Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  7. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  8. Die große Täuschung
  9. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  10. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  13. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  14. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  15. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom

Kirchenrechtler Müller: Aufruf zum Ungehorsam erfüllt Straftatbestand

14. September 2011 in Österreich, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Aufruf der österreichischen „Pfarrerinitiative“ verstößt gegen Canon 1373, erklärt der Wiener Kirchenrechtsexperte im ORF-Radio


Wien (kath.net) Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller sieht im „Aufruf zum Ungehorsam“ der österreichischen „Pfarrerinitiative“ einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung der Kirche. „Die Überschrift ist auf jeden Fall anstößig. Sie würde für sich genommen schon einen Straftatbestand erfüllen, nämlich den Straftatbestand des Canon 1373, der Aufforderung zum Ungehorsam.


Dieses Delikt ist bedroht mit einer 'gerechten Strafe', wobei als Maß das Interdikt genannt wird. Das Interdikt ist sozusagen eine kleine Exkommunikation, also der Ausschluss von den Sakramenten.“ Das sagte Ludger Müller, Professor für Kanonisches Recht (Kirchenrecht) an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien, in der Sendung „Religion aktuell“ im ORF-Radio Ö1 am 8. September.

Canon 1373 des "Codex Iuris Canonici", des Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche, lautet: „Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden.“

Auch inhaltlich sei der Aufruf untragbar, weil er klare Aufforderungen zum Gesetzesverstoß enthalte. Müller sieht Handlungsbedarf von Seiten der Bischöfe. Als ersten Schritt müssten die betroffenen Pfarrer schriftlich ermahnt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  8. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  9. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  10. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  8. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  9. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  10. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  11. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  14. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  15. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz