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Andalusien beschließt strenges LGBT-Antidiskriminierungsgesetz

2. Februar 2018 in Chronik, 12 Lesermeinungen
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Das Gesetz soll Diskriminierung von LGBT-Personen in allen Bereichen der Gesellschaft bekämpfen. Betroffen sind auch katholische Schulen - Die Bischöfe Andalusiens lehnen das Gesetz ab: Die Meinungsfreiheit sei bedroht


Sevilla (kath.net/LSN/jg)
Die sozialistische Mehrheit des Parlaments der autonomen Gemeinschaft Andalusien hat ein Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von LGBT-Personen beschlossen. Es soll „LGBT-phobe Haltungen in der Gesellschaft, im Gesundheitswesen, in Erholung und Sport, der Familie und anderen Bereichen“ verhindern.

Das Gesetz verbietet die „wiederholte Verwendung abwertender Ausdrücke aus Gründen der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit“ in allen Medien, einschließlich sozialer Medien.

Es verpflichtet die Regierung mittels Selbstregulierung einen ethischen Kodex für die Medien sicher zu stellen, der jede Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit in den Medien verhindert.


Kinder haben nach dem Gesetz ein „Recht“ auf Medikamente, welche die Pubertät verzögern, damit sie keine sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln, die sie nicht möchten.

Wer gleichgeschlechtliche Neigungen hat oder unter Geschlechterkonfusion leidet, darf keine psychologische Beratung erhalten, die eine Veränderung der wahrgenommenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zum Ziel hat.

Unterrichtsmaterialien müssen „nicht binär“ sein. Das bedeutet, dass Schüler nicht mehr lernen dürfen, dass es zwei Geschlechter gibt. Die Schulen Andalusiens müssen hingegen vermitteln, dass es ein „Recht“ gibt, ein anderes Geschlecht anzunehmen. Die Unterrichtsmaterialien sollen „Respekt und Schutz des Rechts auf Vielfalt der sexuellen Orientierung und der Geschlechter sowie des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit“ vermitteln. Sie sollen die körperliche und sexuelle Vielfalt und die „Diversität der Familie“ darstellen.

Die Vorschriften gelten auch für katholische Schulen, die staatlich anerkannt sind.

Die Bischöfe Andalusiens haben das Gesetz scharf kritisiert. Es bedrohe die Meinungsfreiheit, die Gewissensfreiheit, die Freiheit der Bildung und Lehre und die Religionsfreiheit. In erster Linie sei das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder in Gefahr, aber auch Grundrechte jener, die im Bildungswesen, im Gesundheitsbereich und in den Medien tätig seien, schreiben die Bischöfe in einer gemeinsamen Stellungnahme.


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