Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  2. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  3. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  4. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  5. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  6. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  9. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  10. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  11. Der integre Leib der Gottesmutter und ihr unbeflecktes Herz
  12. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  13. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  14. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  15. ‚Waldbrände in der Kurie‘

USA: Grundsatzentscheidung in Sachen Abtreibung auf dem Prüfstand

18. Mai 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Supreme Court muss ein Gesetz aus Mississippi prüfen, das das „Recht auf Abtreibung“ bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes beseitigen will.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/mk) Der US-Supreme Court wird sich mit einem Gesetz des Bundesstaates Mississippi beschäftigen, das die Abtreibung nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf engste Ausnahmen grundsätzlich verbietet. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte letztlich das Grundsatzurteil in der Sache Roe vs. Wade umstoßen, nach dem Abtreibung seit 1973 bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs (wird heute mit der 24. Woche angenommen) grundsätzlich erlaubt ist.


Mississippi und andere „Pro-Life-Staaten“ wollen die ununterbrochene Linie durchbrechen, die das „Recht auf Abtreibung“ seit diesem Urteil quasi einzementiert hat. Das Gericht, das das Gesetz aus Mississippi an den Supreme Court verwies, merkte an, dass man mit fortschreitender Schwangerschaft das ungeborene Kind immer mehr schützen müsse, besonders nach dem Kriterium des Schmerzempfindens (ein solches ist auch schon vor der Lebensfähigkeit vorhanden).

Die Entscheidung des Supreme Court wird auch ein Test dafür sein, wie sorgfältig Alt-Präsident Donald Trump die in seine Amtszeit fallenden drei Richterernennungen erledigt hat. Sollte Roe vs. Wade fallen, wäre in einigen Bundesstaaten die Abtreibung schlagartig verboten, und andere Staaten würden ermächtigt, solche Verbote zu erlassen. Möglich ist aber auch, dass der Supreme Court das grundsätzliche Recht auf Abtreibung belässt, aber Verbote in einem größeren Rahmen als bisher ermöglicht.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  3. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  4. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  5. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  6. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  7. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  8. Generalstaatsanwalt von Texas: „Baby Gabriel verdient eine Chance auf Leben“
  9. „Habt keine Angst – Noch sind die Glocken nicht verstummt“
  10. "Es wird Europa zerstören, für immer!"
  11. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  12. Sechste Staffel von „The Chosen“ angekündigt: Fokus auf die Passion Christi
  13. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  14. Erdbeben in Kolumbien: Priester evakuierte Gläubige während der Messfeier
  15. „Das menschliche Leben muss von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod geschützt werden“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz