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Summorum Pontificum – Die Reaktionen

8. Juli 2007 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Das Motu proprio hat zu zahlreichen Reaktionen geführt – KATH.NET dokumentiert Stellungnahmen von Bischofskonferenzen, Bischöfen und verschiedenen Personen und Gruppierungen - Achtung: Updates möglich!


Vatikan (www.kath.net)

KATH.NET dokumentiert Auszüge aus den Stellungnahmen verschiedener Bischöfe und Organisationen zum „Motu Proprio“ „Summorum Pontificum“ und zum Begleitschreiben von Papst Benedikt an die Bischöfe der Kirche.

Bischof Walter Mixa begrüßt das Motu proprio „Summorum pontificum“ Papst Benedikt XVI.

Bischof Walter Mixa hat das unter dem Titel „Summorum pontificum“ veröffentlichte Motu proprio Papst Benedikt XVI. begrüßt. Bischof Mixa sieht in dem Schreiben des Papstes eine gleichermaßen große Wertschätzung des römischen Ritus sowohl in seiner durch das Zweite Vatikanische Konzil erneuerten als auch in seiner traditionellen „tridentinischen“ Form.

Die heilige Messe wird in der Diözese Augsburg bereits seit vielen Jahren an drei Orten auch in der traditionellen Form des Missale von 1962 zelebriert. Bischof Dr. Walter Mixa sieht mit dem Heiligen Vater den Schatz der katholischen Liturgie für die Gläubigen der Weltkirche nunmehr noch weiter geöffnet. Ebenso wie der Heilige Vater ist Bischof Dr. Walter Mixa der Auffassung, dass es keinen Bruch zwischen der traditionellen „tridentinischen“ Form des römischen Ritus und der erneuerten Form gibt. Das von Papst Paul VI. veröffentlichte und von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale wird selbstverständlich die normale Form der Liturgie der heiligen Eucharistie bleiben. Der „tridentinische Ritus“ kann nach dem neuen Motu proprio in Zukunft von allen Priestern als „forma extraordinaria“ zelebriert werden.

Bischof Mixa teilt mit dem Hl. Vater die Hoffnung, dass die beiden Formen des römischen Ritus sich befruchten und die würdige Feier der Liturgie fördern. Der Papst weise zu Recht in seinem begleitenden Brief an die Bischöfe darauf hin, dass das Missale von 1962 rechtlich nie „abrogiert“, aufgehoben worden sei und dementsprechend immer zugelassen blieb. Durch das Schreiben des Papstes werde die Sorge der jeweiligen Diözesanbischöfe für die würdige Feier der Liturgie – wie es das Zweite Vatikanische Konzil im 22. Kapitel der „Konstitution über die heilige Liturgie“ festlegt – unterstrichen.

Friedrich Kardinal Wetter, Apostolischer Administrator der Erzdiözese München und Freising

„Bereits Papst Johannes Paul II. hat aus pastoralen Erwägungen heraus ermöglicht, dass Gläubige, die dies wünschen, in eigens dazu bestimmten Kirchen, die heilige Messe nach dem von Papst Johannes XXIII. herausgegebenen Messbuch von 1962 feiern können“, schreibt Friederich Kardinal Wetter. In der Fortsetzung habe Papst Benedikt XVI. die Möglichkeit solchen Feiern in dieser Form zu erlauben, erweitert.

„In der Intention des Heiligen Vaters kann dies eine Besinnung auf die liturgische Tradition der römischen Kirche bewirken. Auch die Rolle des Latein als kirchliche Universalsprache wird dadurch neu ins Bewusstsein gebracht“ schreibt Wetter weiter.

Er betonte, dass die „Anhänger des alten Ritus mit der Weite des katholischen Herzens in pastoraler Liebe mit ihren Wünschen angenommen [werden]. Doch wird von ihnen erwartet, dass sie auch ihrerseits die theologische Korrektheit, die Gültigkeit und die Heiligkeit der im Auftrag des Zweiten Vaticanums erneuerten Liturgie anerkennen. Dazu müssen vor allem geeignete Priester gefunden werden, die den alten Ritus mit innerer geistlicher Anteilnahme und entsprechend den vorgeschriebenen Formen zelebrieren können.“

Entscheidend sei, dass die Heilige Messe mit Würde und Andacht gefeiert werde, im Wissen, dass der Herr in der Mitte sei: „Dabei halten wir uns gewissenhaft an die kirchliche Ordnung.“

„Die Vielfalt der Riten kann durchaus befruchtend sein, wenn sie im Geist der Liebe und Einheit gefeiert werden“, teilte der Münchner Erzbischof mit.

Gregor Maria Hanke, Bischof von Eichstätt

Das von Papst Benedikt XVI. verfasste Motu Proprio über den Gebrauch der römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der Reform im Jahre 1970 wurde am 7. Juli vom Vatikan veröffentlicht, dazu ein mehrseitiger Brief des Papstes an die Bischöfe, in dem er auf mögliche Bedenken und Einwände eingeht. Im Apostolischen Schreiben wird das von Papst Paul VI. promulgierte Missale von 1970, dessen dritte Edition von Johannes Paul II. bestätigt wurde, als „ordentliche Form“ der Liturgiefeier der katholischen Kirche des lateinischen Ritus bezeichnet, welche die „normale Form“ (Brief des Papstes) bleiben wird. Zugleich wird dem liturgischen Gebrauch des Missale von 1962 als der „außerordentlichen Form“ innerhalb eines näher beschriebenen Rahmens Raum gegeben. Dem Papst geht es dabei um die Vermeidung von Irritationen oder gar Spaltungen in den Pfarreien.

Der Heilige Vater weiß sich mit dem Motu Proprio in Einheit mit Papst Johannes Paul II., der in seinem Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ aus dem Jahre 1988 bereits damals von den Bischöfen wünschte, die Erlaubnis zum Gebrauch des Missale von 1962 nicht eng, sondern großherzig („late et generose“) den darum Bittenden zu gewähren. Genauere Vorschriften enthielt das päpstliche Schreiben von 1988 jedoch nicht. Es geht Papst Benedikt XVI. mit seinen Ausführungsbestimmungen um die Aktualisierung der Intention von Papst Johannes Paul II. Die Gläubigen, die um die Liturgie gemäß dem Missale von 1962 baten und bitten, sollen von der kirchlichen Marginalisierung oder vom Makel der Rückständigkeit befreit werden.

Der Heilige Vater verwehrt sich im Motu Proprio wie in seinem Brief gegen die Sprechweise von zwei Riten, als ob das Missale von 1962 im Gegensatz stünde zu der von Papst Paul VI. promulgierten Form: Es gibt einen Ritus und zwei Ausdrucksformen. Es dürfte ihn wohl bei dieser Darlegung nicht nur die liturgiewissenschaftliche Erkenntnis geleitet haben, dass liturgischer Wandel, soll er authentisch sein, nicht auf Bruch, sondern auf genetischer Entwicklung beruht. Vielmehr wird gerade in diesem Punkt des Motu Proprio die Sorge um die Wahrung der Autorität des Zweiten Vatikanums und um seine Ekklesiologie spürbar. Zu dieser Ekklesiologie hin will der Papst nach meinem Dafürhalten mit dem Argument von der Einheit des Ritus in zwei Ausdrucksformen die Tür der Versöhnung öffnen.

Wenn nämlich Gegner des Missale von 1962 wie auch Gegner des Missale von 1970 zwischen beiden Formen einen inhaltlich unüberbrückbaren Gegensatz postulieren sollten, dann beträfe dies nicht nur das Liturgieverständnis der Kirche, sondern das Kirchenverständnis selbst. Ich gebe zu bedenken, es sollte nicht vergessen werden, dass es die Liturgie des Missale von 1962 war, die auf dem Zweiten Vatikanum gefeiert wurde und den Vätern des Konzils wie den Theologen Kraftquelle war. Ebenso ist darauf zu verweisen, dass, wie die liturgischen Bücher des Jahres 1970, die vorhergehenden Messbücher immer auch Zeugnisse kleinerer oder größerer liturgischer Entwicklungen waren. Der im kirchlichen Alltag da und dort geübte Zynismus gegenüber der alten liturgischen Form von 1962 wirkte manchmal wie ein liturgischer Ödipuskomplex, besonders wenn die aggressive Ablehnung von Priestern kam, die noch nach der sog. tridentinischen Form geweiht worden sind. Ebenso wirft aber auch die radikale und nicht minder militante Ablehnung der kirchlich approbierten erneuerten liturgischen Formen die Frage nach dem Glauben an die Wirksamkeit des Gottesgeistes in der Kirche auf.

Der Novus Ordo, die unter Papst Paul VI. erneuerte Liturgie, ist im Zusammenhang mit der Tradition zu sehen. Mit dem Motu Proprio verdeutlicht der Papst diese Rückbindung an die Tradition. Liturgie darf nicht zu einer von subjektivem Empfinden geleiteten Erfindung von Formen werden, sondern muss auf der Fortschreibung liturgischer Tradition aufbauen und von der Innerlichkeit der Gläubigen wie des Zelebranten geprägt sein. Willkürlich inszenierte Kreativität in der Liturgie und Deformationen bis an die Grenze des Erträglichen, die sich über den verbindlichen Charakter der liturgischen Vorschriften hinwegsetzen, verletzen und spalten die Kirche. Wegen dieser Spaltung in unseren Reihen haben sich Gläubige der Bewegung von Erzbischof Lefebvre angeschlossen. Nicht zuletzt aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen ruft der Heilige Vater zu einem würdigen Vollzug der Liturgie auf.

Von der Neuregelung erwartet und erhofft Papst Benedikt eine Bereicherung und Verinnerlichung der Liturgie der Kirche: indem man das reiche Erbe nicht versteckt oder verleugnet, sondern aus einem unbefangeneren Verhältnis zur Tradition Nutzen schöpft für die Menschen unserer Tage, die auf der Suche nach Heilszeichen Gottes sind. Wir sollten uns der Hoffnung des Heiligen Vaters vertrauensvoll anschließen. Kultivieren wir jetzt nicht irgendwelche Ängste oder Befürchtungen, auch blinde Euphorie ist nicht angesagt. Wie gestern, so geht es heute und morgen weiterhin um unseren gemeinsamen Weg zu Gott und um das Bestehen dieses Weges. Durch das Motu Proprio wird uns nichts genommen, sondern etwas geschenkt. Ich möchte die beiden Schreiben des Heiligen Vaters so resümieren: Der Blick auf die Wurzeln bedeutet: lernen, nicht das Rad zurückzudrehen, sondern in rechter Weise zu wachsen.

Karl Kardinal Lehmann, zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. vom 7. Juli 2007

Die Erklärung im Wortlaut:

Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ unterzeichnet. Es behandelt den Gebrauch der Römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der Reform der Messliturgie, die 1970 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfolgte. Die Äußerungen des Papstes waren seit Monaten erwartet worden. Die vielen Nachrichten und Vermutungen haben für die Rezeption zwar Aufmerksamkeit und ein hohes Interesse, aber auch ein Klima der Mutmaßungen geschaffen. Jetzt sind die Dokumente endlich da. Auf sie kommt es an. Die folgenden Ausführungen wollen eine erste Hinführung sein, um den Hintergrund und die Zielsetzung der Äußerungen des Heiligen Vaters zu skizzieren.

Mit dem Schreiben erweitert der Heilige Vater die schon bislang bestehende Möglichkeit, die Liturgie nach dem früheren Missale zu feiern, die Papst Johannes Paul II. zuletzt im Motu Proprio „Ecclesia Dei“ von 1988 geordnet hatte. So tritt neben die „ordentliche Form“ des römischen Ritus, die sich in den nachkonziliar erneuerten Messbüchern findet, eine „außerordentliche Form“, die dem älteren römischen Missale folgt, das nach dem Konzil von Trient erarbeitet und zuletzt im Jahr 1962 herausgegeben wurde. Der Heilige Vater reagiert damit auf entsprechende inständige Bitten und will so denen großherzig entgegen kommen, die sich von der älteren Form der Messliturgie angezogen fühlen.

Mit seiner liturgischen Initiative möchte Papst Benedikt auch einen Beitrag zur Versöhnung in der Kirche leisten. In einem begleitenden Schreiben an die Bischöfe erinnert der Papst mit Recht an die Notwendigkeit, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen.“ Nachdrücklich unterstützen die deutschen Bischöfe dieses Anliegen und hoffen, dass das neue Motu Proprio und seine rechtlichen Bestimmungen eine Hilfe sind, die volle Einheit mit jenen herzustellen, die sich aufgrund der liturgischen Entwicklungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von der Gemeinschaft mit dem Papst getrennt haben.

Schon seit längerer Zeit wurde allerdings die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Zulassung der älteren Form der Liturgie wäre eine Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil und ein Rückfall hinter die von ihm angeordnete Liturgiereform. Wer jedoch die neuen Dokumente aufmerksam liest, wird schnell merken, dass der Papst weder die Entscheidungen des Konzils noch die Gültigkeit der Liturgiereform selbst in Frage stellt. In seinem Begleitschreiben wird vielmehr deutlich, dass niemand, der die volle Gemeinschaft mit der Kirche leben will, die Zelebration nach den erneuerten liturgischen Büchern prinzipiell ausschließen darf. So geht es dem Papst also darum, einzelnen Priestern und dauerhaft existierenden Gruppen, die sich der älteren Gestalt der Liturgie verbunden fühlen, den Zugang dazu großzügig zu erweitern. Doch folgt die Feier der Gemeindegottesdienste prinzipiell weiterhin der ordentlichen Form des römischen Ritus und damit den erneuerten liturgischen Büchern.

Die Kongregation für den Gottesdienst hatte erstmals 1984 den Bischöfen im Sinne eines „Indultes“ (rechtliche Ausnahmeentscheidung) die Vollmacht gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 zu erlauben. In Anwendung dieser Bestimmungen haben die deutschen Bischöfe in den vergangenen Jahrzehnten nach Möglichkeit entsprechende Bitten erfüllt. Bei einer Umfrage in den deutschen Bistümern konnten sie noch im vergangenen Jahr feststellen, dass im Großen und Ganzen der Bedarf an Messfeiern nach dem Missale Romanum von 1962 abgedeckt wird. Es wird sich zeigen müssen, wo darüber hinaus feste Gruppen existieren, die jetzt gemäß den Bestimmungen des Motu Proprio um eine Messfeier nach der außerordentlichen Form des römischen Ritus bitten.

Mit solchen Bitten werden Bischöfe und Pfarrer in Klugheit umgehen, damit nicht durch die pastorale Sorge um eine begrenzte und bestimmte Gruppe von Gläubigen die legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen. Dabei ist zu beachten, dass die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 nur entsprechend geeigneten Priestern erlaubt ist. Sofern ein Pfarrer nicht in der Lage ist, den berechtigten Wünschen dauerhaft existierender Gruppen nach einer Messfeier in der außerordentlichen Form nachzukommen, wird er sich deshalb mit dem Ortsbischof verständigen, ob und auf welche Weise die Bitte erfüllt werden kann.

Der Begleitbrief des Heiligen Vaters zeigt die tieferen Beweggründe des Motu Proprio. Zwischen der Edition des Römischen Messbuches von 1962 und seiner erneuten Reform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es keinen „Bruch“, wie es vereinzelt behauptet wird. Es gibt keinen Graben zwischen „vorkonziliar“ und „nachkonziliar“. Vielmehr besteht eine Kontinuität der Entwicklung, die freilich nicht immer genügend zur Geltung gebracht wurde. Joseph Kardinal Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI., hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Messbuch Pauls VI. „in vielem eine wirkliche Verbesserung und Bereicherung brachte“ (Aus meinem Leben, Stuttgart 1998, 173 und 189). Dem Papst kommt es auf das lebendige Wachsen und so bei allen Unterschieden und Einschnitten auf die Einheit der Liturgiegeschichte an. Benedikt XVI. ist überzeugt, dass diese Sicht der Dinge auch den Weg zur Einheit und zur Versöhnung in der Kirche darstellt. Eine einfache Rückkehr zum Alten ist auch für den Papst keine Lösung. Er verlangt von allen Seiten tiefere Einsicht und eine spirituell verwurzelte Bewegung hin auf die gemeinsame Sache und darum auch zueinander. Dafür ist für alle eine Erneuerung der liturgischen Bildung notwendig.

In seinem Begleitbrief zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“ schreibt Papst Benedikt XVI.: „Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden lässt.“ In der Tat bedarf die liturgische Erneuerung beständiger Bemühungen, die Liturgie der Kirche und vor allem die heilige Messe mit Ehrfurcht vor dem Heiligen und in kirchlichem Geist zu feiern. Immer wieder haben die Bischöfe dieses Anliegen in den vergangenen Jahren aufgegriffen (vgl. besonders das Pastorale Schreiben „Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der christlichen Gemeinde“ vom 24. Juni 2003, Bonn 2003). Auch wo kein Bedarf nach liturgischen Feiern nach dem Missale von 1962 besteht, ist deshalb das neue Motu Proprio ein guter Anlass, mit neuer Aufmerksamkeit eine würdige Feier der Eucharistie und der anderen Gottesdienste zu fördern.

Die Bestimmungen des Motu Proprio erhalten am 14. September 2007 Rechtskraft. Die deutschen Bischöfe werden sich in ihren nächsten Sitzungen, beim Ständigen Rat am 27. August und besonders der Vollversammlung vom 24. bis 27. September 2007 in Fulda, intensiv mit dem Motu Proprio und dem Begleitbrief des Heiligen Vaters im Blick auf die Verwirklichung im kirchlichen Bereich unseres Landes befassen.

Bei einem Pressegespräch meinte Lehmann dann noch wörtlich:

„Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass das ein positiver Schritt ist, damit die, die diese Messe lieben, nicht einfach so in ein sektenmäßiges Abseits gedrängt werden, als ob sie etwas tun, was unnormal erscheint. Man kann eine Messe, die man über Jahrhunderte in der Kirche gehabt hat, nicht einfach so abdrängen ins Negative. Wer das getan hat und in diesem Sinn von einem Bruch spricht, der hat es im Grunde genommen auch nicht verstanden.”

„Ich finde diese Messe ist etwas, was schon immer der ganzen Kirche gehörte, sie gehörte schließlich auch mir. Schließlich habe ich als junger Priester darin meine eucharistische Frömmigkeit aufgebaut. Ich habe das nie als etwas Fremdes empfunden. Ich muss aber sagen, dass ich in bald 25 Jahren bischöflichen Dienstes doch sehen muss und sehen darf, dass abgesehen von einigen Missbräuchen da und dort im Ganzen das liturgische Reformwerk ausgezeichnet gelungen ist. Da ist auch sehr viel Ehrfurcht am Platz, die Gemeinden haben es gut akzeptiert.”

„Die Zahlen – ohne dass ich jetzt mit Zahlen spielen oder gar Politik machen will – die Zahlen der traditionell orientierten Mitchristen sind ja nicht so groß – natürlich hängen sich ja auch einige Leute aus ganz unterschiedlichen Gründen daran auf. Wenn wir im letzten Jahr festgestellt haben, dass wir vielleicht nicht genügend aber ausreichend Angebote machen, da dürfte eigentlich keine so aufgeregte Atmosphäre entstehen. Ich hoffe, dass man von beiden Seiten die Heißsporne etwas in die Mitte bringt. Der Papst will das jedenfalls.”

Erklärung der Öst. Bischofskonferenz zum „Motu Proprio“ von Papst Benedikt XVI.

Erklärung der ÖBIKO zum „Motu Proprio“ von Papst Benedikt XVI. über den künftigen Vollzug der römisch-katholischen Liturgie, wie sie vor der Reform von 1970 gefeiert wurde, als außerordentliche Form der Liturgiefeier. Papst Benedikt XVI. hat durch ein „Motu Proprio“ entschieden, dass der geistliche Schatz der römisch-katholischen Liturgie, wie sie in der letzten Fassung gemäß dem Messbuch Papst Johannes XXIII vom Jahr 1962 und auch während des Konzils allgemein gefeiert wurde, wieder allgemeiner und leichter zugänglich sein soll. Der Papst hat den Text dieses „Motu Proprio“ gemeinsam mit einem Schreiben an alle Bischöfe veröffentlicht. Beide Texte gehören zusammen und sollen gemeinsam gelesen und interpretiert werden.

Im Brief an die Bischöfe spricht der Papst gleich zu Beginn zwei Befürchtungen an, die im Zusammenhang mit dem „Motu Proprio“ laut geworden sind, ohne dass dessen Text schon bekannt war. Erstens geht es – so sagt der Papst wörtlich – um „die Angst, dass hier die Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils angegriffen werde und dass eine seiner wichtigsten Entscheidungen – die Liturgiereform – in Frage gestellt werde“.Zweitens ist „die Befürchtung zum Ausdruck gebracht worden, dass eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 zu Unordnungen oder gar zu Spaltungen in den Pfarreien führen könne“.

Der Heilige Vater nimmt beide Befürchtungen ernst. Wörtlich sagt er im Brief an die Bischöfe: „Der Gebrauch des alten Messbuchs setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und den Zugang zur lateinischen Sprache voraus; weder das eine noch das andere kommen so häufig vor. Von diesen konkreten Voraussetzungen her ist klar zu erkennen, dass das neue Missale sicher die ordentliche Form des Römischen Ritus bleiben wird, und zwar nicht nur auf Grund der rechtlichen Bestimmungen, sondern auch wegen der tatsächlichen Situation, in der sich die Gläubigen in ihren Gemeinschaften befinden.“

Der Papst betont, dass es im Grunde nur einen einzigen römisch-katholischen Ritus gibt, der in seiner außerordentlichen und nie ungültig gewordenen Form dem Messbuch Johannes XXIII von 1962 und in seiner ordentlichen Form dem nachkonziliaren Messbuch Paul VI von 1970 entspricht. Aus dem geordneten Miteinander beider Ausprägungen des römischen Ritus erhofft der Heilige Vater einen Beitrag zur Überwindung von Spaltungen in der Kirche und zu einem tieferen Schöpfen aus den Quellen des Christusmysteriums. Das „Motu Proprio“ ist auch eine Einladung zu einem offeneren Umgang mit dem Latein als der Muttersprache unserer Liturgie. Das Latein ist auch in Eucharistiefeiern im nachkonziliaren Ritus vielerorts erhalten geblieben und sollte, wie es z. B. im Wiener Stephansdom der Fall ist, auch anderswo, wenn die Gottesdienstgemeinde es wünscht, ohne verkrampfende Sperren verwendet werden. Ein genereller Verzicht auf dieses Erbe würde uns kulturell, aber auch spirituell ärmer machen.

Im Blick auf Österreich sehen wir Bischöfe das „Motu Proprio“ als einen Impuls an, die Liebe zur Liturgie und besonders zur Eucharistie und zu den anderen Sakramenten allseits zu stärken und das darauf bezogene Glaubenswissen zu vertiefen. Diesbezüglich gibt es bei uns wie in vielen anderen Ländern nicht geringe Defizite, deren Abbau geduldige Bemühungen erfordert. Generell abwertende Kritik an der liturgischen Praxis unserer Gemeinden wäre sehr ungerecht. Vielerorts wird eine sehr lebendige Liturgie getreu der kirchlichen Ordnung und beseelt durch Heiligkeit und sakrale Würde gefeiert. Es gab und gibt freilich auch eigenmächtige Veränderungen und Banalisierungen, die überwunden werden müssen durch Treue zur verbindlichen Ordnung der Kirche und durch eine Offenheit für den Reichtum der Tradition und des heutigen weltkirchlichen Lebens.

Offene Fragen in Konsequenz des „Motu Proprio“ werden offen behandelt werden müssen. Zwang und Streit bezogen auf das Heiligste, das uns anvertraut ist, darf sich niemand gestatten. Wir brauchen ein Miteinander in Wahrheit und Liebe. Wir Bischöfe ersuchen alle Glaubenden, die Texte des Heiligen Vaters, aber auch den Konzilstext über die Liturgie genau zu lesen und so den Weg in die Mitte und Tiefe des Christusmysteriums offen zu halten.

Bischof Hofmann (Bistum Würzburg): Bedarf nach tridentinischen Messen erheben

Bischof Friedhelm Hofmann will bis 14. September 2007 den Bedarf nach Messfeiern im tridentinischen Ritus im Bistum Würzburg erheben, um dann adäquat reagieren zu können. Das geht aus seinem am Samstag, 7. Juli, an alle Priester des Bistums Würzburg versandten Brief hervor, in dem er persönlich über das kurz zuvor veröffentlichte Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. informiert. Mit seinem Apostolischen Schreiben eröffnet der Papst ab 14. September 2007, dem Fest Kreuzerhöhung, weitere Möglichkeiten der Verwendung des alten Ritus’ nach dem Messbuch von 1962.

Bischof Hofmann macht in seinem Brief deutlich, dass es Papst Benedikt ein Anliegen sei, denen entgegen zu kommen, die sich nach wie vor im vorkonziliaren Ritus beheimatet fühlten. Gleichzeitig mahnt der Bischof von Würzburg: „Auf keinen Fall darf die pastorale Sorge um eine bestimmte und begrenzte Gruppe von Gläubigen in der Gemeinde dazu führen, dass die legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen.“ Da der Papst den tridentinischen Ritus als außerordentlichen Ritus dem römischen ordentlichen Ritus der nachkonziliaren Liturgiereform an die Seite stelle, bittet der Bischof darum, grundsätzlich zu beachten: „Die Feier der Gemeindegottesdienste erfolgt prinzipiell weiterhin in der ordentlichen Form des römischen Ritus’ und damit mit den erneuerten liturgischen Büchern.“ Der Priester dürfe in der Gemeindemesse nicht von sich aus den ordentlichen Ritus der nachkonziliaren Liturgie durch den außerordentlichen ersetzen.

Verstärkend und erklärend verweist der Bischof auf einige Bestimmungen des päpstlichen Schreibens. Um den Ritus von 1962 verwenden zu können, müsse eine feste Gruppe von Mitgliedern der jeweiligen Gemeinde mit dem entsprechenden Wunsch an den Pfarrer herantreten. Finde eine Messe im Ritus von 1962 als Gemeindemesse statt, sei sie rechtzeitig vorher in der Gemeinde anzukündigen. Da es nur geeigneten Priestern erlaubt sei, die Messe im tridentinischen Ritus mit der Gemeinde zu feiern, kämen sicher nicht alle Priester des Bistums Würzburg für diese Aufgabe in Frage. Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollten, sollten erfahren und in den Ritus eingeführt sein. Nur in Ausnahmefällen solle ein Priester eine tridentinische Messe ohne Gemeinde feiern. Das sei nur an Werktagen möglich. „Es darf dafür keine Messfeier mit der Gemeinde ausfallen.“ Zusätzlich zur Erhebung des Bedarfs nach tridentinischen Messen im Bistum Würzburg will der Bischof in Absprache mit dem Allgemeinen Geistlichen Rat und den Dekanen auch klären, wie groß die Gruppe sein müsse, die um die Feier im Ritus von 1962 erfolgreich bitten könne. „Ebenfalls gilt es noch klarer festzulegen, welche Voraussetzungen ein Priester vorweisen muss, um den Feiern im alten Ritus vorzustehen.“ Abschließend weist der Bischof auf das persönliche Begleitschreiben des Papstes zum Motu Proprio hin. Darin gehe es Benedikt XVI. um eine größere Sensibilisierung für die spirituelle Tiefe und Dichte der nachkonziliaren Liturgie. „Diesem Wunsch möchte ich mich anschließen. Versuchen wir unsere Gottesdienste mit einer solchen spirituellen Tiefe zu feiern, dass die Gottesgegenwart und die Heilszusage Gottes für die Mitfeiernden erfahrbar werden können“, schreibt der Bischof. In Würzburg finden derzeit jeweils am 2. und 3. Samstag eines Monats am späten Nachmittag Messen im tridentinischen Ritus in der Hofkirche der Residenz statt. Zwischen 25 und 50 Gläubige aus dem Bistum Würzburg nehmen regelmäßig an diesen Gottesdiensten teil. Bischof Dr. Paul-Werner Scheele und später Bischof Hofmann haben für diese Messfeier im tridentinischen Ritus eigens ältere Priester beauftragt, die mit der Liturgie von 1962 noch aus ihren frühen Priesterjahren vertraut sind.

Trierer Bischof Marx zu Apostolischem Schreiben „Summorum Pontificum“

Das am 7. Juli in Rom von Papst Benedikt XVI. unterzeichnete Apostolische Schreiben „Summorum Pontificum“ stellt weder die Entscheidungen des Zweiten Vatikanischen Konzils noch die Gültigkeit der Liturgiereform selbst in Frage. Das hat der Trierer Bischof Dr. Reinhard Marx am 7. Juli vor Journalisten in Trier betont. „Die Feier der Gemeindegottesdienste folgt grundsätzlich weiter der ordentlichen Form des römischen Ritus und damit den erneuerten liturgischen Büchern. Die Normalform der heiligen Messe bleibt die erneuerte Liturgie“, sagte der Trierer Bischof.

Er machte deutlich, dass Papst Benedikt mit seinem Apostolischen Schreiben jedoch die schon bislang bestehende außerordentliche Möglichkeit erweitere, die Liturgie nach dem Römischen Messbuch in seiner Fassung von 1962 zu feiern. Ziel sei es, wie der Papst in einem Begleitschreiben an die Bischöfe betone, einen Beitrag zur „inneren Versöhnung“ innerhalb der Kirche zu leisten. So wolle, wie es auch bereits der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann gesagt habe, das Apostolische Schreiben dazu beitragen, die volle Einheit mit denen herzustellen, die sich aufgrund der liturgischen Entwicklungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von der Gemeinschaft mit dem Papst getrennt hätten. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass auch diese Personen und Gemeinschaften die Zelebration nach den erneuerten liturgischen Büchern des Konzils prinzipiell nicht ausschließen dürften.

Der Trierer Bischof sagte, dass aus dem Apostolischen Schreiben deutlich hervorgehe, dass es für Papst Benedikt XVI. nicht um eine einfache Rückkehr zum Alten gehe. Marx: „Es gibt keinen Weg zurück, sondern nur einen Weg nach vorne. Und auf diesem Weg wird die erneuerte Liturgie, wie ich sie ja selbst seit meiner Priesterweihe feiere, für die große Mehrheit der Kirche die Normalform bleiben. Man wird sich immer wieder neu bemühen müssen um geistliche Vertiefungen, liturgische Qualität, um eine ehrfürchtige Feier des Geheimnisses von Tod und Auferstehung Jesu.“ Der Trierer Bischof betonte, dass Papst Benedikt in dem Apostolischen Schreiben aufzeige, dass in der erneuerten Liturgie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil kein Bruch mit der Tradition der Kirche geschehen sei. „Der Papst unterstreicht: Es gibt den einen römischen Ritus, die eine Liturgie, in der nicht einfach das Alte gegen das Neue gestellt werden kann“, sagte Bischof Marx.

Liturgie, so betonte er, sei kein Museum, „sondern ein lebendiges Geschehen, eine intensive Kommunikation Gottes mit seinem Volk, nicht ein von der Geschichte und dem Leben der Menschen abgehobenes Ritual.“ Deshalb sei es auch in der erneuerten Liturgie möglich, „Schätze neu zu entdecken, die wir übersehen oder vergessen haben.“ Jedoch wäre es nach Ansicht von Bischof Marx auch schade, wenn Elemente wie die Anbetung oder das Knien ganz aus der Feier der heiligen Messe verschwinden würden: „Das gilt auch für alte liturgische Gesänge in lateinischer Sprache.“ Bischof Marx appellierte an die Gläubigen und die Priester, mit dem Dokument des Papstes sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen und es nicht als Instrument der Spaltung zu benutzen.

Die Bestimmungen des Apostolischen Schreibens erhalten am 14. September Gültigkeit. Im Bistum Trier wird die ’alte Messe’ mit Erlaubnis des Bischofs bislang an drei Orten, in Trier, in Köllerbach-Engelfangen und in Saarlouis gefeiert.

Pater Federico Lombardi SJ, Direktor des Pressesaales des Heiligen Stuhles

Das Motu Proprio ist keine Revolution und auch kein Schritt zurück, das sagt Pater Federico Lombardi SJ, Leiter des Pressesaals des Heiligen Stuhls und Direktor von Radio Vatikan. Der Papst habe vielmehr den Gläubigen, die es wünschten, die Feier des römischen Ritus in der Alten Form erleichtern wollten.

Aber nicht nur das:
„Auch für denjenigen, der nicht vorhat, seine liturgische Praxis zu ändern, stellt dieses Motu Proprio eine wichtige Botschaft dar: Die Liturgie muss mit Sorgfalt und Respekt gefeiert werden, weil wir durch sie mit dem Mysterium Gottes in Verbindung treten. Wenn dieser Respekt fehlt, leidet nicht nur ein Einzelner, sondern die ganze Kirche, weil durch die Mißbräuche Zwietracht gesät wird.“

Die neue Liturgie sei keineswegs abgeschafft, sondern sie ist die „ordentliche Form“: „So wie die alten Bücher nicht als verboten oder schädlich angesehen werden dürfen, so hat keiner das Recht, die erneuerte Liturgie negativ zu beurteilen. Wer sich auf das Motu Proprio beruft, um Spannungen zu erzeugen anstatt den Geist der Versöhnung zu fördern, würde radikal den Geist dieses Textes verraten.“

Mit Blick auf manche polemische Äußerung in- und außerhalb der Kirche sagt Lombardi: „Wir haben keinerlei Grund, etwas zu befürchten. Benedikt XVI. lässt uns nicht einen Schritt zurück machen, sondern er führt uns weiter in Kontinuität mit dem historischen Lauf der Kirche. Dieses Voranschreiten zielt vor allem darauf hin, - als Einzelne und als Gemeinschaft – in der Tiefe der Begegnung mit Gott zu wachsen.“

Pater Axel Maussen, Distriktsoberer der deutschsprachigen Priesterbruderschaft St. Petrus in Wien

„Mit besonderer Freude erfüllt uns dabei die hierin erfolgte Klarstellung über den bedeutenden Platz, den das Missale des seligen Johannes XXIII. im Leben der Kirche einnimmt“, schreibt Pater Maussen und begrüsst weiter, „daß die vier liturgischen Bücher von 1962, nämlich Missale, Rituale, Pontifikale und Brevier gleichermaßen in den Genuß einer erweiterten Zulassung kommen, wobei hervorzuheben ist, daß insbesondere die Feier der Meßliturgie in der älteren Form des römischen Ritus nicht mehr nur als Sonderfall zu bestimmten Anlässen, sondern als eine alltägliche Möglichkeit herausgestellt wird.“

Die verschiedenen Faktoren zeigten das ehrliche Bemühen des Heiligen Vaters, „jenen, die den überlieferten Ritus vorziehen, die ganze Fülle des katholischen sakramentalen Lebens zu gewährleisten.“

An vielen Orten konnte die Priesterbruderschaft St. Petrus seit ihrem Bestehen Anregungen aus dem Motu Proprio umsetzen, schrieb der Distriktsobere. „Wir hoffen, daß unsere im Sinne des Motu Proprios für die ganze Kirche bereichernde Arbeit in der Vergangenheit die Befürchtungen all derer zerstreuen helfen, die nun glauben, daß die Umsetzung dieses Dokuments zu Streit und Uneinigkeit führen wird.“

Die Petrusbruderschaft biete als Gemeinschaft, die der älteren Form des römischen Ritus verpflichtet ist, „allen dazu jede erdenkliche Form von Hilfe an, sei es indem wir Priester für die Seelsorge an den mit dieser Form des Ritus verbundenen Gläubigen zu Verfügung stellen, sei es, indem wir Priester und Laien in dieser Liturgie schulen.“

Bernard Fellay, Generalobere der Priesterbruderschaft St. Pius X.

„Die Priesterbruderschaft St. Pius X. freut sich zu sehen, daß die Kirche so ihre liturgische Tradition wiederfindet, indem sie den Priestern und Gläubigen, die bisher davon ausgeschlossen waren, die Möglichkeit des freien Zugangs zum Schatz der überlieferten heiligen Messe zur Verherrlichung Gottes, zum Wohl der Kirche selbst und zum Heil der Seelen gewährt“, schreibt der Generalobere der Priesterbruderschaft St. Pius X., Weihbischof Bernard Fellay in einer Stellungnahme.

Der Brief, der das Motu proprio begleitet, verhehle indessen nicht die Schwierigkeiten, die noch bestünden, hält Fellay fest. „Die Priesterbruderschaft St. Pius X. äußert den Wunsch, daß das günstige Klima, das durch die neuen Verfügungen des Heiligen Stuhles geschaffen worden ist, – nach der Rücknahme des Dekretes der Exkommunikation, das immer noch gegen ihre Bischöfe erlassen ist – erlaube, mit mehr Gelassenheit die umstrittenen Punkte in der Lehre der Kirche anzugehen.“

Lothar Waldmüller, emeritierter Domkapitular in München

In den erweiterten Möglichkeiten für den Gebrauch der römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor Einführung der erneuerten Liturgie im Jahr 1970 sieht Prälat Lothar Waldmüller, eine Chance für die volle Wiedereingliederung der sogenannten „Traditionalisten“.

Das von Papst Benedikt XVI. unterzeichnete Motu Proprio „Summorum Pontificum“ schaffe in der Liturgiefrage, die innerkirchlich immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt habe, „rechtliche und pastorale Klarheit“.

Waldmüller hat die Erlaubnis von Kardinal Wetter, im sogenannten tridentinischen Ritus zu zelebrieren. In der Münchner Damenstiftskirche St. Anna, einer Filialkirche der Pfarrei St. Peter im Stadtzentrum, darf mit Erlaubnis des Erzbischofs entsprechend dem 1988 veröffentlichten Motu Proprio „Ecclesia Dei“ von Papst Johannes Paul II. an jedem Sonntag und am Mittwoch die Eucharistie im alten Ritus gefeiert werden. Waldmüller war auch beauftragt, darauf zu achten, dass diese Eucharistiefeiern der geltenden kirchlichen Ordnung entsprechen.

Das Motu Proprio Benedikts mache vor allem deutlich, dass nicht zwei Liturgieformen gegeneinander stünden, sagte der Prälat. Ein Ritenstreit wäre aus seiner Sicht bedauerlich für die Kirche. Neben der erneuerten Liturgie, die auch in Zukunft die ordentliche Form des Gottesdienstes bleibe, erhalte nun auch die alte Form der Messfeier einen anerkannten Platz. Die gleiche Messfeier könne jetzt in zwei Formen gefeiert werden.

Die Liturgiefrage dürfe nicht ideologisiert werden. Diejenigen, die die erneuerte Liturgie feierten, dürften nicht als Modernisierer verdächtigt werden, die kirchliche Glaubenspositionen auflösen wollten. Auch die Texte der erneuerten Liturgie schöpften aus dem großen Überlieferungsschatz des römischen Ritus. Die erneuerte Liturgie sei nicht vom Zaun gebrochen worden, sondern sei aus einer tief in der Kirche verwurzelten liturgischen Bewegung herausgewachsen. Umgekehrt dürften diejenigen, die an der alten liturgischen Tradition festhalten wollten, nicht pauschal als „Leute von gestern“ mit überholten Ansichten zurückgewiesen werden.

Waldmüller wandte sich auch gegen in der öffentlichen Berichterstattung über die alte Liturgie immer wieder verwendete „falsche Klischees“. So werde ständig abschätzig behauptet, im alten Ritus feiere der Priester die Liturgie „mit dem Rücken zum Volk“. Die Abkehr von den Menschen sei niemals die Intention dieser liturgischen Geste. Seit alters her hätten sich in dieser liturgischen Form Priester und Gläubige gemeinsam in Richtung Osten, also gegen die aufgehende Sonne hin als Symbol für den auferstandenen Christus, ausgerichtet. Auch der Gebrauch des als Liturgiesprache niemals abgeschafften Lateins neben der Muttersprache sei bei passender Gelegenheit gerade im Zeitalter der Globalisierung ein starkes bindendes Element zwischen den vielen Ortskirchen der katholischen Weltkirche.

Forum Deutscher Katholiken begrüßt Schreiben des Papstes zur Liturgie

Vor Mitarbeitern im Forum Deutscher Katholiken äußerte sich der Vorsitzende des Forums Deutscher Katholiken, Hubert Gindert, zum Motu Proprio "Summorum Pontificum" des Papstes. Er bezeichnete am Samstag in Kaufering das "Motu Proprio" Papst Bendikts XVI., durch das die Feier der hl. Messe im römischen Ritus von 1962 unter erleichterten Bedingungen zugelassen worden ist, als Wegweiser einer richtig verstandenen Vielfalt in der einen Kirche . Der Papst sei damit nicht einigen Restgruppen "ewig Gestriger" entgegengekommen, sondern habe den ganzen Reichtum katholischer Gottesverehrung neu aufgeschlossen.

"Es gibt eben Menschen, ältere und junge, die eher eine Liturgie nach alten Formen bevorzugen, und es wird sie immer geben, wie es Katholiken gibt, die mit demselben Recht die neue Ordnung im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils bevorzugen", erklärte Gindert.

Daraus werde keine irgendwie geartete Spaltung in den Gemeinden entstehen, wenn alle Beteiligten rücksichtsvoll und in wahrer "Liberalitas Catholica" miteinander umgingen. Wir Katholiken gehen davon aus, so Gindert, dass unsere Bischöfe und Gemeindepfarrer das Anliegen dieses "Motu Proprio" aufgreifen und geeignete Wege finden, es im Sinne des Hl. Vaters umzusetzen.

Schließlich biete das Nebeneinander einer ordentlichen und einer außerordentlichen Liturgie die Chance, sich gegenseitig zu befruchten und zu bereichern. Gelte es auf der einen Seite, den Wert einer "participio actuosa", einer tätigen Teilnahme der Gemeinde zu erkennen, so müsste die Gemeinde auf der anderen Seite sich erneut daran erinnern, dass es bei der hl. Messe nicht um eine bloße Gemeinschaftsfeier handele, sondern um ein wirkliches Opfer, das von den Teilnehmern Ehrfurcht und Anbetung verlange.

Stellungnahme von Pro Sancta Ecclesia / Initiative kath. Laien und Priester

Stellungnahme im Wortlaut:

„Mit großer Freude und Dankbarkeit begrüßen die in den katholischen Vereinigungen Pro Missa Tridentina, Una Voce Deutschland und Pro Sancta Ecclesia zusammengeschlossenen traditionsverbundenen Gläubigen das heute veröffentlichte Motu Proprio „Summorum Pontificum“ unseres Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI.

Dies ist ein historischer Wendepunkt in der nachkonziliaren Entwicklung. Der seit vielen Jahrhunderten gefeierte klassische römische Ritus wird als außerordentliche Form des römischen Ritus anerkannt und erhält damit endlich nach mehr als 35 Jahren der de-facto-Abschaffung wieder seinen festen Platz in der Kirche zurück.

Die heilige Messe in der überlieferten Form ist zugleich ein Kulturgut von unschätzbarem Wert, dessen Ausstrahlung in Architektur, Musik und bildender Kunst Europa weit über die katholische Kirche hinaus mitgeprägt hat. Wir sind zuversichtlich, daß diese prägende Kraft nun wieder unbehindert in die Zukunft hineinwirken wird.

Wir danken dem Heiligen Vater für seine Entscheidung, die er ungeachtet erheblicher Widerstände mit Klugheit und Umsicht getroffen hat. Wir sind sicher, daß die Feier des überlieferten Ritus zur spirituellen Bereicherung des kirchlichen Lebens führen wird. Wir bitten daher alle Gläubigen, dieses Dokument in den Intentionen des Heiligen Vaters anzunehmen.

Aus Anfragen und vielen Gesprächen wissen wir von über 1000 Priestern und vielen Tausend Gläubigen, daß die der klassischen römischen Liturgie eigene Spiritualität eine wachsende Anziehungskraft ausübt. Alle, denen es bisher verwehrt war, die Messe in der überlieferten Form zu feiern, möchten wir aufrufen, von der neuen Freiheit selbstbewußt Gebrauch zu machen und sich in Einheit mit dem Papst für die Erneuerung der Kirche einzusetzen.

Weitere updates möglich!

Kathpedia: Summorum Pontificum

Kathpedia: Römischer Ritus

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