Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  2. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  3. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  4. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  7. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  8. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  9. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  10. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  11. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  12. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  13. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  14. Weltmissionssonntag: Vatikan ermöglicht vollkommenen Ablass
  15. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt

Kirchenrechtler Müller: Aufruf zum Ungehorsam erfüllt Straftatbestand

14. September 2011 in Österreich, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Aufruf der österreichischen „Pfarrerinitiative“ verstößt gegen Canon 1373, erklärt der Wiener Kirchenrechtsexperte im ORF-Radio


Wien (kath.net) Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller sieht im „Aufruf zum Ungehorsam“ der österreichischen „Pfarrerinitiative“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung der Kirche. „Die Überschrift ist auf jeden Fall anstößig. Sie würde für sich genommen schon einen Straftatbestand erfüllen, nämlich den Straftatbestand des Canon 1373, der Aufforderung zum Ungehorsam.


Dieses Delikt ist bedroht mit einer 'gerechten Strafe', wobei als Maß das Interdikt genannt wird. Das Interdikt ist sozusagen eine kleine Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten.“ Das sagte Ludger Müller, Professor für Kanonisches Recht (Kirchenrecht) an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien, in der Sendung „Religion aktuell“ im ORF-Radio Ö1 am 8. September.

Canon 1373 des "Codex Iuris Canonici", des Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche, lautet: „Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden.“

Auch inhaltlich sei der Aufruf untragbar, weil er klare Aufforderungen zum Gesetzesverstoß enthalte. Müller sieht Handlungsbedarf von Seiten der Bischöfe. Als ersten Schritt müssten die betroffenen Pfarrer schriftlich ermahnt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  8. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  9. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  10. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  3. Ermittlungsverfahren gegen christliche YouTuber eingestellt
  4. Grünwidl bei Medjugorje-Friedensgebet: Beten und Frieden stiften
  5. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  6. „Warum bin ich Christ“
  7. Erneut ruhige Spitalnacht für Papst nach Krebs-Operation
  8. Mit dem Rosenkranz im Gym
  9. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  10. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  11. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  12. Erkrankter Papst ruft Familien zu Mitarbeit in den Gemeinden auf
  13. 3,5 Millionen Ave Maria für den Papst
  14. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan
  15. Die Ehe: Lebens- und Liebesgemeinschaft - Die Familie: Grundlage der Gesellschaft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz