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'Gottesdienste sind mehr als stilles Gebet, gerade auch zu Ostern'

8. April 2020 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Institut St. Philipp Neri legt Beschwerde gegen Urteil zum Verbot öffentlicher Gottesdienste des Verwaltungsgericht Berlin ein: Das generelle Verbot von öffentlichen Gottesdiensten stellt einen übermäßigen Eingriff dar, der nicht verhältnismäßig ist


Berlin (kath.net)
Das von Papst Benedikt XVI. eingerichtete Institut St. Philipp Neri in Berlin wird Beschwerde gegen das gestrige Urteil zum Verbot öffentlicher Gottesdienste des Verwaltungsgericht Berlin einlegen. Dies teilte das Institut in einer Aussendung mit. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Dienstagmittag entschieden, daß es in Berlin zum Schutz vor Corona weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste geben darf. Das Erzbistum Berlin meinte zum gestrigen Urteil auf Twitter lapidar: "Es bleibt also dabei. Öffentliche Gottesdienste sind abgesagt. Das ist schmerzlich aber richtig, weil solidarisch und verantwortungsvoll."

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri, Propst Dr. Gerald Goesche, zeigte sich enttäuscht von der Verwaltungsgerichtsentscheidung und erklärte: „Der Beschluß des Verwaltungsgerichts stellt nicht nur einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit dar, sondern verletzt diese nachhaltig. Das Recht auf freie Religionsausübung wird vom Grundgesetz schrankenlos gewährt. Das Verwaltungsgericht billigt demgegenüber lediglich Kirchenbesuche zur stillen Einkehr zu. Damit bestimmt der Staat de facto die Art und Weise der Religionsausübung. Dies steht ihm aber nicht zu. Gottesdienste sind mehr als stilles Gebet, gerade auch zu Ostern, dem höchsten Fest der Christenheit. Das generelle Verbot von öffentlichen Gottesdiensten stellt einen übermäßigen Eingriff dar, der nicht verhältnismäßig ist. Auch kirchliche Internetangebote ersetzen Gottesdienste nicht. Glaube ist letztlich immer analog. Auch wir wollen unsere Gläubigen und auch uns vor dem Coronavirus schützen und können den nötigen Abstand zwischen Personen in unserer Kirche besser gewährleisten als etwa in einem Baumarkt oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Deshalb werden wir gegen die jetzt ergangene Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.“



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Lesermeinungen

 Alpenglühen 9. April 2020 

@Landpfarrer – Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber n .m. W.:

Der Rang der Grundrechte zeigt sich in der Reihenfolge. „Religionsfreiheit“ = Art. 4, „Versammlungsfreiheit“ = Art. 8. Lt. Art. 8 kann es für Versammlungen „unter freiem Himmel“ weitere gesetzl. Vorschriften geben. Daß etwas eine „Versammlung“ ist, daran werden feste Bedingungen geknüpft, wie z. B. politische Meinungsbildung. Die Eucharistiefeier fällt somit weder unter den Begriff „Versammlung“ noch unter „unter freiem Himmel“; denn Orkan „Sabine“ hat m. W. nicht sämtliche Kirchendächer weggefegt. Art. 4 gewährleistet das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Ein Eingriff liegt vor, wenn der Staat die geschützten Tätigkeiten regelt/behindert. Das strikte Verbot der öffentl. Eucharistiefeier bzw. des GD verletzt daher m.E. Art. 4 GG.
Außerdem: Einerseits soll die Kontaktsperre die Infektionen verhindern bzw. reduzieren. Andererseits wird beklagt, durch die Kontaktsperre werde es noch lang bzw. zu lang dauern, bis der gewünschte Grad der „Durchseuchung“ der Bevölkerung erreicht ist.

www.lecturio.de/magazin/versammlungsfreiheit/


3
 
 Einsiedlerin 8. April 2020 
 

Wort fehlt

Es muss natürlich heißen: und man kann unter diesem Vorwand...


3
 
 Einsiedlerin 8. April 2020 
 

@griaßdigott

Sie haben Kanzler Kurz genau zugehört und richtig verstanden. Ich bin von dieser "neuen Freiheit" überhaupt nicht begeistert, weil es der erste Schritt in den Überwachungsstaat ist, wie ich an anderer Stelle bereits gepostet habe. Die Regierung (jede) muss nur "Gesundheit!" rufen und schon buckeln alle und man unter diesem Vorwand und mit der Psychologie der ANGST alles einführen was man will. NEIN!


6
 
 lesa 8. April 2020 

Liebe@Authentisch: Danke für Ihr lautes Denken!


2
 
 christliches abendland 8. April 2020 
 

St. Aphra in Berlin ist ein Gottesgeschenk!

Probst Goesche ist ein wahrhaftiger Geistlicher. Möge sein Einsatz belohnt werden!

Ich bin nur dankbar, dass es aufrichtige Priester gibt.
Wo sind die anderen Hirten? Warum wehren sie sich nicht?


9
 
 lesa 8. April 2020 

Zur Überzeugung stehen, sie äußern und beten

Werter@Diadochus: Nach meiner Wahrnehmung geht es den österreichischen Politikern, z. B. gerade Sebastian Kurz, in dieser Sache wirklich um das Wohl der Menschen - (mögen auch gewisse Strömungen und) Tendenzen, z. B. Totalüberwachung weltweit vorhanden sein) Die Kirche könnte sicher "mit ihnen reden", aber da müssen die Bischöfe wohl selber klar kommen.
Es ist darum dringend notwendig, dass Christen ihre Überzeugungen äußern.
Wir beten täglich den Rosenkranz für alle, nicht wahr?


6
 
 christliches abendland 8. April 2020 
 

Danke für das Engagement!


3
 
 Diadochus 8. April 2020 
 

Egoismus

Jeder verteidigt natürlich seine Lesart und seine Version der Dinge. Jeder tut das nach seinem Sitz im Leben. Ist das egoistisch? Das Streiten und Argumentieren ist dem Kommentar eigen. Nun ist das aber ein katholisches Forum. Da sollten unsere Lippen nicht stur am Buchstaben und an staatlichen Verordnungen kleben. Das wird der Hl. Messe nämlich nicht gerecht. Vergessen wir vor lauter Abstandshysterie nicht die Mystik, die in der Hl. Messe steckt. In der lateinischen Messe ist diese erlebbar. Die Heilswirklichkeit des Herrn ist mit den Händen greifbar. Die Hl. Messe ist kein banaler Gegenstand, kein nasses Hemd. Sie ist das Leben. Da lohnt der Kampf durch die Instanzen. Meine Befürchtung ist, dass aus einem jetzigen Notbehelf eine bewährte Praxis wird. Laut @griasdigott ist die Befürchtung durchaus gegeben.


8
 
 Zeitzeuge 8. April 2020 
 

Damit ich nicht Vorwürfen ausgesetzt werde:

Zur Kenntnisnahme und Information, ohne eigene Wertung:

Es gibt einen neuen Versuch, kann wie

folgt gegoogelt werden:

die-tagespost.de

Kölner Jurist: Eilantrag zur Wieder-

herstellung öffentlicher Gottesdienste

Verlinkung aus rechtlichen Gründen nicht
möglich!


5
 
 Authentisch 8. April 2020 

... (2)

Frau Birgit Kelle schlug vor, "vielleicht viele Gottesdienste hintereinander anzubieten ... (2)
..., damit möglichst viele Gläubige in entsprechend kleinen Gruppen die Hl. Eucharistie, das Hl. Dankopfer, feiern könnten. Durchaus zu überlegen, dass die einzelnen Hl. Messen kürzer gefasst würden, da bei den großen besonderen Kar- und Ostertagen es vielleicht "eine kürzere Fassung im Messbuch des Evangeliums gäbe ... dann auch die Predigt ganz kurz halten, (vielleicht eine schriftliche Fassung vom Bischof o.a. zum Mitnehmen auslegen), DAMIT ABER DIE EUCHARISTIE FEIERLICHST UND WÜRDIG ZEITLICH GUT gehalten werden könnte.
... dieses Mal laut gedacht.
Wäre der Allmächtige Dreifaltige Gott nicht dadurch uns in besonderer Weise barmherzig.
Gesegnete Karwoche! Beten wir! Heute im Besonderen zwischen 17:00 und 18:30 Uhr!


6
 
 Authentisch 8. April 2020 

@Antonius Bacci

"Ein bewusstes Zeichen Gottes, das ihn auf seinem Weg ermuntern sollte? Wir kommen in große Aporien, wenn wir alles und jedes als bewusstes Handeln Gottes interpretieren wollen, was wir auch gar nicht können ...". Sehr geehrter @Antonius Bacci, einem Impuls folgend, antworte ich auf diesen Abschnitt aus Ihrem Text. Sollte meine Antwort Ihre Intention missverständlich interpretieren, dann bitte ich um Entschuldigung. Ich glaube fest, dass Gott in allem und zu allen Zeiten und damit im Heute und Jetzt anwesend ist! Ich glaube weiter, dass IHN das generelle öffentliche Gottesdienstverbot mindestens traurig macht. Viele Gottesdienste werden unbenommen im "online-Steaming"zur Verfügung gestellt, was eine bestimmt gut gemeinte, ABER DENNOCH NOT-ENTSCHEIDUNG" darstellt. Haben unsere Bischöfe vielleicht doch "zu schnell KLEIN-beigegeben". Laut denken dürfen wir hoffentlich noch. Frau Birgit Kelle schlug vor, "vielleicht viele Gottesdienste hintereinander anzubieten ... (2)


5
 
 landpfarrer 8. April 2020 
 

@Konrad Georg

Das mit dem Husten sollte doch kein Problem sein denk ich ! Immerhin schrieb in ndr ein Kommentator als vom Vorgehen des Propstes berichtet wurde, dass die Tridentinische Messe sowieso so ehrfurchterregend sei dass man da gar keinen Hustenreiz bekomme bei "Stuhlkreismessen" wär das natürlich anders. Wäre erst beruhigt, wenn ich sicher sein könnte dass das ein Troll wäre, befürchte aber der meint das Ernst !


1
 
 Konrad Georg 8. April 2020 
 

Fundsachen

In China ist es Wissenschaftlern gelungen, einen drastischen Fall zu ergründen. Ein Busreisender hat 8 andere angesteckt. 30 Minuten nachdem er ausgestiegen war, stieg ein Weiterer zu, der ebenso infiziert wurde.
Beim heftigen Husten oder Nießen entsteht eine bis zu 8 Meter lange Wolke.
In Heinsheim hat ein Team Außengegenstände auf Viren untersucht und keine lebensfähigen gefunden.
Großfamilien (Großeltern, Eltern plus Kinder)sind gefährdeter.

Meine Schlußfolgerung: Nur wenn sich die Viren dauerhaft in der Luft halten können, sind die Bewegungseinschränkungen richtig. Wenn nicht, ist alles andere wertlos.

Die entscheidenden Fehler wurden gemacht, als man Einreisende nicht kontrollierte, statt Risikogruppen sofort in Quarantäne zu nehmen.


1
 
 lesa 8. April 2020 

Treuer Ensatz für den Menschen umfasst aus christlicher Sicht Leib, Seele und Geist

Ein Dank an den Probst für seinen treuen Einsatz für den Glauben. Denn um diesen geht es hier.
@Siebenschläfer: Danke für Ihren Kommentar! Die permanente Unterstellung des Egoismus kann mich nicht abhalten, zu sagen, was ich denke. Es sollte dem Gewissen des Einzelnen frei gestellt sein. Ich respektiere es, wenn jemand ein Gewissensproblem hat aus der Sorge heraus, andere oder sich selber zu gefährden, er soll daheim bleiben können, ohne dass ich ihn etikettiere als irgendwas. Christen aber, die den übernatürlichen Wert der Hl. Messe so einschätzen, dass der Schaden größer ist für den Leib Christi, wenn man ihn hintansetzt, sollte - selbstverständlich unter den hygienischen Maßnehmen, die überall gelten, möglich sein, und zwar durch klare Regelungen, nicht irgendwie im Untergrund. Ich würde meinerseits als scheinheilig und heuchlerisch empfinden, diese meine Einschätzung nicht auszusprechen und danke jenen, die es auch so halten - ohne andere zu beurteilen, die es anders sehen.


6
 
 Lilia 8. April 2020 
 

Wenn sich alle Priester gegen die Mobilmachung der Kirchen wehren würden, müssten die Gerichte

dem Druck nachgeben.
Das Problem ist nur, dass es den meisten Hirten nichts auszumachen scheint, dass die Gläubigen ohne Sakramente auskommen müssen. Ist es Feigheit oder falscher Gehorsam, dass sie alles schlucken was man ihnen vorgibt und zur staatlichen Einmischung in kirchliche Belange nichts als schweigen?!
Lazarus ich sage dir - komm heraus!


8
 
 landpfarrer 8. April 2020 
 

@Siebenschläfer (2)

Das ist grosszügiger als in manch anderem Bistum. Aber Goesches Praxis zu bestimmten Zeiten die Kommunion an der Kommunionbank der Kirche zu spenden, ist eigentlich klar nicht gestattet. Ob seine Argumentation, dass er als Institut Päpstlichen Rechts nicht an die Weisungen des Erzbistums gebunden ist, scheint mir diesbezüglich fraglich.


0
 
 landpfarrer 8. April 2020 
 

@Siebenschläfer

Das Argument mit dem "Egoismus" kann man aber auch umkehren und auf jene beziehen, die jetzt unbedingt an Messen teilnehmen wollen. Zum Einen: Dass mit der Selbstentscheidung funktioniert nur sehr eingeschränkt, weil derjenige, der sich entscheidet am Gottesdienst teilzunehmen ja selbst den Virus weitergeben kann und damit das Leben anderer gefährdetob er selbst RIsikogruppe ist oder nicht. Dazu kommt, dass auch etliche Priester zur Risikogruppe gehören und gefährdet sind. Wer an der Eucharistie teilnehmen will, möchte sicher auch gerne kommunizieren. Aber eine Kommunionspendung ausserhalb der Krankenkommunion an Einzelne ist zur Zeit kaum praktikabel. Manche Bistümer gestatten auch Kommunionspendung ausserhalb von Krankenkommunion gar nicht mehr oder erlauben sogar nur noch die "Wegzehrung" an Sterbende. Gemäss EB Berlin darf die Kommunion nur daheim gereicht werden und nur an Bewohner der betreffenden Wohnung. Dazu mit Mund-und Nasenschutz und Handschuhen.


0
 
 siebenschlaefer 8. April 2020 
 

Was ich hier schon seit Tagen bei einigen Foristen feststelle,

ist ein latenter oder sogar konkret artikulierter Egoismus. Weil sie sich selbst zur sog. Risikogruppe zählen oder auch objektiv dazu gehören, befürworten manche das generelle Verbot der Hl. Messe durch die staatliche Obrigkeit. Damit sehen sie sich selbst aus der Verantwortung genommen, eigenständig über eine Teilnahme zu entscheiden. Tatsächlich unterliegen aber Kranke und Personen über 60 sowieso keiner Sonntagspflicht.

Darüber hinaus mache ich an dieser Stelle auf eine aktuelle Stellungnahme der AfD-Bundestagsfraktion aufmerksam, die als EINZIGE Partei des Deutschen Bundestages die Zulassung von Ostergottesdienste fordert "unter Beachtung von Abstand- und Hygieneregeln". Es passt in das Bild, dass es auch sonst ausschließlich die AfD ist, die sich gegen den kulturmarxistischen Genderismus und die Umerziehung des Individuums in ein gottfernes NWO-Massenprodukt zur Wehr setzt.


13
 
 Antonius Bacci 8. April 2020 
 

@CARHEIN71Comment

Bei aller ehrlichen Wertschätzung der klass. Liturgie: Pandemien haben zu allen Zeiten auch Christen in großer Zahl dezimiert, egal, ob es die Justinianische Pest im 6. Jh. war oder die große Pestepidemie in Spätmittelalter bzw. noch in früher Neuzeit. Und die Christen waren oft sehr viel gläubiger und frömmer als wir es heute sind. Natürlich haben Christen wie Nichtchristen auch die Pest und andere Krankheiten überlebt, was eine Frage genetischer Prädispositionen, der Stärke des Immunsystems, aber auch der allgemeinen Gesundheit etc. war. Huldrych Zwingli hat die Pest auch überlebt. Ein bewusstes Zeichen Gottes, das ihn auf seinem Weg ermuntern sollte? Wir kommen in große Aporien, wenn wir alles und jedes als bewusstes Handeln Gottes interpretieren wollen, was wir auch gar nicht können. Die Schöpfung ist durch Freiheit charakterisiert, durch Entwicklungsfähigkeit, aber auch durch Vorläufigkeit und Zerbrechlichkeit.. und im letzten wie Gott selbst ein großes Geheimnis ...


4
 
 Smaragdos 8. April 2020 
 

@waldenberger:

Nota bene: Es wird niemand GEZWUNGEN, an den Osterfeierlichkeiten teilzunehmen. Wohl aber werden etliche de facto und sogar de iure daran GEHINDERT. Das ist der eigentliche Skandal. Wer lieber zu Hause bleibt, kann das ja tun. Mein Fall wäre es aber nicht.


9
 
 CARHEIN71Comment 8. April 2020 

Illusion der Gleicheheit der Religionen

Die Geschichte beweist es doch, wo die wahre katholische Religion gelebt wurde, konnten Pandemien nichts anhaben.
Und: Die religiöse Praxis, der Ritus ist das Entscheidende. Man nehme nur den "Ordo Maioris Hebdomadae" etwa von 1927 und dann sieht man, wie es geht, die Seuche zu verhindern, indem man auf unnötigen Pomp verzichtet. Und genau das haben die Rubriken der Überlieferten Liturgie vor, das war die Übernatürliche Erkenntnis Papst Pius V., X. und XI..


5
 
 landpfarrer 8. April 2020 
 

Wenn das Grundrecht auf freie Ausübung der Religion wie es das GG statuiert mit anderen Grundrechten kollidiert kann es natürlich eingeschränkt werden. Hier war vom Gericht zu klären ob das Verbot von Veranstaltungen unter die auch Gottesdienste zu fassen sind, verhältnismaessig ist um Gefahren wg. Coronavirus abzuwehren und das Verwaltungsgericht hat dies bestätigt wie man an seiner auch inhaltlich argumentierenden Begründung der Klageabweisung ersehen kann. Damit sollte man in der Tat die Sache auf sich beruhen lassen. Die Stellungnahme des EB Berlin kann ich nur unterstützen !


1
 
 griasdigott 8. April 2020 

Genau zuhören!

Ich halte es für wichtig, gegen dieses prinzipielle Verbot der öffentlichen Gottesdienste zu kämpfen. Nicht einfach hinnehmen. Gut, die grosse OsterFeier wird man dieses Jahr nicht wie gewohnt durchführen können.

Aber bitte mal genau Sebastian Kurz zuhören. Er scheint der Vorreiter zu sein. Gut, Österreich hatte vor Deutschland "Corona", zwei Wochen etwa.

Kurz spricht von einer neuen Normalität, die kommen wird.

Man müsse jetzt mit der Pandemie leben.

Es werden einzelne Lockerungen geben.

Vorerst wird es bis Ende Juni keine Veranstaltungen geben.

Reisen wird man wohl erst wieder können, wenn es eine Impfung gibt oder Antikörper nachgewiesen wurde. Das heißt Impfpflicht ist angedacht, wie bereits in Dänemark geplant. Es soll eine Corona-App geben und für Nicht-Handy-Besitzer ein Armband mit der entsprechenden Technik zur Überwachung.

Viele glauben noch, dass in ein paar Wochen alles wieder so sein wird, wie vorher. Genau zuhören, was gesagt wird!


8
 
 SalvatoreMio 8. April 2020 
 

Osterfeierlichkeiten - in eingeschränkter Form

@waldenberger
Gewiss, es gibt nichts Schöneres als die Osterliturgie! Sie hebt die Bedeutung der Auferstehung hervor.- Aber wenn überhaupt eine Messe stattfinden würde, in vereinfachter Form, mit festlichem Einzug der Osterkerze - das ginge durchaus: - eingeschränkt - mit klaren Anweisungen - aber wir würden beim Herrn sein, seine Auferstehung preisen!


9
 
 Diadochus 8. April 2020 
 

@waldenberger

Ihre Befindlichkeiten sind an der Stelle wirklich fehl am Platz. Hier geht es um das grundsätzliche Recht der freien Religionsausübung. Wenn das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht verloren geht, können Sie Ihren Abstand zu Hause vor Ihrem Fernseher halten. In der Kirche ist dann nicht mehr nötig.


6
 
 Diadochus 8. April 2020 
 

Freie Religionsausübung

Der Staat darf die Art und Weise der Religionsausübung nicht bestimmen, auch nicht in Zeiten von Corona. Das verbriefte Recht der freien Religionsausübung im Grundgesetz muss erneut bestätigt werden. Das ist so nicht mehr gegeben. Danke für Ihren Einsatz für die katholische Kirche, Herr Dr. Goesche. Gott lohne es Ihnen.


10
 
 waldenberger 8. April 2020 
 

Osterfeierlichkeiten

Es ist auch für mich schmerzhaft nicht in die Kirche gehen zu können. Aber es ist fraglich, ob wirklich der richtige Abstand gehalten werden könnte. Bei uns sind normal nicht viele Menschen bei den Gottesdiensten, doch zur Auferstehungsfeier kommen sehr viele Menschen, die dann bei der Kerzenweihe schon im Freien u. auch dann in der Kirche gedrängt sitzen. Der Einzug erfolgt in die finstere Kirche, wo ist da der Abstand möglich? Es gibt halt ein großes Für u. Wider - da bin ich auch eigentlich (Risikogruppe) dagegen. Wenn es erlaubt wäre, ginge ich wahrscheinlich auch hin.


2
 
 girsberg74 8. April 2020 
 

Geht nicht, gibt's nicht!

Ich will damit nicht sagen, dass Propst Gerald Goesche Erfolg haben muss, doch er lässt nichts unversucht; das ist ein Erkennungszeichen.

Habe ihn mal bei einem Vortrag erlebt in O. Ob die Veranstaltung richtig angekündigt worden war (als Vortrag), na ja. Die Veranstaltung war aber spannend und überzeugend. Ich tat für seine Arbeit ein Vielfaches dessen in den Spendenkorb, als ich mir eigentlich erlauben konnte.


7
 
 Gandalf 8. April 2020 

Ich finde es auch gut, dass das Institut hier nicht nachgibt!

Und für die Überzeugung kämpft, gut so!


11
 
 prim_ass 8. April 2020 
 

Spende

So. Habe jetzt dem Institut eine Spende überwiesen. Am liebsten würde ich die von der Kirchensteuer abziehen...!


10
 
 prim_ass 8. April 2020 
 

vergelts Gott

Ja, so geht hartnäckiger Widerstand im Rahmen des Rechtsstaates: Der Weg durch die Instanzen! Die lapidare Erklärung des Erzbistums zum Urteil ist eine Schande!


14
 
 queenbix 8. April 2020 

Die Argumente sind absolut stichhaltig!

Bravo, lieber Propst Goesche!

Man bedenke außerdem:
Wenn der Staat jetzt wegen Corona die Gottesdienste verbietet und niemand das hinterfragt: Wer schützt uns dann in Zukunft davor, dass der Staat nicht auch aus irgendwelchen anderen Gründen die öffentliche Feier der hl. Messe wieder einmal verbietet?


15
 

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