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Politik und Kirchen vor Entscheidung über Suizidbeihilfe

1. November 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Positionierung verschiedener Persönlichkeiten zur Debatte und Entscheidung im Bundestag.


Berlin (kath.net/ KNA)
Eine Woche vor der Bundestagsentscheidung über eine mögliche rechtliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung positionieren sich Spitzenpolitiker und Kirchenvertreter. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Sigmar Gabriel treten für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ein.

Der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann forderte ebenfalls ein solches Verbot. «Man muss im Sterben helfen, aber nicht zum Tod verhelfen», sagte er am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Eine geschäftsmäßige und wiederholte Tötung müsse angesichts der «heute durchaus gegebenen Vermarktung der Selbstmordbeihilfe» unbedingt verboten werden. Die bisherige Regelung reiche nicht aus.

Auch der Wiener Kardinal Christoph Schönborn warnte vor der Zunahme eines «Sterbens nach Plan» in Europa. Eine Folge der Verdrängung des Todes aus dem Alltag sei, dass viele Menschen einsam, unbegleitet und abgestellt in einem Krankenhauszimmer sterben müssten, schreibt er in einem Beitrag für die österreichische Tageszeitung «Heute».


Vizekanzler Gabriel hat den Gesetzesantrag der Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) bereits unterzeichnet, wie Griese auf Anfrage in Berlin bestätigte. Merkel hatte sich schon im Sommer positioniert und will den Antrag nach einem Bericht des Magazins «Focus» am Dienstag formal unterzeichnen. Dieser tritt für ein Verbot der organisierten und auf Wiederholung angelegten Beihilfe zur Selbsttötung ein.

Der Bundestag will am kommenden Freitag darüber abstimmen. Vier Gesetzentwürfe liegen vor. In dieser ethisch brisanten Frage ist der Fraktionszwang aufgehoben.

Unterdessen verschärfte sich der Ton in der Sterbehilfedebatte. Brand beklagte einen Niveauverlust. Er wandte sich gegen den Vorwurf, sein Gesetzentwurf führe zu einer Kriminalisierung von Ärzten. Dies sei klar widerlegt. Dennoch werde aus taktischen Gründen ein Zerrbild gezeichnet, was dem hohen Niveau der bisherigen Debatte nicht angemessen sei.

Den Vorwurf erheben vor allem die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die Ärzten die Beihilfe unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlauben wollen, sowie von Parlamentariern der Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke). Sie wollen allein auf Gewinn angelegte Suizidbeihilfe verbieten, ansonsten aber günstige Rahmenbedingungen für die Beihilfe schaffen.

Brand warb dafür, zum Ausgangspunkt der Debatte zurückzukehren, nämlich der Forderung nach einem Verbot von Anbietern, «die geschäftsmäßig für Suizidassistenz werben und damit den Suizid fördern». Nur dieses Anliegen verfolge seine Vorlage.

Gegen weitreichende Gesetzesänderungen bei der Suizidbeihilfe sprach sich Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) aus. Statt strafrechtlicher Veränderungen brauche es eine Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt, sagte sie im «Interview der Woche» (Samstag), wie der Südwestrundfunk (SWR) am Freitag mitteilte. Alte und Kranke dürften sich nicht als Last für die Gesellschaft fühlen.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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