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Müller zum Dialogprozess: Die Bischöfe haben keinen Spielraum!

12. Oktober 2012 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Kurienerzbischof Müller: Alle Bischöfe sind „auf ihren katholischen Glauben festgelegt“, daran ändern auch die in Mode gekommenen Unterschriftenaktionen nichts. Bequemes Mitschwimmen im Mainstream kann nicht das Ziel sein. Von Petra Lorleberg


Würzburg (kath.net/pl) „Wenn wir uns nur auf die Dinge festlegen, die von Teilen einer antikatholischen Gegenwelt vorgegeben werden, dann versäumen wir unsere eigentliche Aufgabe, nämlich das Evangelium mit Wort und Tat vorzuleben.“ Dies sagte Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller (Foto) in Bezug auf die kirchlichen Reizthemen, die im Dialogprozess diskutiert werden. Er für sich habe „keine Angst, wegen der Wahrheit angegriffen zu werden. Aber ich fürchte, wenn man das kirchliche Handeln auf diese Themen reduziert, dass man sich schuldig macht“. Dies sagte der Präfekt der Glaubenskongregation in einem ausführlichen Grundsatzinterview mit der „Tagespost“. Er gab darin Antworten zu aktuell stark umstrittene Themen des Katholizismus in Deutschland, beispielsweise Dialogprozess, Ehescheidung und Kirchensteuerdebatte. Die Bischöfe hätten grundsätzlich die Sendung, „nicht Führer von innerkirchlichen Fraktionen zu sein oder Flügel- und Randgruppen zu bedienen oder sich zu deren Exponenten zu machen“. Denn die Einheit der Kirche werde „nicht zwischen verschiedenen Parteiflügeln diplomatisch-politisch hergestellt“. „Wir bekennen uns zur einen Kirche – und wenn wir uns an das halten, was Christus uns gegeben hat, an die geoffenbarte Wahrheit, dann wissen wir, was wir zu tun haben.“ Es könne nicht sein, mahnte er, „dass beim Bau des Hauses der eine Teil der Familie immer wieder einreißt, was der andere Teil aufgebaut hat“.

Man solle die Erwartungen an den deutschen Dialogprozess nicht übertreiben, forderte Müller. „Manche verbinden damit die abwegige Vorstellung, dass nun irgendwie die Sexualmoral der Kirche verwässert wird oder einzelne Aussagen des Glaubens an den Zeitgeist angepasst und gesellschaftskonform gemacht werden, so dass wir von den Meinungsführern nicht mehr so kritisiert werden. Aber das bequeme Mitschwimmen im Mainstream kann nicht Ziel dieser Gespräche“ sein. Es werde „nicht an der Unauflöslichkeit der Ehe und an den Voraussetzungen für den Kommunionempfang gerüttelt werden“. Ordinatio sacerdotalis bleibe gültig und umfasse alle drei Weihestufen, auch den sakramentalen Diakonat. „Daran werden auch Unterschriftenaktionen, die in Mode gekommen sind, nichts ändern, es komme dabei nicht auf die Medienprominenz der Unterzeichner an, vor allem dann, „wenn der geoffenbarte Glaube auf ein zivilreligiöseses Christentum reduziert wird“. Ein solcher Aktionismus berufe sich zwar auf das II. Vatikanum, widersprech aber „in wesentlichen Teilen massiv dem Konzil, etwa wenn es Überlegungen gibt, das ‚Verhältnis von Priestern und Laien‘ auf neue Füße zu stellen“. Aus den Kulissen medienwirksam inszenierter Vorgänge luge unkatholisches Denken und antisakramentale Sichtweise der Kirche hervor. Auch sei der Ausdruck „Dialog auf Augenhöhe“ falsch, denn er unterstelle, dass die hierarchische Verfassung der Kirche „eine Art Herrschaft der Kleriker über die Laien“ sei. Die ganzen Missverständnisse, Polemiken und ideologischen Verquertheiten zeigten, „dass all das nicht der Weg zu einer wirklichen Erneuerung der Kirche in ihrem Herrn Jesus Christus sein kann“.


Müller machte darauf aufmerksam, dass bei kirchlichen Streitthemen wie der Frage nach der Ehescheidung die Rollen „nicht dergestalt verteilt werden“ könnten, „dass aus einzelnen Ländern sogenannte ‚Vorstöße‘ kommen, die nicht mit dem Glauben übereinstimmen und eine pastorale Praxis vorschlagen, die im Widerspruch zum Glauben und zum Leben der Kirche steht. Dann wird die Glaubenskongregation in die Rolle des Bremsers und Neinsagers hineinmanövriert. Diese Strategie schadet der Kirche sehr, vor allem, wenn die veröffentlichte Meinung als Druckmittel benutzt wird. Stattdessen sind alle Bischöfe auf ihren katholischen Glauben festgelegt.“ Müller betonte obendrein, „Jesus hat die Trennung rechtmäßiger Ehegatten der ‚Hartherzigkeit‘ überführt. Man muss nicht erst die Glaubenskongregation fragen um zu wissen, was katholisch ist.“

In der Frage nach den wiederverheirateten Geschiedenen gebe es für die deutschen Bischöfe keinen ‚Spielraum‘, „weil es hier nichts zu spielen gibt und weil die Sache sehr ernst ist“, so der Präfekt der Glaubenskongregation. Er bezeichnete es als „eine Tatsache“, „dass man nur im Stand der heiligmachenden Gnade zur heiligen Kommunion gehen kann, wenn man also frei ist von persönlichen schweren Sünden und sich in seinem Lebensstand in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche befindet“.

Denn die Ehe, so erläuterte Erzbischof Müller, „ist nach Gottes Gebot eine sakramentale Wirklichkeit, die nicht einfach nur von der persönlichen Befindlichkeit der Partner, von Mann und Frau, abhängt“. Die Zulassung oder Nichtzulassung zur Kommunion sei nicht „Belohnung oder Strafe“ – „auch wenn das manchmal falsch dargestellt“ werde -, sondern ergebe sich aus der Natur des Sakramentes selber. „Ein neuer Lebensbund ist nicht möglich, solange die erste Ehe gültig besteht.“ Auch sei die Rede von wiederverheirateten Geschiedenen „theologisch ungenau“, denn es „gibt ja keine Scheidung und es gibt auch keine Wiederheirat – es sei denn, dass der Partner verstorben ist. Hier wird also ein zivilrechtlicher Begriff manchmal vermischt mit der kirchlichen und theologischen Begrifflichkeit.“ Kirchlicherseits müssten sich die Hauptanstrengungen darauf richten, „dass Ehe gelingt im Sinn des Wohls der Ehepartner, vor allem auch der Kinder“. Erst von da aus könnte man dann „über pastorale Maßnahmen zu Gunsten der Menschen sprechen, die sich in einer irregulären Situation befinden“.

Müller bemängelte in diesem Zusammenhang auch, dass immer nur „vom Befinden der einzelnen Erwachsenen“ ausgegangen werde. Doch müsse auch „das Wohl der Kinder“ beachtet werden, „das vom Gesetzgeber und unserer Gesellschaft zu gering veranschlagt“ werde. Jedes Kind habe „ein natürliches, in seiner unveräußerlichen Menschenwürde begründetes Recht, bei den eigenen Eltern zu leben“.

Zur aktuellen Kirchensteuerdebatte bemerkte der Präfekt der Glaubenskongregation: „Die kirchliche Gemeinschaft mit Christus ist von der sakramentalen Gemeinschaft mit Christus als Haupt und Leib, der die Kirche ist, nicht zu trennen. So ergibt sich als Folge und nicht als Grund und Bedingung, dass die Katholiken ihren Beitrag zur Sendung der Kirche in Martyria, Leiturgia und Diakonia leisten in der Form der Kirchensteuer aufgrund der Sozialpflichtigkeit ihres Eigentums.“ Zum „Band der Gemeinschaft“ gehöre auch „wesentlich“ „die Anerkennung der Autorität des Bischofs und des Papstes im öffentlichen Bekenntnis“ hinzu.

Über die Aussagen von Kurienerzbischof Müller zur Piusbruderschaft innerhalb dieses Interviews hat kath.net bereits berichtet.

Foto Kurienerzbischof Müller: (c) Bistum Regensburg



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