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Wort zum Sonntag/ARD: Evangelische Pastorin wirbt für „Entkriminalisierung“ von Kindstötungen

2. Mai 2024 in Prolife, 7 Lesermeinungen
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„Pastorin Behnken, wann dürfen wir Lebensschützer Sie bei uns begrüßen?“ - Denn vor kurzem klang Behnken bezüglich Behindertendiskriminierung noch so: „Das ist Selektion. Das ist menschenverachtend. Das hatten wir schon mal.“ Von Petra Lorleberg


Hannover (kath.net/pl) Mit freundlicher Miene, mit authentischer Betroffenheit – „nur“ mit wenig erkennbarem christlichem Credo: so spricht sich die Pastorin Annette Behnken (Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers) für die vollständige Abschaffung des § 218 StGB aus und meint damit die vollständige Entkriminalisierung der Tötung von ungeborenen Kindern. Die Pfarrerin äußert sich im „Wort zum Sonntag“, gesendet von der ARD am 27. April 2024 (Link).

Wo genau das Leben genau anfange, stellt die Pastorin als Frage in den Raum, und „wann hört es auf. Und wer entscheidet über Leben und Nichtleben“. Darum müsse immer wieder gerungen werden. „Da, wo Leben anfängt und da, wo´s zuende geht, geht’s um Ganze, um unsere tiefsten Überzeugungen und unsere höchsten Werte“. Dabei leite „uns oft die Angst, alleine zu sein, fremdbestimmt, falsch zu entscheiden“. Rhetorisch fast schon geschickt muss man die Zuordnung vom Prolife-Gedanken in Gesetze des Kaiserreiches nennen. Ernsthaft jetzt? Ist das wirklich das Einzige, was man (obendrein als Christ) zu diesem Thema sagen sollte?


Hier wäre nun die Gelegenheit gewesen, dass Behnken als Pfarrerin, als Christin deutlich darauf hingewiesen hätte, dass das Töten von Kindern keine Aufgabe für Menschenhände ist, sondern dass die Entscheidung über Leben und Tod allein Gott anheim steht. Diese Chance verpasst die Pfarrerin im aktuellen Video allerdings vollständig. Es stellt sich die Frage, ob sie möglicherweise die christliche Hochachtung vor dem unbedingten Recht auf Leben eines jeden Menschen nicht ungebrochen teilt, eines jeden Menschen egal welcher Hautfarbe, welcher geistigen und körperlichen Veranlagung und auch vor dem Leben eines „ungeplanten“ Menschen.

Auch als Staatsbürgerin sollte sie eigentlich darüber nachdenken, wie es mit dem vollen Lebensrecht für Behinderte aussieht – warum eigentlich soll man behinderte Babys vorgeburtlich frei töten dürfen? Ist geistige oder körperliche Behinderung, ist „Ungeplantsein“ wirklich etwas, das ein Kind vor dem Gesetz vogelfrei machen könnte? Denn genau das bedeutet „Entkriminalisierung von Abtreibung“ letztlich: ich bin gesetzlich frei, einen anderen Menschen zu töten. Denken wir dabei weiter daran, dass auch die unglaubliche Wortschöpfung der „Abtreibung nach der Geburt“ bereits erfunden ist. Notabene: Antworten auf die Frage nach dem Lebensrecht für Menschen ab der Empfängnis können nicht davon abhängen, ob der Ausgangspunkt der Überlegungen das Kind oder die Frau ist.

Für uns Christen aber sollte Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben immer bedeuten: Wir nehmen Lebensanfang, Lebensende und Grundsatzfragen der Gesundheit immer aus Gottes Hand entgegen.

Der Fairness halber muss auch darauf hingewiesen werden: Das vollständig dem aktuellen Mainstream entsprechende Wort zum Sonntag von Pastorin Behnken steht in hartem Kontrast zu ihrem bewegenden Aufruf zur Inklusion in ihrem Wort zum Sonntag vom 9.9.2023 (Link). Sie schildert darin ihre Erfahrungen mit ihrer behinderten Tochter, die mit lebensbegrenzender Diagnose geboren worden war und mit drei Jahren verstarb. Hier fand die Pastorin die richtigen Worte: „Zunehmend höre und lese ich Kommentare und Statements von Menschen, die nicht inklusiv denken, sondern exklusiv, die andere ausschließen, die sortieren in Dazugehörig und Nichtdazugehörig.“

Hier warnte die Pfarrerin zu recht: „Das ist Selektion. Das ist menschenverachtend. Das hatten wir schon mal und ich habe Angst wie lange nicht, dass wir an dieser Stelle nicht mehr wachsam sind.“ Frau Pastorin Behnken, vor einem halben Jahr hatten Sie SOOOO recht! Zwei Fragen dazu: warum haben Sie diesen unverzichtbaren Hinweis nicht auch in Ihrem aktuellen Wort zum Sonntag gebracht? Und: wann dürfen wir Lebensschützer Sie bei uns als aktive prominente Stimme begrüßen?


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