
Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig26. Juli 2014 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Ahndung von sexuellem Missbrauch wird nach Auffassung des Vatikan oft durch unzureichende Kenntnisse der Bischöfe im katholischen Kirchenrecht behindert
Vatikanstadt (kath.net/KNA) Die Ahndung von sexuellem Missbrauch wird nach Auffassung des Vatikan oft durch unzureichende Kenntnisse der Bischöfe im katholischen Kirchenrecht behindert. «Das Problem sind nicht so sehr die Instrumente, die zur Verfügung stehen, sondern eher ihre Kenntnis und korrekte Anwendung», sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, dem «Osservatore Romano» (Freitag). Oft gerieten Bischöfe «in Schwierigkeiten», weil sie nicht ausreichend über kirchliche Strafverfahren informiert seien. Seine Behörde arbeite seit fünf Jahren daran, das kirchliche Strafrecht «klarer und vollständiger» zu gestalten, um «wirksamere Instrumente» bereitzustellen. 
Zugleich kündigte der Kardinal die Freischaltung einer neuen vatikanischen Internetseite zur Förderung kirchenrechtlicher Kenntnisse an. Von September an sollen Informationen zur gegenwärtigen Reform des Kirchenrechts und zur sonstigen Arbeit des Rates abrufbar sein. Die Vatikanseite zum Kirchenrecht (ab September): http://www.delegumtextibus.va
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