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Der Fall Zapp und der Fall der Kirchensteuer

5. Mai 2010 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
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Fast ausschließlich wollten diejenigen, die bisher vor einer staatlichen Stelle aus der Kirche ausgetreten sind, die Kirchensteuer nicht mehr zahlen oder waren unzufrieden mit der Verwendung der Gelder. Ein Kath.Net-Kommentar von Prof. Hubert Windisc


Freiburg (kath.net) Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen Prof. Dr. Hartmut Zapp entschieden hat, bleibt der Fall Zapp für die katholische Kirche Deutschlands eine Herausforderung. Nach wie vor hat es nämlich trotz aller juristischen Klimmzüge des Verwaltungsgerichtshofs der kleine Vermerk auf einem Formular des Standesamtes Staufen in sich.

Zapp hatte am 5. Juli 2007 seinen Austritt aus der Kirche erklärt, dabei aber diesen Austritt als einen Austritt aus der Kirche als einer Körperschaft öffentlichen Rechts qualifiziert und folglich die damit einhergehende Exkommunikation aus der Kirche als widersinnig erscheinen lassen.

Damit öffnet Zapp die Augen für eine Praxis der katholischen Kirche in Deutschland, die nicht rechtens ist. Bisher wird nämlich der vor einer staatlichen Stelle erklärte so genannte Austritt aus der Kirche von den deutschen Bischöfen generell als formaler Akt des Abfallens von der Kirche gewertet, was immer die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich zieht.

Unter Bezugnahme auf die von Papst Benedikt XVI. approbierten Normen des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte vom 13. März 2006 zeigt Zapp, dass dieser Zusammenhang nicht zwingend ist. Denn danach kann ein so genannter Kirchenaustritt vor einer staatlichen Behörde lediglich den Austritt aus einer religionsrechtlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeuten, der mit ausschließlich bürgerlicher Wirkung die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft beendet.

Dadurch entfallen nur alle damit verbundenen Rechte und Pflichten im staatlichen Bereich, vor allem die Zahlung der Kirchensteuer. So ist also ein Austritt aus der Kirche vor einer staatlichen Stelle nicht automatisch mit einem Kirchenaustritt im Sinne des Glaubensabfalls oder des Schismas gleichzusetzen.


Nach den genannten, für die katholische Kirche weltweit verbindlichen Normen müssen zum Akt eines wirklichen Abfallens von der Kirche folgende Kriterien vorliegen:
* die innere Entscheidung zur Trennung von der Kirche,
* die Ausführung und die äußere Manifestation dieser Entscheidung und
* die Entgegennahme dieser schriftlich zu bekundenden Entscheidung durch die zuständige kirchliche Autorität.

Die bisher eintretende automatische Exkommunikation bei einem so genannten Austritt aus der Kirche vor einer staatlichen Stelle verliert dadurch ihre Berechtigung. Auch das am 15. Dezember 2009 als Motu proprio „Omnium in mentem“ veröffentlichte Gesetz bestätigt gemäß dessen Interpretation durch den derzeitigen Präsidenten des Rates für Gesetzestexte, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, dass der vor dem Staat erklärte Austritt eines Katholiken aus der Kirche im Sinne einer Körperschaft öffentlichen Rechts keineswegs die automatisch eintretende Exkommunikation zur Folge haben kann. Sollte also die bisherige Praxis der katholischen Kirche in Deutschland andauern, bedeutet dies eine Missachtung päpstlichen Rechts.

Es geht ums Geld

Brisant wird der Fall Zapp für die katholische Kirche in Deutschland vor allem deshalb, weil die Problematik des so genannten Austritts aus der Kirche vor einer staatlichen Stelle mit der Folge einer automatischen Exkommunikation immer mit der Problematik der Kirchensteuer verbunden ist.

Es geht im Fall Zapp letztlich auch um Geld. Denn fast ausschließlich wollten diejenigen, die bisher vor einer staatlichen Stelle aus der Kirche ausgetreten sind, die Kirchensteuer nicht mehr zahlen oder waren unzufrieden mit der Verwendung der Kirchensteuergelder durch die Kirchenleitung.

Allerdings war bisher das nicht auflösbare Ineinander von Kirchensteuer, Kirchenaustritt und Exkommunikation gleichsam ein Drohschutzschild gegen jeden Angriff auf das deutsche Kirchensteuersystem. Die gegen päpstliches Recht verstoßende Verbindung von so genanntem Austritt aus der Kirche als einer Körperschaft öffentlichen Rechts und Exkommunikation stellte so für Gläubige ein massives Hindernis für eine kritische Auseinandersetzung mit dem deutschen Kirchensteuersystem dar.

Eine Reform dieses Systems ist jedoch mehr als überfällig. So ist eine zunehmende Zahl von engagierten Katholiken nicht mit der Notwendigkeit von Kirchensteuerabgaben als solcher unzufrieden, sondern mit der nicht beeinflussbaren Zweckbestimmung der Steuergelder. Ein mündiger Katholik möchte selbst mitentscheiden können, wofür und in welcher Höhe seine Abgaben verwendet werden, um so auch dem Geldfluss in zum Teil kirchenzerstörerische Personal-, Verwaltungs- und Aktivitätenaufblähung wehren zu können.

Kurz gesagt möchte ein mündiger Katholik auf der Basis der Freiheit eines Christenmenschen den Geldfluss in seiner Kirche mitbeeinflussen können. Nicht die Verpflichtung zur materiellen Unterstützung für die Aufgaben der Kirche, also „für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden“ nach can. 222 § 1 CIC steht also zur Debatte, wenn sich mit Zapp plötzlich (für viele) die Möglichkeit auftut, Exkommunikation und Kirchensteuer nicht nur voneinander trennen zu können, sondern sogar trennen zu müssen. Es bietet sich vielmehr die große pastorale Chance für eine neue kirchliche Glaubwürdigkeit im Umgang mit dieser Pflicht.

Das deutsche Kirchensteuersystem reformieren

Was ist vor diesem Hintergrund zu tun? Vertrauen ist angesagt. Vertrauen in die Katholiken Deutschlands. Sie werden doch ihre Kirche auch materiell nicht im Stich lassen, wenn sie ihre Kirche lieben. Eine neue Freiheit jenseits der bisherigen zwanghaften Verbindung von Kirchensteuer, so genanntem Kirchenaustritt und automatischer Exkommunikation könnte sogar zu einer neuen Kirchenidentifikation und damit auch zu einer neuen Kraft der Kirche in der Gesellschaft von heute führen.

Die deutschen Bischöfe sollten daher den Fall Zapp nicht reaktiv, sondern produktiv aufgreifen und das deutsche Kirchensteuersystem reformieren. Für eine solche Reform könnte zunächst das Modell der Diözese Chur in der Schweiz, längerfristig sogar die italienische Regelung Pate stehen. Es bleibt zu hoffen, dass Zapp in Rom Recht bekommt.

Dr. Hubert Windisch ist Priester und Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.


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Lesermeinungen

 AnnaQ 6. Mai 2010 
 

Klage des Bistums Freiburg

Wogegen hat das Bistum Freiburg eigentlich geklagt???
Theologisch und kirchenrechtlich kann man doch gar nicht aus der Kirche austreten. Und die Frage, ob eine Erklärung vor dem Standesamt einen Glaubensabfall darstellt, kann kein weltliches Gericht klären. (Rom verneint dies übrigens eindeutig).
Wogegen richtet sich also die Klage????
Meine Antwort: Es ist der Versuch, den Unwissenden und Indifferenten Sand in die Augen zu streuen, um sie als Kirchensteuerschafe zu behalten.
Oder einmal anders herum: Die oberste Aufgabe eines Bischofs ist die Rettung der Seelen. Mit dem Gerichtsurteil will Zollitzsch erzwingen, dass ein Austretender auch eindeutig und formell seinen Abfall bekundet, zweifellos eine noch größere Sünde als ein bloßer Austritt vor der staatlichen Behörde. Das heißt aber:Seelenheil gibt es nur gegen Geld, und wer nicht zahl, wird geradezu in die Todsünde getrieben. Damit tun sie genau das, wovon sie sich bei jeder Luthergedenkfeier für ihre Vorgänger glauben zu schämen müssen.


1
 
 familiesonne 6. Mai 2010 
 

Austritt ist nicht gleich Abfall....

Es gibt einige, die austreten, und weiterhin Geld bezahlen in Höhe ihrer Kirchensteuer, aber dann gezielt in Projekte finanzieren, die ihnen am Herzen liegen.
Man kann z.B. aus d. Kirche austreten und die Petrus-Bruderschaft i. Wigratzbad unterstützen.

Denn mit seinen Kirchensteuern zahlt man ja auch die schrecklichen Kirchenrenovierungen, wo einfach Architekten alles rausreißen, das Tabernakel verschwindet an der Seite, der Altar als Betonklotz kommt nach vorne usw.;

Natürlich ist ein solches Vorgehen ein gewissermassen Anmassens, selbst eine bessere Entscheidung treffen zu wollen, als es die Kirche tut.
Aber irgendwie kann man sich ja auch nicht alles gefallen lassen.

Natürlich tut die Aussenwirkung \"Austritt\" der Kirche als Ganzes nicht gut. Das muss auch jd. klar sein, der die Kirche verlässt.

Andererseits: wie kann es sein, dass man nur in D, CH und A die Kirche verlassen kann in diesem Sinne? Weshalb kann die ganze Welt die Kirche nicht verlassen? Weil sie gar keine Kirchensteuer zahlt.
Ja, warum sollte dann \"Keine Kirchensteuern mehr bezahlen\" gleichzeitig \"Austritt\" bedeuten?


3
 
 Kathole 5. Mai 2010 
 

Nur Bares ist Wahres

Es gibt viele Pflichten eines Katholiken, aber ausgerechnet das letzte der Kirchengebote in der Reihenfolge des KKK wird von den deutschen Bischöfen zum alles entscheidenden Kriterium des Katholischseins hochstilisiert, dessen Einhaltung notfalls auch mit Mitteln der staatlichen Gewalt sichergestellt werden muß. Wer sich widersetzt, dem wird mit dem Fallbeil der automatischen Exkommunikation gedroht.

Wird bei so wichtigen Fragen wie der Weitergabe des menschlichen Lebens in der Ehe von denselben Bischöfen ganz groß auf die Freiheit des Gewissens hingewiesen, die da letztlich zu gelten haben, so hört für eben diese die sonst so herausgehobene Wertschätzung des freien Gewissens beim Geld ganz schnell auf. Hier wird die Christenpflicht dirigistisch auf Euro und Cent genau definiert, und, ganz wichtig, der exakte Empfänger in der Kirche festgelegt.

Das zeigt ganz genau, wie für die deutschen Bischöfe die Hierarchie der Werte aussieht: An oberster Stelle befindet sich einsam das Geld, die Wolle der Schäfchen, sozusagen. Ganz weit unten hingegen ist irgendwo das Depositum Fidei und das ewige Heil der Seelen ihrer Schäfchen angesiedelt, insofern der Bischof überhaupt selber noch daran glaubt.

Das oberste Dogma der DBK lautet also: \"Nur Bares ist Wahres\". An allem anderen darf hingegen ungestraft gerüttelt werden. Jede andere Wahrheit ist relativ dazu zu sehen und darf vom \"mündigen\" deutschen Katholiken in Frage gestellt werden, solange er nur brav zahlt -aber natürlich in die Diözesankasse und nicht an irgendeine ultramontane papsttreue Vereinigung oder gar an den verhaßten Petrusnachfolger selbst-.

www.vatican.va/archive/DEU0035/_P7B.HTM


2
 
 Ehrmann 5. Mai 2010 

an a.t.m.

Kirchenaustritt ist bei uns ein öffentlicher Akt, wird bei der Gemeinde registriert, auf Dokumenten vermerkt. Nichtbezahlung der Kirchensteuer ist eine private Sache und wird, soviel ich weiß, in der Linzer Diözese als Protest durch Überweisung auf ein eigenes Konto umgangen. Sofern dann die Verwendung des Geldes entsprechend vernünftig geregelt wird, vielleicht sogar in Absprache mit dem Bischof, halte ich das für eine gute Lösung. Das Glaubenszeugnis ist dadurch nicht betroffen, ja, es wird sogar bekräftigt.


0
 
 a.t.m 5. Mai 2010 

Ehrmann

Auch in Österreich gibt es Situationen, in denen ein Kirchenaustritt verständlich ist? Warum wird immer die nichtbezahlung des Kirchenbeitrages an eine verweltlichte menschenfürchtige Kirche sofort als Kirchenaustritt angesehen? Wie soll ich es mit meinen Gewissen vereinbaren, wenn ich weis das mit diesen Geld alles unterstützt wird was Gott dem Herrn ein Greuel ist. Eine Kirche auch noch mit Geld zu versorgen die es sich gefallen lässt, das hochrangige Mitarbeiter Heräseien, Frevel und Gesetzesbruch begehen. Nicht mit meiner finanziellen Unterstützung, sollen doch genau die brav Kirchensteuer bezahlen, die wollen das die Kirche zerstört wird. Ich werde meinen Kirchenbeitrag erst dann wieder an die Linzer Diözese überweisen, wenn sich diese wieder zu der einen, heiligen, katholischen und apostolsichen Kirche, verwandelt hat, wie sie einst vom fleischgewordenen Gott dem Herrn Jesus Christus gegründet worden ist.


2
 
 Ehrmann 5. Mai 2010 

Glaubenszeugnis

Auch in Österreich gibt es Situationen, in denen ein Kirchenaustritt verständlich ist - ob auf Grund der Zahlungsweise (Einschätzung bei fehlendem Einkommen!) oder aus Protest gegen die Verwendung. Insgesamt ist es aber eine Verweigerung der Gemeinschaft, ein Signal des Nicht-Dabeisein-Wollens und letztlich auch eine Art von Parasitentum - denn unsere Kirchen müssen ja doch erhalten, unsere Priester bezahlt werden.
Dazu kommt, was mir das Wichtigste scheint: für alle anderen Menschen ist es nicht ersichtlich, aus welchem Grund jemand ausgetreten ist - es ist für ihn ein Zeugnis gegen den Glauben. Und die hl. Bakhita war allen, die sie gequält, mißbraucht und gedemütigt haben noch dankbar, denn ohne ihr Sklaventum mit all seinem Leid wäre sie, wie sie selbst sagt, nie nach Italien und zum Christentum gekommen! Auch unseren Martyrern war der Glaube ihr Leben wert. Müssen wir nicht alles tun, um einander darin zu stützen, alles vermeiden, um andere darin zu irritieren?

Bakhita


1
 
 noam 5. Mai 2010 
 

@Gabber-Gandalf

Wieso wäre es sinnvoll, eine Steuer für alle einzuführen, auch für diejenigen, die gar keiner Religionsgemeinschaft anhängen?


2
 
 Willigis 5. Mai 2010 
 

Fast ausschließlich?

\"Denn fast ausschließlich wollten diejenigen, die bisher vor einer staatlichen Stelle aus der Kirche ausgetreten sind, die Kirchensteuer nicht mehr zahlen oder waren unzufrieden mit der Verwendung der Kirchensteuergelder durch die Kirchenleitung.\"

Das wage ich einfach mal zu bezweifeln. Die meisten, die austreten wollen mit der Kirche an sich nichts mehr zu tun haben. In den meisten Fällen ist die Austrittserklärung lediglich die offizielle Erklärung des Abfalls von der Kirche, der natürlich schon viel früher stattgefunden hat.

Ein Ende der Kirchensteuer würde die Gläubigen zudem nicht von einer Beitragspflicht befreien, wie sie das kanonische Recht ausdrücklich vorsieht. Geht es nach obigen Ausführungen, dann würden die Leute zukünftige eben wegen dieses Kirchenbeitrags austreten.


3
 
 Pachomius 5. Mai 2010 
 

Kirchensteuer und Austritt

Die hier angesprochene Problematik hat auch in der Schweiz jahrelang für heisse Köpfe gesorgt. 2007 ist nun ein letztinstanzliches Urteil des Schweizerisches Bundesgerichtes ergangen, das klar das Verhältnis zwischen der bischöflich organisierten Weltkirche und der parallel dazu existierenden öffentlich-rechtlichen Landeskirche (mit dem Recht der Kirchensteuererhebung via staatliche Organe) in Bezug auf Kirchenaustritte neu regelt.
Ich kann mir vorstellen, dass die höchstrichterlichen Feststellungen auch ausserhalb der Schweiz von Interesse sein könnten und stelle sie deshalb kurz zusammengefasst hier rein:
Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass in der Schweiz klar zwischen der Landeskirche und der Weltkirche zu unterscheiden sei. Erstere sei ein rein staatskirchenrechtliches Konstrukt und nicht Teil der Weltkirche. Hintergrund der Entscheidung ist der Gerichtsfall einer Frau, die wohl aus der „katholischen Kirchgemeinde Luzern“, einer Landeskirche, nicht aber aus der \'einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche\', deren Glauben sie teile, austreten wollte. Die (öffentlich-rechtliche) Kirchgemeinde wollte den „Teilaustritt“ nicht akzeptieren und verlangte eine Erklärung, nicht mehr der römisch-katholischen Konfession anzugehören, was von der Frau verweigert wurde. Die Lausanner Richter stellten aber fest, dass für einen Austritt eine solche Erklärung nicht abverlangt werden könne, da dies die Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäss Artikel 15 der Bundesverfassung verletze. Ausserdem sei ein Austritt aus der Weltkirche nach kanonischem Recht gar nicht möglich.

Mit der nun bestehenden Möglichkeit des Austritts aus dem staatskirchenrechtlichen Konstrukt \'Landeskkirche\' unter gleichzeitiger Wahrung der vollen Zugehörigkeit zur RKK entfällt zwar die Pflicht zur Entrichtung der über die staatlichen Organe eingezogenen und an die Landeskirche fliessenden Kirchensteuer, nicht aber die Pflicht zur angemessenen Unterstützung des für den Wohnort des Gläubigen zuständigen Bistums. Die Schweizer Bischöfe regeln das so, dass Zahlungen in entsprechender Höhe statt an das Rechtskonstrukt \'Landeskirche\' direkt an die Finanzverwaltung des Bistums zu leisten sind.

Von dieser Möglichkeit machen vor allem Katholiken Gebrauch, die sich der römischen Kirche traditionell verbunden fühlen und jeden (nicht immer katholischen) Einfluss via finanzielle Druckversuche etc durch einen parallelen staatskirchenrechtlichen Organismus auf die Entscheidungen der rechtmässigen Hirten der Kirche ablehnen.


2
 
 kasalla 5. Mai 2010 

Super!

@ resetlam02:
\"Wo sind sie, die \"Hirten\" in Deutschland, wenn es darum geht, \"katholisch\" zu sein - auch und gerade dann, wenn es weh tut?\"
Gerade auch im Bistum Aachen wird munter drauflos-fusioniert, den Gemeinden werden Gelder nicht mehr zugestanden, der \"Feind\" sind angeblich rückgänige Kirchensteuereinnahmen etc., ganz zu schweigen vom \"Priestermangel\"....
Der Wasserkopf unter der Herrschaft von Generalvikaren und \"weichgeklopften\" Bischöfen kocht munter weiter \"Süppchen\" und will die Arbeit vor Ort mehr und mehr von Laien übernommen wissen. Und das Geld geht wohin??
Ehrenamt - wie nett. Wir haben hier einmal vor Ort die Frage gestellt, warum fusionieren nicht die Bistümer, anstatt den Gemeinden immer mehr Handlungsspielraum zu nehmen. Außerdem werden die Priester vor Ort in einer Art und Weise \"ausgenommen\" dass einem übel werden kann. Aber das wäre ein anderes Theme, - zu anderer Zeit sicher auch diskussionsfähig an dieser Stelle.


1
 
 M.Schn-Fl 5. Mai 2010 
 

@resetlam02

Sehr gut formuliert und die Sache auf den Punkt gebracht. Wirklich treue Katholiken möchten eben nicht mehr all die Kirchenfeinde in den Ordinariaten,den Verbänden,(ZdK,BDKJ etc) weiter mästen und unterhalten mit ihren Steuergeldern. Kurz: wir wollen mehr Menschen, die für die Kirche leben und nicht von der Kirche.


5
 
  5. Mai 2010 
 

Die Kirche lieben?

Wenn wir sagen wir mal 10-20% Kirchenbesuch haben Sonntags, dann wird die Zahl der Leute welche wirklich etwas mit der Kirche anfangen können recht wenig.
Ich bin zwar kein Freund der Kirchensteuer, aber wenn diese einfach abgeschafft wird, werden die 80% die sehr selten oder gar nicht in die Kirche kommen, keinen Cent freiwillig zahlen, weil sie mit der Kirche sowieso nichts verbinden.
Sinnvoller wäre es für alle Bürger eine Steuer einzuführen die so wie die Kirchensteuer aufgebaut ist, nur können dann die Bürger entscheiden für welche Institution sie ihr Geld abdrücken wollen.
Der Nachteil wäre: Die ganzen kirchenfeindlichen Organisationen würden weiter finanziert werden und es würde sich nichts ändern.


1
 
 Airam 5. Mai 2010 

Steuer

das \"Problem\" mit der Beitragsverwendung ist lediglich insoweit gegeben, dass der Kirchensteuerzahler nicht diejenigen \"wählen\" kann, die darüber verwenden - anders als bspw. bei der Einkommensteuer, wo theoretisch gesehen wenigstens alle vier Jahre eine Korrektur möglich ist...
Da das dt. Kirchensteuersystem eng mit den Konkordaten zusammenhängt, ist eine \"einfache\" Lösung so ohne weiteres nicht gegeben. Und: Einfluss auf die Verwendung der Mittel ist (kaum) möglich - auch nicht auf \"Spendenbasis\"...


0
 
 resetlam02 5. Mai 2010 
 

Was für ein frommer Wunsch

\"Die deutschen Bischöfe sollten daher den Fall Zapp nicht reaktiv, sondern produktiv aufgreifen ...\"

Glaubt denn hier wirklich jemand, die \'deutschen Bischöfe\' seinen dazu in der Lage? Seit Lehmanns Zeiten ging es dem Mainstream der \'deutschen Bischöfe\' darum, in der veröffentlichten Meinung ein möglichst handzahmes Bild des Katholizismus abzugeben. Das ging soweit, dass man sogar seine Mitbrüder, die - zwar manchmal durchaus diskussionswürdige, aber immerhin - katholischer Einsicht entsprungene Standpunkte verkünde(t)en, die der Gesellschaft deutlich ein Stachel im FLeisch sind/waren, dem öffentlichen Furor auslieferte, sie hängen liess oder sie durch gegenteiliges Beschwichtigen (auch und gerade der Politik) jeglicher mitbrüderlicher Solidarität beraubte.

Und das Kokettieren mit der \"Ferne\" Roms und der \"Unabhängigkeit\" ist eine der dauernd schwärenden Wunden des Katholizismus in Deutschland, der sich vom Religionsunterricht über die Familien, die Gemeinden, die Gemeinderäte, Diözesanräte, in die Pastoral, bei den Laienmitarbeitern bis hin zu den Amtsträgern fortpflanzt und verbreitet. Ich habe selten perfiedere Sprüche über \"Rom\", \"den Papst\" oder auch den eigenen Arbeitgeber (\"der Bischof\") gehört, als in den Ordinariaten und Pfarrhäusern unserer Republik. Hier ist es \"tres chique\" und gehört zur Monstranz aufgeklärten Bürgertums \"denen da oben\" hinterfotzig eine reinzuwürgen.

Wo sind sie, die \"Hirten\" in Deutschland, wenn es darum geht, \"katholisch\" zu sein - auch und gerade dann, wenn es weh tut?


8
 
 Tadeusz 5. Mai 2010 

Weg damit

Es bringt nichts die Kirchensteuer zu reformieren.
Der richtige Ansatz ist die Krichensteuer abzuschaffen.
Weg mit dem Dreck, der die deutsche Kirche seit langem so unwürdig verunreinigt.
Weg mit schismatischen Bischöfen, die die päpstlichen Anweisungen missachten.
Weg mit den anti-katholischen Vereinigungen, die von der Kirchensteuer gespeist werden.


5
 
 Kathole 5. Mai 2010 
 

Deutsche Bischöfe bereits im Schisma mit Rom?

ZITAT: \"Kirche in Deutschland andauern, bedeutet dies eine Missachtung päpstlichen Rechts.\" ZITAT Ende

Es wäre dringend zu klären, ob sich die deutschen Bischöfe wegen der andauernden faktischen Nicht-Anerkennung des päpstlichen Jurisdiktionsprimats nicht berits allesamt im Schisma mit der katholischen Weltkirche befinden und sich dadurch nicht schon eo ipso die Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben.


6
 
 Hannah 5. Mai 2010 
 

Gratuliere Dr. Hubert Windisch

Die deutschen Bischöfe sollten daher den Fall Zapp nicht reaktiv, sondern produktiv aufgreifen und das deutsche Kirchensteuersystem reformieren. Für eine
Renovierung diesbezüglich wäre es höchste Zeit,
allerdings bezweifle ich die totsichere nachprüfbare Umsetzung des Beitragszahlers.
im Sinne des Beitragszahlers


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