Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Italienischer Erzbischof rügt Gläubige für Mundkommunion
  2. ‚Tiefe Resonanz‘ mit Prinzipien der Freimaurerei – Großmeister lobt Wirken von Papst Franziskus
  3. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  4. Evangelischer Kirchentag - weisse Kinder bei einer Veranstaltung unerwünscht
  5. „Wie retten wir die Welt?“
  6. Irischer Priester vergibt Mann, der ihn erstechen wollte
  7. Skandal in München
  8. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  9. Franziskus, (kein) santo subito und keine Handkommunion für Journalisten
  10. Kard. Gerhard Müller: „Wir können keinen der 266 Päpste nachahmen. Das einzige Vorbild ist Petrus“
  11. Ist die Kirche Sklavin des ‚woken‘ Mainstreams?
  12. Kardinäle beklagen Spannungen in der Kirche
  13. Bereits am 8. Mai könnte ein neuer Papst gewählt werden!
  14. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  15. "Gebet ist die wahre Kraft, die in der Kirche die Einheit aller fördert"

USA: Grundsatzentscheidung in Sachen Abtreibung auf dem Prüfstand

18. Mai 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Supreme Court muss ein Gesetz aus Mississippi prüfen, das das „Recht auf Abtreibung“ bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes beseitigen will.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/mk) Der US-Supreme Court wird sich mit einem Gesetz des Bundesstaates Mississippi beschäftigen, das die Abtreibung nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf engste Ausnahmen grundsätzlich verbietet. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte letztlich das Grundsatzurteil in der Sache Roe vs. Wade umstoßen, nach dem Abtreibung seit 1973 bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs (wird heute mit der 24. Woche angenommen) grundsätzlich erlaubt ist.


Mississippi und andere „Pro-Life-Staaten“ wollen die ununterbrochene Linie durchbrechen, die das „Recht auf Abtreibung“ seit diesem Urteil quasi einzementiert hat. Das Gericht, das das Gesetz aus Mississippi an den Supreme Court verwies, merkte an, dass man mit fortschreitender Schwangerschaft das ungeborene Kind immer mehr schützen müsse, besonders nach dem Kriterium des Schmerzempfindens (ein solches ist auch schon vor der Lebensfähigkeit vorhanden).

Die Entscheidung des Supreme Court wird auch ein Test dafür sein, wie sorgfältig Alt-Präsident Donald Trump die in seine Amtszeit fallenden drei Richterernennungen erledigt hat. Sollte Roe vs. Wade fallen, wäre in einigen Bundesstaaten die Abtreibung schlagartig verboten, und andere Staaten würden ermächtigt, solche Verbote zu erlassen. Möglich ist aber auch, dass der Supreme Court das grundsätzliche Recht auf Abtreibung belässt, aber Verbote in einem größeren Rahmen als bisher ermöglicht.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Franziskus, (kein) santo subito und keine Handkommunion für Journalisten
  3. Evangelischer Kirchentag - weisse Kinder bei einer Veranstaltung unerwünscht
  4. ‚Tiefe Resonanz‘ mit Prinzipien der Freimaurerei – Großmeister lobt Wirken von Papst Franziskus
  5. Italienischer Erzbischof rügt Gläubige für Mundkommunion
  6. Kardinal Versaldi: Franziskus nicht wiederholen
  7. Kard. Gerhard Müller: „Wir können keinen der 266 Päpste nachahmen. Das einzige Vorbild ist Petrus“
  8. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  9. Bereits am 8. Mai könnte ein neuer Papst gewählt werden!
  10. Kardinal Parolin leitet die Papstwahl
  11. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  12. Skandal in München
  13. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  14. Kardinäle beklagen Spannungen in der Kirche
  15. George Weigel: Konklave ist Richtungsentscheidung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz