Straßburg: Lebensschützer darf vor Arztpraxen demonstrieren

26. November 2015 in Deutschland


Menschrechtsgerichtshof entscheidet: Die Urteile mehrerer deutscher Gerichte, die Annens provokante Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit.


Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat der Klage des deutschen Lebensschützers Klaus Günter Annen stattgegeben. Die Urteile mehrerer deutscher Gerichte, die Annens Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit, befanden die Straßburger Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Auch stehe dem Lebensschützer das Recht zu, auf seiner Internetseite, eine nach Postleitzahlen sortierte Übersicht über Ärzte zu veröffentlichten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Annen kämpft seit Jahren bundesweit vor Arztpraxen und im Internet gegen Mediziner, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mehrfach untersagten ihm Gerichte seine Proteste, in anderen Verfahren erhielt er Recht. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Mit einer ersten, 2006 eingereichten Klage war er vor dem Menschenrechtsgerichtshof noch gescheitert. Nun erhielt er in der mit fünf zu zwei Stimmen ergangenen Mehrheitsentscheidung Recht.

Auf einer seiner Internetseite zieht Annen Vergleiche zwischen Schwangerschaftsabbrüchen und den Massenmorden der Nationalsozialisten. Abtreibungen bezeichnet er als «Babycaust».

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