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‚Abtreibungsurteil ‚Roe v. Wade’ ist das schlechteste Urteil des Obersten Gerichtshofes’

9. August 2021 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Die Entscheidung habe keine Grundlage in der Verfassung der Vereinigten Staaten. Der Oberste Gerichtshof sollte daraus die Konsequenzen ziehen und das Urteil aufheben, verlangen Robert P. George und Ryan T. Anderson.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Das Urteil „Roe v. Wade“, mit dem der Oberste Gerichtshof der USA die Abtreibung in allen Bundesstaaten legalisiert hat, ist die schlechteste Entscheidung, die das Höchstgericht in seiner Geschichte getroffen hat und sollte aufgehoben werden. Diese Ansicht vertreten Ryan T. Anderson und Robert P. George in einem Kommentar auf LifeNews.

Die Abtreibungsfrage ist in den USA wieder aktuell, seit der Oberste Gerichtshof entschieden hat, ein Gesetz des Bundesstaates Mississippi zu prüfen, welches Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf wenige Ausnahmen verbieten soll. Die Justizministerin des Bundesstaates habe in einem Schriftsatz an den Obersten Gerichtshof argumentiert, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten kein Recht auf Abtreibung gewähre. Anderson und George schließen sich diesem Argument an. Ein Recht auf Abtreibung sei in der US-Verfassung nicht zu finden und lasse sich auch nicht aus ihr ableiten, schreiben sie.


Mississippi ziehe daraus die logische Schlussfolgerung: Die Urteile „Roe v. Wade“ und „Planned Parenthood v. Casey“ müssen als fehlerhaft erkannt und aufgehoben werden. „Planned Parenthood v. Casey“ ist ein Urteil aus dem Jahr 1992, in welchem der Oberste Gerichtshof ein „Recht auf Abtreibung“ bestätigt hat. Das angebliche „verfassungsgemäße Recht auf Abtreibung“ sei von der Mehrheit der damaligen Richter ohne Grundlage konstruiert worden. Die Autoren werfen den Richtern vor, dieses „Recht“ nicht in der Verfassung gefunden, sondern ihre eigenen politisch-moralischen Ansichten zur Grundlage der Entscheidung gemacht zu haben. Weder das Recht auf Schutz der Privatsphäre, das bei „Roe v. Wade“ zur Rechtfertigung des Urteils herangezogen wurde, noch das Recht auf Selbstbestimmung, das bei „Planned Parenthood v. Casey“ als Begründung angeführt wurde, seien im Zusammenhang mit Abtreibung aus der Verfassung ableitbar.

Das würden sogar Befürworter der Entscheidung zugeben, stellen die Autoren fest. Sie zitieren zwei Beiträge aus dem Jahr 1973, einen aus dem Yale Law Journal, einen aus der Harvard Law Review, zwei der renommiertesten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften der USA. Beide Artikel seien von angesehenen Rechtswissenschaftlern verfasst und würden zu dem Ergebnis kommen, dass die Entscheidung keine verfassungsrechtliche Grundlage habe. Ein enger Mitarbeiter eines der Richter, der für „Roe v. Wade“ verantwortlich ist, halte das Urteil für verfassungsrechtlich schwer zu rechtfertigen.

Im Gegensatz dazu sei ein rechtlicher Schutz der Ungeborenen sehr wohl aus der Verfassung ableitbar, insbesondere aus dem 14. Verfassungszusatz, welcher Grundrechte enthält und unter anderem festlegt, dass alle gleichermaßen durch das Gesetz geschützt sind. Das könne man auch für Ungeborene geltend machen, argumentieren die Autoren. Darüber hinaus sei bereits im Jahr 1973 klar gewesen, dass das Leben des Menschen bereits im frühesten embryonalen Stadium beginnt, betonen sie.

Anderson und George hoffen, dass sich die gegenwärtigen Richter des Obersten Gerichtshofes bei ihrer Entscheidung an den Buchstaben und am Geist der Verfassung orientieren. Vertreter dieser Richtung werden in den USA als „Originalisten“ beziehungsweise „Konstitutionalisten“ bezeichnet. Die jüngst ernannten Höchstrichter hätten sich als Vertreter dieser Richtung präsentiert. Entsprechend sei die Erwartungshaltung konservativer Wähler, von denen sich viele für die Ernennung dieser Personen engagiert hätten.

Ryan T. Anderson ist Präsident des „Ethics and Public Policy Center“ und Autor des Buches „When Harry Became Sally: Responding to the Transgender Moment“, das sich kritisch mit der Transgender-Bewegung und ihren Ideen auseinander setzt. Robert P. George ist Professor für Rechtswissenschaften an der Princeton University.

 


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