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Vatikan stellt Dokument über Eheannullierungen vor

8. Februar 2005 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Die Instruktion "Dignitas connubii" will die Anwendung des kirchlichen Gesetzbuches erleichtern.


Vatikan (www.kath.net) Im Vatikan ist heute bei einer Pressekonferenz ein neues Dokument über die Eheannullierung vorgestellt worden. „Dignitas connubii“ („Die Würde der Ehe“) lautet der Titel der Instruktion, welche die Normen vorstellt, die in den Kirchengerichten im Fall von Eheannullierungen zu beachten sind. Das Schreiben ist vom Päpstlichen Rat für die Interpretation von Gesetzestexten in Zusammenarbeit mit mehreren Dikasterien vorbereitet worden.

Es sei „eine Art von Vademecum“, damit die Arbeit der Kirchengerichte bei Eheannullierungen noch besser erledigt werden kann, erklärte Kardinal Julián Herranz, Präsident des Päpstlichen Rates zur Interpretation von Gesetzestexten. Ziel der Instruktion ist, die Anwendung des kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici) zu erleichtern, indem alle Punkte betreffend Annullierung zusammengefasst werden. Außerdem sind in „Dignitas connubii“ auch juridische Entwicklungen aus der Zeit seit der Neuauflage des CIC 1983 aufgenommen sowie Interpretationen und Klarstellungen zur Anwendung der Gesetze.

Häufig werde die Annullierung als kirchliche Bestätigung der zivilen Scheidung missinterpretiert. Eine Ehenichtigkeitserklärung bedeute jedoch nicht, “ein bestehendes Band aufzulösen, sondern im Namen der Kirche anzuerkennen, dass eine echte Ehe von Anfang an nicht bestanden hat”, präzisierte Herranz.

Die Ehe sei geschwächt in einer Gesellschaft, wo es immer mehr Scheidungen gebe und die Anerkennung von Lebenspartnerschaften immer mehr Gewicht bekommen, erklärte Msgr. Domenico Sorrentino von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mit.

Der Prozess einer kirchlichen Annullierung unterscheide sich radikal von jenem einer zivilen Scheidung, erinnerte er. Viele Ehen scheitern heute, deswegen brauche es eine „Pastoral für Geschiedene“ und auch eine „Präventivpastoral“, wo Paare gut auf die Ehe vorbereitet werden.

Die Annullierungsfälle seien in den letzten Jahrzehnten enorm angestiegen, vor allem in den Ländern mit christlichen Wurzeln, teilte Monsignore Velasio de Paolis vom Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur mit. Ursache sei unter anderem eine verbreitete Säkularisierung, die irrtümliche Ansichten über die Ehe mit sich bringen.

„Nicht wenige Ehen sind heute nichtig, weil die Gläubigen konstitutive Elemente ausschließen, die für ihr Bestehen wesentlich sind“, sagte de Paolis. Heute gebe es außerdem eine bessere Kenntnis der menschlichen Psyche, wodurch man erkennen könne, dass in bestimmten Fällen der Ehekonsens nicht ausreichend ist.

Auch der Faktor Gewissen spielt eine Rolle: Viele Gläubige streben eine Ehenichtigkeitserklärung an, „weil sie wissen, dass es für einen Katholiken eine Ehe nur dann gültig ist, wenn sie nach den Gesetzen der Kirche gefeiert wird“.

Gläubige hätten nicht das Recht, aus irgendeinem Grund eine Annullierung zu fordern, aber sie sollten im Fall eines echten Zweifels das Recht auf eine „gerechte Entscheidung“ haben, betonte er.

Bei der Pressekonferenz wurden auch Zahlen aus dem Statistischen Jahrbuch der Kirche für das Jahr 2002 vorgestellt. Weltweit wurden 56.236 Annullierungsverfahren in erster Instanz abgeschlossen, davon 46.092 positiv und 2.893 negativ.

Von den 46.092 annullierten Eheschließungen waren 343 in Afrika, 676 in Ozeanien, 1.562 in Asien, 8.855 in Europa und 30.968 in Nordamerika und 5.688 in Zentral- und Südamerika. Die überwiegende Mehrheit dieser Fälle wurde in zweiter Instanz bestätigt.

Am päpstlichen Gericht „Rota Romana“ langen jährlich nur wenige Fälle in zweiter oder dritter Instanz ein. Es handelt sich um rund 150 Fälle pro Jahr, die im Allgemeinen von sehr komplizierter Natur sind und wo es von einer vorherigen Instanz einen negativen Bescheid gab, hieß es bei der Pressekonferenz.



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