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US-Bischöfe verurteilen Regelung, die Arbeitgeber zur Finanzierung von Abtreibungen verpflichtet

26. April 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
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"Katholik" Joe Biden möchte alle Arbeitgeber zwingen, ihren Arbeitnehmerinnen eine Abtreibung zu ermöglichen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die Kommission der USA für Chancengleichheit in der Beschäftigung (US Equal Employment Opportunity Commission) hat eine Regelung veröffentlicht, die praktisch alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmerinnen eine Abtreibung zu ermöglichen.

Die gesetzliche Grundlage für die neue Regelung ist der Pregnant Workers Fairness Act (PWFA). Dieses Gesetz soll die Arbeitsbedingungen für schwangere Arbeitnehmerinnen verbessern. Es schreibt den Arbeitgebern vor, „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen, wenn eine Arbeitnehmerin „schwanger ist, entbunden hat oder damit zusammenhängende medizinische Beschwerden auftreten.“


Das Gesetz definiert nicht, was „angemessene Vorkehrungen“ oder mit einer Schwangerschaft „zusammenhängende medizinische Beschwerden“ sind. Die Kommission interpretiert das Gesetz nun so, dass darunter auch Vorkehrungen für Abtreibungen fallen.

Die katholischen Bischöfe der USA haben diese Regelung verurteilt, welche Ende Juni in Kraft treten soll. Kevin Rhoades, Bischof von South Bend, forderte die US-Regierung auf, keinen Arbeitgeber dazu zu zwingen, an der Entscheidung einer Arbeitnehmerin mitwirken zu müssen, die das Leben ihres ungeborenen Kindes beenden will.

Der PWFA sei ein Lebensschutzgesetz, das von den Demokraten und den Republikanern gemeinsam beschlossen worden sei, um die Sicherheit und Gesundheit schwangerer Frauen und ihrer ungeborenen Kinder am Arbeitsplatz zu erhalten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Kommission den Sinn des Gesetzes in einer Weise verdrehe, dass es Arbeitgeber dazu zwinge, gegen ihr Gewissen zu handeln und Abtreibungen von Arbeitnehmerinnen zu ermöglichen.

Die katholische Bischofskonferenz der USA hat bereits letztes Jahr eine Stellungnahme zu der Regelung abgegeben, in der sie feststellte, dass der PWFA Vorkehrungen für Abtreibungen in keiner Weise vorsehe. Der Sinn des Gesetzes liege darin, Vorkehrungen für Schwangerschaften, Geburten und damit zusammenhängende medizinische Beschwerden zu sichern. Es gehe darum, Bedingungen für schwangere Arbeitnehmerinnen zu schaffen, die es ihnen erlaube, zu arbeiten ohne dass dabei die Schwangerschaft beeinträchtigt werde. Abtreibung sei weder Schwangerschaft noch Geburt und stehe damit auch nicht in Zusammenhang, da sie eine Schwangerschaft beende und eine Geburt verhindere, betonten die Bischöfe.

Arbeitgeber würden durch die Regelung verpflichtet, Arbeitnehmerinnen bezahlten Urlaub zu gewähren, damit diese eine Abtreibung durchführen kann. Diese Interpretation des Gesetzes durch die Kommission widerspreche der Absicht des Kongresses, betonen die Bischöfe.

 


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