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Regierung Biden will Arbeitgeber zu Vorkehrungen für Abtreibungen von Mitarbeiterinnen verpflichten

13. August 2023 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Eine Regierungskommission will dies über eine Verordnung zu einem Gesetz zur Unterstützung schwangerer Arbeitnehmerinnen erreichen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die US-Regierung hat eine Verordnung vorgelegt, welche fast jeden Arbeitgeber in den USA dazu verpflichten soll, Abtreibungen seiner Mitarbeiter finanziell zu unterstützen.

Die von der Kommission der USA für Chancengleichheit in der Beschäftigung (US Equal Employment Commission) erstellte Regelung soll ein Gesetz zur Unterstützung schwangerer Arbeitnehmerinnen umsetzen, welches von beiden Parteien beschlossen worden ist. Der „Pregnant Workers Fairness Act“ schreibt den Arbeitgebern vor, „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen, wenn eine Arbeitnehmerin „schwanger ist, entbunden hat oder damit zusammenhängende medizinische Beschwerden auftreten.“


Die Regierungskommission hat in der geplanten Verordnung festgelegt, dass unter „medizinische Beschwerden“ auch die „Beendigung einer Schwangerschaft, einschließlich durch ... Abtreibung“ fallen soll. Sollte die Verordnung in Kraft treten, wäre jeder Arbeitgeber, der mehr als 15 Personen beschäftigt, dazu verpflichtet, „angemessene Vorkehrungen“ für die Abtreibung einer Mitarbeiterin zu treffen, selbst wenn dies gegen seine Überzeugung ist.

Die geplante Verordnung wird am 11. August veröffentlicht. An diesem Tag beginnt eine sechzigtägige Begutachtungsfrist. In dieser Zeit können auch die US-Bürger ihre Stellungnahmen zu der Regelung abgeben.

Julie Marie Blake von Alliance Defending Freedom hält die geplante Verordnung für gesetzeswidrig. Sie legt den Bürgern nahe, ihre Kongressabgeordneten zu kontaktieren. Da der „Pregnant Workers Fairness Act“ Abtreibungen gar nicht erwähne, könne die Regierung nicht nachträglich per Verordnung die Arbeitgeber dazu zwingen, „angemessene Vorkehrungen“ für die Abtreibungen von Mitarbeiterinnen zu treffen. Diese Regelung überschreite den Rahmen des zugrunde liegenden Gesetzes, argumentiert sie.

 


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