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Die Stunde der Weihbischöfe

26. Februar 2014 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Gesucht wird: Ein Nachfolger für Zollitsch. Von Michael Jacquemain (KNA)


Münster (kath.net/KNA) Am 12. März schlägt in Münster wieder einmal die Stunde der Weihbischöfe: Zwar schließt das Statut der katholischen Deutschen Bischofskonferenz aus, dass einer von ihnen als Nachfolger von Erzbischof Robert Zollitsch (75) zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt werden kann. Doch von den 66 Wahlberechtigten gehören rund zwei Drittel zur Gruppe der Weihbischöfe.

Viele Einflussmöglichkeiten liegen also für wenige Stunden in den Händen der «Hilfs-Bischöfe», so die wörtliche Übersetzung des lateinischen Ausdrucks «episcopus auxiliaris». Sie arbeiten allesamt an der kirchlichen Basis, spenden zum Beispiel das Sakrament der Firmung oder weihen Diakone und Priester, sind in den Regionen ihres Bistums bekannt. In der Arena der großen Kirchenpolitik kommen sie - von prominenten Ausnahmen abgesehen - nur selten vor.

Die Zahl der Weihbischöfe in den deutschen Bistümern ist unterschiedlich. Während in großen Diözesen wie Köln oder Freiburg drei den Bischof unterstützen, haben kleine Bistümer wie Görlitz oder Eichstätt gar keinen. Meistens helfen einer oder zwei Weihbischöfe dem Ortsbischof bei der Leitung des Bistums.


Wer sich die Liste der Ortsbischöfe anschaut, stellt fest, dass mehr als zwei Drittel - exakt 17 von 25 - zunächst Weihbischof waren, bevor sie vom Papst die Leitung eines Bistums anvertraut erhielten. Ausnahmen: Gebhardt Fürst, Wolfgang Ipolt, Heinrich Mussinghoff, Rudolf Voderholzer und Konrad Zdarsa übersprangen diesen Schritt und wurden unmittelbar Oberhirte.

Zu dieser Gruppe gehören aber auch der scheidende Konferenzvorsitzende und dessen Vorgänger, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann. Eine Ausnahme in diesem Kreis ist Gregor Maria Hanke: Der Eichstätter Oberhirte hatte einem Benediktinerkloster vorgestanden und deshalb, umgangssprachlich formuliert, die Abtsweihe erhalten, musste nach seiner Ernennung zum Chef der fränkischen Diözese aber noch zum Bischof geweiht werden. Die anderen 17 Bischöfe bekleideten allesamt vorher das Amt eines Weihbischofs. Unbesetzt sind derzeit die Bischofsstühle in Erfurt und Passau.

So ist das Amt des Weihbischofs zwar oft ein Sprungbrett, um später verantwortlich eine Diözese zu leiten, doch die meisten bleiben bis zum Lebensende in dieser Funktion. Während bei vielen wichtigen Entscheidungen nur Ortsbischöfe mitsprechen dürfen, haben die Weihbischöfe bei der Wahl des Vorsitzenden rein rechnerisch eine satte Mehrheit. Doch in welcher Stimmungslage die Weihbischöfe aus den 27 Bistümern zwischen Ostsee und Bodensee nach Münster anreisen, ist nur sehr schwer auszumachen. Aber es wird wieder einmal wahlentscheidend sein. Und wie wirkt sich der Franziskus-Faktor bei ihnen aus? Und was heißt das konkret?

Rechtlich ist die Wahl im Artikel 28 des Statuts der Bischofskonferenz kurz und knapp geregelt: «Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Stellvertretende Vorsitzende werden von der Vollversammlung aus dem Kreis der Diözesanbischöfe für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist einmal möglich.» Nicht festgeschrieben, aber von Zollitsch angeregt, ist eine Art «Vorkonklave», das nun erstmals praktiziert wird. Die Idee dabei ist, dass sich die Bischöfe vor der Wahl offen darüber austauschen, welche Erwartungen sie an den Vorsitzenden haben. Ähnliches war in Rom vor der für manche überraschenden Wahl Jorge Mario Bergoglios zum Papst praktiziert worden.

Der mediale Fokus richtet sich in diesen Tagen indes fast ausschließlich auf die Frage, wer Zollitschs Nachfolger wird. Einige favorisieren den Münchner Kardinal Reinhard Marx, andere den Berliner Kardinal Rainer Maria Woelki. Als chancenreich gelten im Blätterwald unter anderen auch die Namensvettern Franz-Josef Bode und Overbeck, Stephan Ackermann, Felix Genn und Heiner Koch. Wer auch immer die Zollitsch-Nachfolge übernimmt - die große Mehrheit der Weihbischöfe wird ihn gewählt haben.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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