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| ![]() Kanada: Bischöfe für Sakramente für Selbstmörder?18. Dezember 2016 in Weltkirche, 14 Lesermeinungen Personen, die assistierten Suizid planen, sei mit Respekt und Mitgefühl zu begegnen. Zum Empfang der Sakramente haben zwei Gruppen von Bischöfen unterschiedliche Regelungen veröffentlicht. Ottawa (kath.net/CWN/jg) Die Bischöfe der östlichen Territorien Kanadas berufen sich auf Papst Franziskus. Sie schreiben, dass Menschen, die assistierten Selbstmord begehen wollen, Mitgefühl und Respekt verdienen. Der Entschluss zum Suizid widerspreche zwar der christlichen Moral, die konkrete Person leidet aber möglicherweise unter einer Depression oder einer anderen seelischen Krise, welche die Freiheit des Willens beeinträchtigen können. Die pastorale Begleitung durch den Priester solle Licht in die komplexe konkrete Situation bringen. Daraus sei das passende Vorgehen abzuleiten, das die Spendung der Sakramente einschließen könne oder auch nicht, heißt es in der Anweisung. Im Gegensatz dazu schließt die Anweisung der Bischöfe von Alberta und der Nordwestlichen Territorien die Spendung der Sakramente an Personen aus, die einen assistierten Suizid planen. Seelsorger hätten die Aufgabe, Mitgefühl und Verständnis für Menschen mit Selbstmordgedanken zu zeigen. Zu diesem Dienst gehöre auch der Hinweis, dass Selbstmord eine schwere Sünde sei, betonen die Bischöfe. Wenn die betreffende Person bereit sei, die Lehre der Kirche anzunehmen, könne ihr in der Beichte die Lossprechung gewährt werden. Halte sie aber an ihrem Wunsch nach Suizid fest, dürfe der Priester sie nicht lossprechen. Ebenso sei die Spendung der Krankensalbung an Personen untersagt, die nicht bereit seien, den Wunsch nach assistiertem Selbstmord aufzugeben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEuthanasie
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