Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  2. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  3. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  4. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  5. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  6. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  7. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
  8. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  9. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  10. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  11. Legal töten?
  12. Ein guter Tag für die Demokratie!
  13. Kann ein Mensch eine Sache sein?
  14. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  15. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘

USA: Zwei Urteile des Obersten Gerichtshof zugunsten der Religionsfreiheit

13. Juli 2020 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Katholische Schulen dürfen bei der Auswahl von Religionslehrern Ausnahmen von Antidiskriminierungsbestimmungen in Anspruch nehmen - Die ‚Little Sisters of the Poor’ werden nicht gezwungen, Mitarbeitern Verhütungsmittel zu bezahlen


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch zwei Urteile gefällt, welche die Religionsfreiheit und die Unabhängigkeit religiöser Institutionen von staatlichen Interventionen bestätigen. Zwei katholische Schulen in Kalifornien haben Recht bekommen, die Qualifikation ihre Religionslehrer nach eigenem Verständnis des Glaubens beurteilen zu können. Der katholische Orden „Little Sisters of the Poor“ darf nicht gezwungen werden, Verhütungsmittel in die Krankenversicherungen seiner Mitarbeiter aufzunehmen, urteilten die Richter jeweils mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen.

 


Religionslehrer an Katholischen Schulen

 

In Kalifornien hatten zwei Religionslehrerinnen zwei verschiedene katholische Grundschulen geklagt, weil sie wegen unzulänglicher Leistungen gekündigt worden waren. Die Anwälte der Schulen argumentierten, dass Religionslehrer in einem seelsorglichen Dienst stehen, auch wenn sie keine Seelsorger im engen Sinn sind. Daher falle es ausschließlich in den Bereich der konfessionellen Schulen, wen sie mit diesem Dienst beauftragen. Das Gericht schloss sich der Meinung an, dass bei Religionslehrern an konfessionellen Schulen die Ausnahmeregelung für seelsorgliche Dienste anzuwenden und deshalb bestimmte Antidiskriminierungsgesetze nicht zu berücksichtigen seien.

 

Die religiöse Erziehung und Formung der Schüler sei der Hauptgrund für die Existenz religiöser Schulen. Die Auswahl und Supervision der Religionslehrer gehöre zum Kern der Mission religiöser Schulen, schrieb Samuel Alito, einer der Richter, die für das Recht der Schulen entschieden haben.

 

Little Sisters of the Poor

 

Die „Little Sisters of the Poor“ kämpfen seit 2013 gegen die Bestimmung, in die verpflichtende Krankenversicherung („Obamacare“) für ihre Mitarbeiter Verhütungsmittel aufzunehmen, darunter solche, die auch abtreibend wirken. Dies war in der so genannten „Verhütungsverordnung“ der Regierung Obama für alle Arbeitgeber festgelegt worden.

 

Präsident Donald Trump hatte im Oktober 2017 einen Erlass unterzeichnet, der Ausnahmeregelungen für religiöse Arbeitgeber vorsieht. Der Bundesstaat Kalifornien hat gegen diesen Erlass geklagt und vor einem Appellationsgericht Recht bekommen. Die „Little Sisters of the Poor“ wollten sich dieser Entscheidung nicht unterwerfen und haben selbst Klage eingereicht, der nun der Oberste Gerichtshof stattgegeben hat.

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Erfolg für den Lebensschutz – Kein Geld für Planned Parenthood aus US-Bundesbudget
  2. US-Regierung verfolgt Angriffe auf Lebensschutzzentren
  3. US-Repräsentantenhaus untersucht möglichen Missbrauch von Steuergeld durch Planned Parenthood
  4. ‚The Satanic Temple‘ will ‚Abtreibungsklinik‘ im US-Bundesstaat Maine eröffnen
  5. USA: Juni soll zum ‚Monat des Lebens‘ erklärt werden
  6. Zwei Brüder im Abstand von einer Woche zu Priestern geweiht
  7. USA: Keine Visa für Verantwortliche von Internet-Zensur

Religionsfreiheit

  1. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  2. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  3. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  4. Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
  5. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
  6. Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung
  7. Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  2. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  3. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  4. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  7. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  8. „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
  9. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  10. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  11. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  12. Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
  13. Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
  14. Ein guter Tag für die Demokratie!
  15. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz