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"Ehe für alle": Mazal kritisiert "Verfremdung des Ehebegriffs"

15. Dezember 2017 in Familie, 5 Lesermeinungen
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Konsequent wäre neue zivilrechtliche "Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten", die nicht mehr als "Ehe" bezeichnet wird - Generalvikar Lederhilger: Kein gesellschaftlicher Konsens mehr über Ehe


Wien-Salzburg (kath.net/KAP) Die Kritik an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur "Ehe für alle" hält an. So spricht etwa der Wiener Sozialrechtler und Familienexperte Prof. Wolfgang Mazal in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Die Furche" (14. Dezember) von einer "Verfremdung des Ehebegriffs". Die Entscheidung des Höchstgerichts werfe zahlreiche methodische und politische Fragen auf, so der Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung.

Vor dem Hintergrund des allgemeinen Sprachgebrauchs könne kein Zweifel daran bestehen, dass die Ehe eine Gemeinschaft von zwei Personen verschiedenen Geschlechts ist, "die den Willen haben, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten", so Mazal unter Zitierung von Paragraf 44 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Im Zusammenwirken mit der "Eingetragenen Partnerschaft" habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dieses Eheverständnis nun aber als Ausgangspunkt von Diskriminierungen im Alltag qualifiziert, wundert sich Mazal und weist zugleich auf den Aspekt der Kinderlosigkeit hin.


Zunächst wirke es skurril, dass nach Ansicht des Höchstgerichts laut dem eingemahnten künftigen Wortlaut von Paragraf 44 gleichgeschlechtliche Paare nur dann eine Ehe eingehen können, wenn sie den Willen haben, Kinder zu zeugen. Mazal: "Will der VfGH wirklich den Willen zu einem absolut unmöglichen Handeln zur Voraussetzung eines zivilrechtlichen Vertrages erheben?"

Nüchtern betrachtet sei freilich angesichts zahlreicher Fälle von ungewollter Kinderlosigkeit weiters zu fragen, warum der Staat überhaupt noch an einem Vertrag, der die Zeugung von Kindern zum Gegenstand hat, festhalten soll und weshalb überhaupt "Ehe" und "Eingetragene Partnerschaft" nebeneinander bestehen sollen. Konsequenter wäre es, schlicht eine "Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten" zur alleinigen Grundlage zivilrechtlicher und sozialrechtlicher Folgen einer Paarbindung zu machen. Und konsequent wäre es auch, dieses Rechtsinstitut nicht mehr als "Ehe" zu bezeichnen, "anstatt den religiös-kulturell geprägten Ehebegriff des Zivilrechts zu verfremden", so Mazal. Nachsatz: "Der Gesetzgeber ist am Wort!"

Kirchenrechtler skeptisch

Der Kirchenrechtler und Generalvikar der Diözese Linz, Severin Lederhilger, hat in einem Interview für die Kooperationsredaktion der heimischen Kirchenzeitungen konstatiert, dass es wohl keinen gesellschaftlichen Konsens mehr über die Ehe gebe. Das theologische Selbstverständnis und die kirchenrechtliche Definition von Ehe könnten durch die Gesetzgebungen einzelner Staaten nicht verändert werden, betonte Lederhilger, es sei künftig aber zu beachten, "dass bei der Erläuterung des Ehesakramentes und in der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung nicht mehr von einem gemeinsamen gesellschaftlichen Grundkonsens hinsichtlich Ehe und ihrer Wesenselemente ausgegangen werden kann".

Aufgrund der gemeinsamen Rechtstradition und des Öffentlichkeitscharakters von Ehe habe die Kirche bislang auch Wert auf eine zivilrechtliche Eheschließung gelegt. Es bleibe nun aber abzuwarten, "welche Regelung der österreichische Gesetzgeber nun im Einzelnen aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes trifft, um seitens der Kirche festzustellen, inwieweit künftig noch allgemein von einer gleichartigen Verbindung und Begründung des Ehestandes gesprochen werden kann, wie dies eigentlich wünschenswert wäre".

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

  15. Dezember 2017 
 

Der Staat kann die (Zivil-) Ehe deswegen nicht abschaffen...

...weil Art. 12 EMRK ihn zu ihrer rechtlichen Anerkennung verpflichtet.

Eine Rechtsordnung ohne ein Rechtsinstitut "Ehe" wäre menschenrechtswidrig.


0
 
  15. Dezember 2017 
 

Mea culpa

"dass bei der Erläuterung des Ehesakramentes und in der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung nicht mehr von einem gemeinsamen gesellschaftlichen Grundkonsens hinsichtlich Ehe und ihrer Wesenselemente ausgegangen werden kann"

Tja, wäre dieser Grundkonsens wenigstens noch bei den Christen oder zumindest Katholiken vorhanden und diese somit das Salz, dann wäre es vielleicht erst gar nicht soweit gekommen. Z.B. das Wesenselement der Unauflöslichkeit oder der Offenheit für Kinder: wieviele Katholiken stimmen diesem voll und ganz, ohne Lauheit und Relativierung zu? Vielen "Dank" dabei besonders an die rebellischen "Katholiken" der 60er und diejenigen, die vor diesen eingeknickt sind. Und statt das AL hier mit seinen vielen guten Teilen endlich einen Neuaufbruch in Gang setzt, birgt es dieses Kuckucksei in sich, das hemmt und stört.


3
 
 wedlerg 15. Dezember 2017 
 

neue totalitäre Politik

Man darf es ruhig auf den Punkt bringen: wir leben NICHT mehr in einer freiheitlichen, christlichen Gesellschaft, sondern bereits in der nächsten Berliner Diktatur der Gesinnung.

Wer Ehe umdefiniert, Gedankenpolizisten installiert, Antisemitismus kleinredet, weil er aus dem linken Spektrum und dem Islam kommt, wer Gender in Schulen installiert und Kriminalität importiert, installiert einen Gesinnungsstaat.

Christen dürfen hier nicht mitmachen oder Kompromisse schließen.


5
 
 Mr. Incredible 15. Dezember 2017 
 

Wie wäre es denn,

wenn man die chrisliche Ehe im Deutschen fortan "Matrimonium" oder ähnlich nennen würde? Um damit klar den Unterschied zu den kombinatorisch möglichen anderen "Paarungen der Gender" klar zu stellen?


1
 
 lesa 15. Dezember 2017 

vom sicheren Gang ins Irreale

Wenn Unterscheidung der Wirklichkeit im ursprünglichen Sinn als gesetzwidrig verboten wird, dann landen wir Irrealen. Und wo die Beliebigkeit zum Maßstab der Rechtssprechung erhoben wird, stehen Auflösung und Totalitarismus ins Haus, denn eine andere Grundlage der Rechtfertigung kennt die Beliebigkeit nicht.


5
 

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