Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  8. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  9. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  12. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert
  13. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  14. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  15. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete

USA: Grundsatzentscheidung in Sachen Abtreibung auf dem Prüfstand

18. Mai 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Supreme Court muss ein Gesetz aus Mississippi prüfen, das das „Recht auf Abtreibung“ bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes beseitigen will.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/mk) Der US-Supreme Court wird sich mit einem Gesetz des Bundesstaates Mississippi beschäftigen, das die Abtreibung nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf engste Ausnahmen grundsätzlich verbietet. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte letztlich das Grundsatzurteil in der Sache Roe vs. Wade umstoßen, nach dem Abtreibung seit 1973 bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs (wird heute mit der 24. Woche angenommen) grundsätzlich erlaubt ist.


Mississippi und andere „Pro-Life-Staaten“ wollen die ununterbrochene Linie durchbrechen, die das „Recht auf Abtreibung“ seit diesem Urteil quasi einzementiert hat. Das Gericht, das das Gesetz aus Mississippi an den Supreme Court verwies, merkte an, dass man mit fortschreitender Schwangerschaft das ungeborene Kind immer mehr schützen müsse, besonders nach dem Kriterium des Schmerzempfindens (ein solches ist auch schon vor der Lebensfähigkeit vorhanden).

Die Entscheidung des Supreme Court wird auch ein Test dafür sein, wie sorgfältig Alt-Präsident Donald Trump die in seine Amtszeit fallenden drei Richterernennungen erledigt hat. Sollte Roe vs. Wade fallen, wäre in einigen Bundesstaaten die Abtreibung schlagartig verboten, und andere Staaten würden ermächtigt, solche Verbote zu erlassen. Möglich ist aber auch, dass der Supreme Court das grundsätzliche Recht auf Abtreibung belässt, aber Verbote in einem größeren Rahmen als bisher ermöglicht.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Erschütterndes Historiendrama: Netflix-Serie „Fauda“ verarbeitet den Terror des 7. Oktober
  4. Muslimische Organisation: ‚In 45 Jahren wird Frankreich wieder katholisch‘
  5. Frankreichs neue „Generation Leo“: Warum die Jugend plötzlich wieder zum Papst strömt
  6. „Er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen“ (Psalm 91)
  7. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  8. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  9. Thérèse von Lisieux und die ‚Süßigkeit‘ eines Buches über die Apokalypse
  10. Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘
  11. 'Jesus macht alles und ich nichts'
  12. UN-Bevölkerungsfonds berichtet über das Leid der Frauen in Gaza
  13. Rosenkranzmonat Oktober steht im Zeichen des Friedens
  14. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  15. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz