Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der Bischof von Trier ODER wie tief kann man als katholischer Bischof in Deutschland noch sinken?
  2. Graz-Seckau: Erneut liturgisch ‚grenzwertige’ Wandlungsworte bei Erstkommunionmesse in Hartberg
  3. Kein Platz für überzeugte AfD-Anhänger in der evangelischen Diakonie
  4. Islamisten marschieren durch deutsche Städte - der Verfassungsschutz und Kirchen schweigen!
  5. Deutschland: Schüler konvertieren aus Angst zum Islam
  6. Papst an Pfarrer: "Die Kirche könnte ohne euer Engagement und euren Dienst nicht fortbestehen"
  7. AfD wirft Diakonie-Präsident 'Wählernötigung' vor
  8. Marx: Abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene inakzeptabel, aber....
  9. Erzbischof Lackner zu Austrofaschismus: Kirchliches Versagen einbekennen
  10. Prof. Riccardo Wagner: Katholikentagsprogramm hat null Treffer bei Stichwort „Neuevangelisierung“
  11. Links schwenkt, Marsch!
  12. ,Selbstaufgabe am Rande des Fatalismus‘
  13. Linzer Präsidentin der Jüdischen Kultusgemeinde warnt vor Antisemitismus bei 'Pax Christi'
  14. Deutschland: Rekord-Austritte bei der evangelischen Kirche
  15. ,Was für eine schöne Zeit, in der wir leben!‘

Der Babykiller

14. Mai 2013 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der US-Abtreibungsarzt Kermit Gosnell wurde gestern wegen dreifachen Mordes verurteilt. Zuvor hatten linksliberale Medien den Gerichtsprozess medial boykottiert. Pro-Life-Gruppen sind mit der Entscheidung zufrieden


USA (kath.net)
In den USA wurde am gestrigen Montag Kermit Gosnell, ein Betreiber einer Abtreibungsklinik, wegen dreifachen Mordes verurteilt. Der Arzt hatte Babys, die lebendig zur Welt gekommen waren, auf grausame Weise mit einer Schere getötet. Das Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania sah es auch erwiesen an, dass der Abtreibungsarzt auch 21 Abtreibungen bei Frauen vornahm, bei denen die 24. Schwangerschaftswoche (6 Monat!) überschritten wurde. Zu diesem Zeitpunkt sind Babys übrigens unter medizinischer Intensivbetreuung auch außerhalb des Mutterleibes bereits lebensfähig. In Pennsylvania sind Spätabtreibungen bis zu diesem Zeitpunkt legal. Auch in Österreich wäre übrigens eine Abtreibung zu diesem Zeitpunkt theoretisch möglich, wenn beispielsweise ein "schwerer Schaden für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren" dies erforderlich macht oder eine "ernste Gefahr besteht", dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde oder falls die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist.


Von Pro-Life-Gruppen wurde das Urteil begrüßt. Bereits im Vorfeld gab es massive Kritik an Medien, weil diese die Berichterstattung über den Gerichtsprozess boykottiert hatten, (kath.net hat berichtet.

Das Strafmaß steht noch nicht fest. Dem Abtreibungsarzt Gosnell droht jedoch die Todesstrafe.

Foto: Kind in der 23./24. Schwangerschaftswoche



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

  15. Mai 2013 
 

Es gibt sehr v i e l e Kermit Gosnell,

auch in Deutschland.

Völlig legal dürfen hier ungeborene Kinder bis zum Geburtstermin getötet werden, wenn es die Mutter wünscht.

Gedeckt ist dies immer durch eine "außerordentliche psychische Belastungssituation".
Überlebende der Abtreibung sollen nicht weiterleben, auch wenn die Methoden nicht ganz so krude sind wie die von Gosnell. Mord bleibt Mord!


2
 
 pro papa 15. Mai 2013 
 

und was ist mit der Todestrafe für Ungeborene

90% der Kinder mit Down-Syndrom werden vor der Geburt umgebracht.


1
 
 Aegidius 14. Mai 2013 
 

Jubel über eine Todesstrafe würde der Lebensrechtsbewegung in den USA wohl auch einen schweren Schlag zufügen - wohingegen die Verurteilung selbst als großer Sieg eingestuft werden muß. In einem Land, in dem die "partial birth abortion", d.h. also die Ermordung/Tötung von Säuglingen (bspw. in gleicher Weise mit der Schere) während der Geburt rechtlich erlaubt ist (und von der Superkatholikin Pelosi oder dem Friedensnobelpreislinksträger Obama verteidigt), solange noch wenigstens Teile des Kindes im Mutterleib sind, stand ja zu befürchten, daß die Richter hier zu Recht keinen wesentlichen Unterschied sehen und den Kindermörder womöglich freisprechen. Die Verurteilung mag dann vielleicht auch in den bislang richterlich geduldeten Bereich der (vor- oder teilgeburtlichen) Kindstötung wirken.


3
 
 semper idem 14. Mai 2013 
 

Verurteilung ja - Todesstrafe nein

Ich hoffe es wird nur die Verurteilung begrüßt, nicht aber die drohende Todesstrafe. Wer sich - zu Recht - für das Lebensrecht von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod einsetzt, darf dieses Recht niemandem absprechen - nicht einmal einem Mörder, der den Begriff des Arztes durch sein Tun auf so grausame Weise pervertiert hat.


3
 
 Matthäus 5 14. Mai 2013 

In Deutschland

Liebe Mitchristen,
In Deutschland werden lebensfähige Säuglinge, die "unerwünscht" sind, nach der Geburt beiseite gelegt und sich selbst überlassen und zwar in der Hoffnung, dass sie verenden. Eines dieser Kinder hat überlebt. Dadurch wurde diese "Praxis" bekannt.
Gruß
Matthäus 5


2
 
 Mami26 14. Mai 2013 
 

@pro papa

Leider gibt es hier in USA noch mehr solcher Monster. Wenn Gosnell sich alleine auf Abreibungen im Mutterleib beschraenkt haette, waere ihm auch nichts passiert. Aber, da er die Gesinnung der Abtreibung noch einen logischen Schritt weiter gefuehrt hat, und Babys ausserhalb des Mutterleibes ermordet hat, wurde er verurteilt.


4
 
 pro papa 14. Mai 2013 
 

und bei uns???

Wieviele Babykiller werden bei uns geschützt und sogar gefördert und noch viel schlimmer von Katholiken gewählt??????????????


4
 
 pro papa 14. Mai 2013 
 

Gerechtigkeit für die Opfer

Er hat wählen können, seine OPFER nicht!!!


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Nancy Pelosi: Wenn sie gewinnen, werden Demokraten Abtreibung landesweit legalisieren
  2. Mutter bestätigt: Abtreibungsverbot bei Herzschlag rettete das Leben ihres Sohnes
  3. USA: Demokraten wollen landesweit Abtreibung bis zur Geburt
  4. US-Bischöfe verurteilen Regelung, die Arbeitgeber zur Finanzierung von Abtreibungen verpflichtet
  5. Nach Verurteilung: 88jährige Lebensschützerin könnte im Gefängnis sterben
  6. USA: Rekordsumme für Planned Parenthood aus Steuermitteln
  7. Wollen Abtreibung nicht finanzieren: Religiöse Organisationen kämpfen vor Gericht gegen New York
  8. Petition an Trump: Lebensschützer wollen Bekenntnis zu USA-weitem Abtreibungsverbot
  9. Virginias Gouverneur Youngkin legt Veto gegen vier Abtreibungsgesetze ein
  10. Bidens Pro-Abtreibungs-Wahlkampfvideo – ein Drittel der Bundesstaaten schränkt Abtreibung stark ein







Top-15

meist-gelesen

  1. Der Bischof von Trier ODER wie tief kann man als katholischer Bischof in Deutschland noch sinken?
  2. Graz-Seckau: Erneut liturgisch ‚grenzwertige’ Wandlungsworte bei Erstkommunionmesse in Hartberg
  3. Deutschland: Schüler konvertieren aus Angst zum Islam
  4. Links schwenkt, Marsch!
  5. Wort zum Sonntag/ARD: Evangelische Pastorin wirbt für „Entkriminalisierung“ von Kindstötungen
  6. Salesianer-Oberer kündigt bei seiner Bischofsweihe Rücktritt an
  7. Islamisten marschieren durch deutsche Städte - der Verfassungsschutz und Kirchen schweigen!
  8. Prof. Riccardo Wagner: Katholikentagsprogramm hat null Treffer bei Stichwort „Neuevangelisierung“
  9. Marx: Abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene inakzeptabel, aber....
  10. ,Was für eine schöne Zeit, in der wir leben!‘
  11. AfD wirft Diakonie-Präsident 'Wählernötigung' vor
  12. ,Selbstaufgabe am Rande des Fatalismus‘
  13. Vier Dinge, die Katholiken vor der heiligen Messe tun sollen
  14. Die Kirche des 2016 von Terroristen ermordeten Pfarrers Jacques Hamel wird immer stärker besucht
  15. ,Ich will nicht wie Yoda klingen…‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz