![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Floridas Gouverneur DeSantis: Lebensschützer werden ‚wie Schwerverbrecher’ behandelt6. Februar 2023 in Prolife, 8 Lesermeinungen Der Gouverneur von Florida kritisierte das Ungleichgewicht der Bundesbehörden im Vorgehen gegen Lebensschützer und Abtreibungsbefürworter. Tallahassee (kath.net/LifeNews/jg) DeSantis wurde von Reportern am 26. Januar zur Anklageerhebung gegen zwei Pro-Abtreibungsaktivisten in Florida befragt, denen zur Last gelegt wird, die Außenwände eines Lebensschutzzentrums mit Parolen besprüht zu haben. DeSantis zeigte sich überrascht, dass es in dem Fall Fortschritte gebe, da das Justizministerium wenig Interesse gezeigt habe, die Täter in diesem und ähnlich gelagerten Fällen zur Verantwortung zu ziehen. Andererseits würden Lebensschützer die vor einer Abtreibungsklinik Schilder mit Parolen gegen die Abtreibung hochhalten, „wie Schwerverbrecher“ behandelt, sagte DeSantis. Die Anklageerhebung gegen die beiden Aktivisten sei „ein Schritt in die richtige Richtung“. Er freue sich darüber, das Justizministerium habe aber noch viel zu tun, fügte er hinzu. Seit im Mai 2022 bekannt wurde, dass der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufheben könnte, ist eine ganze Reihe von Anschlägen auf Kirchen und Lebensschutzzentren verübt worden, darunter auch Brandanschläge. Die Lebensschutzseite LifeNews hat 250 Anschläge für das Jahr 2022 gezählt. Bis jetzt gab es fast keine Verhaftungen. Im Gegensatz dazu gingen die Bundesbehörden rigoros gegen Lebensschützer vor. kath.net hat berichtet.
Foto: Archivbild Ron DeSantis mit seiner Familie
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
USA
Abtreibung
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |