Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  5. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  6. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  7. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  8. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  9. Gottes Wirken vollzieht sich im Verborgenen
  10. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  11. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  12. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  13. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  14. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  15. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende

USA: Grundsatzentscheidung in Sachen Abtreibung auf dem Prüfstand

18. Mai 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Supreme Court muss ein Gesetz aus Mississippi prüfen, das das „Recht auf Abtreibung“ bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes beseitigen will.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/mk) Der US-Supreme Court wird sich mit einem Gesetz des Bundesstaates Mississippi beschäftigen, das die Abtreibung nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf engste Ausnahmen grundsätzlich verbietet. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte letztlich das Grundsatzurteil in der Sache Roe vs. Wade umstoßen, nach dem Abtreibung seit 1973 bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs (wird heute mit der 24. Woche angenommen) grundsätzlich erlaubt ist.


Mississippi und andere „Pro-Life-Staaten“ wollen die ununterbrochene Linie durchbrechen, die das „Recht auf Abtreibung“ seit diesem Urteil quasi einzementiert hat. Das Gericht, das das Gesetz aus Mississippi an den Supreme Court verwies, merkte an, dass man mit fortschreitender Schwangerschaft das ungeborene Kind immer mehr schützen müsse, besonders nach dem Kriterium des Schmerzempfindens (ein solches ist auch schon vor der Lebensfähigkeit vorhanden).

Die Entscheidung des Supreme Court wird auch ein Test dafür sein, wie sorgfältig Alt-Präsident Donald Trump die in seine Amtszeit fallenden drei Richterernennungen erledigt hat. Sollte Roe vs. Wade fallen, wäre in einigen Bundesstaaten die Abtreibung schlagartig verboten, und andere Staaten würden ermächtigt, solche Verbote zu erlassen. Möglich ist aber auch, dass der Supreme Court das grundsätzliche Recht auf Abtreibung belässt, aber Verbote in einem größeren Rahmen als bisher ermöglicht.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  5. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  6. ALfA begrüßt den Rücktritt Jens Spahns
  7. "Menschenhandel bleibt Menschenhandel"
  8. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  9. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  10. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  11. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  14. Neue Verhöre im Fall Emanuela Orlandi
  15. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz