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Straßburg: Lebensschützer darf vor Arztpraxen demonstrieren

26. November 2015 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Menschrechtsgerichtshof entscheidet: Die Urteile mehrerer deutscher Gerichte, die Annens provokante Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit.


Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat der Klage des deutschen Lebensschützers Klaus Günter Annen stattgegeben. Die Urteile mehrerer deutscher Gerichte, die Annens Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit, befanden die Straßburger Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Auch stehe dem Lebensschützer das Recht zu, auf seiner Internetseite, eine nach Postleitzahlen sortierte Übersicht über Ärzte zu veröffentlichten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.


Annen kämpft seit Jahren bundesweit vor Arztpraxen und im Internet gegen Mediziner, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mehrfach untersagten ihm Gerichte seine Proteste, in anderen Verfahren erhielt er Recht. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Mit einer ersten, 2006 eingereichten Klage war er vor dem Menschenrechtsgerichtshof noch gescheitert. Nun erhielt er in der mit fünf zu zwei Stimmen ergangenen Mehrheitsentscheidung Recht.

Auf einer seiner Internetseite zieht Annen Vergleiche zwischen Schwangerschaftsabbrüchen und den Massenmorden der Nationalsozialisten. Abtreibungen bezeichnet er als «Babycaust».

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 myriam 27. November 2015 
 

Leider gab es auch in kath. Kliniken ABTREIBUNGEN

Großen Dank an Herrn Annen, der sich für den Erhalt jeden ungeborenen Lebens einsetzt. Leider hat es nach 1979 bis mind. 1978 in Berliner kath. Kliniken AUCH Abtreigungen gegeben, begleitet von kath. Nonnen. Ich kenne mind. 5 Fälle persönlich. Habe dieses Wissen an Herrn Lohmann weitergegeben, damit diese dunkele Geschichte der Kath. Kirche aufgeklärt werden kann. KEINERLEI REAKTION. Vielleicht sollte jede/r einmal in seiner Stadt anfragen, was in den kath. Kliniken wirklich ab 1976 passiert ist. Es könnten 100derte von Abtreibungen gewesen sein, die unter Assistens von kath. Pflegepersonal, einschließlich Nonnen durchgeführt worden sind.
Es gibt nichts, was Gott nicht vergeben könnte, ABER heute so zu tun, als wäre die Katholische Kirche frei von dieser Sünde, das ist sehr, sehr übel.
Es sollten Gedenkgottesdienste geben für die Opfer dieser Abtreibungen, durchgeführt in katholischen Kliniken!!!


2
 
 JohnPaul 27. November 2015 

Lieber Herr Annen

Gott segne Sie und Ihre Arbeit! Herzlichen Glückwunsch!


4
 
 girsberg74 26. November 2015 
 

Eine sehr gute Nachricht!

Im übrigen wie Stanley!


7
 
 Stanley 26. November 2015 
 

Herzlichen Glückwunsch!

... kann ich da nur sagen.
Vielleicht fassen jetzt auch andere wieder Mut und nehmen ihre Gebets- und Demonstrationsveranstaltungen vor den Toren von Abtreibungskliniken wieder auf.

Abtreibung löst nun mal keine Probleme, sondern schafft immer nur neue.

Daher gehört der alte § 218 in der Fassung von vor 1976 wieder eingeführt.
Auch dafür sollten wir demonstrieren.


14
 

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