Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  2. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  3. Der Tod der Theologie in Deutschland
  4. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  5. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  6. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  7. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  8. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  9. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  10. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  11. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  12. Kirche im Verfall
  13. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  14. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  15. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“

Kirchenrechtler Müller: Aufruf zum Ungehorsam erfüllt Straftatbestand

14. September 2011 in Österreich, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Aufruf der österreichischen „Pfarrerinitiative“ verstößt gegen Canon 1373, erklärt der Wiener Kirchenrechtsexperte im ORF-Radio


Wien (kath.net) Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller sieht im „Aufruf zum Ungehorsam“ der österreichischen „Pfarrerinitiative“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung der Kirche. „Die Überschrift ist auf jeden Fall anstößig. Sie würde für sich genommen schon einen Straftatbestand erfüllen, nämlich den Straftatbestand des Canon 1373, der Aufforderung zum Ungehorsam.


Dieses Delikt ist bedroht mit einer 'gerechten Strafe', wobei als Maß das Interdikt genannt wird. Das Interdikt ist sozusagen eine kleine Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten.“ Das sagte Ludger Müller, Professor für Kanonisches Recht (Kirchenrecht) an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien, in der Sendung „Religion aktuell“ im ORF-Radio Ö1 am 8. September.

Canon 1373 des "Codex Iuris Canonici", des Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche, lautet: „Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden.“

Auch inhaltlich sei der Aufruf untragbar, weil er klare Aufforderungen zum Gesetzesverstoß enthalte. Müller sieht Handlungsbedarf von Seiten der Bischöfe. Als ersten Schritt müssten die betroffenen Pfarrer schriftlich ermahnt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  8. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  9. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  10. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  4. Der Tod der Theologie in Deutschland
  5. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  6. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  7. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  8. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  9. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  10. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  11. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  12. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  13. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!
  14. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz