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Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar

6. März 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
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CDL angesichts bevorstehender Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: "Frauen und Männer zur Gründung einer Familie ermutigen, anstatt die Tötung von ungeborenen Kindern zu erleichtern.“


Anlässlich der Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 8. März und Rheinland-Pfalz am 22. März erinnern die Christdemokraten für das Leben (CDL) an die unverhandelbare Substanz des Lebensschutzes. „Die Wahlprogramme von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei weisen stark darauf hin, dass sie die Politik ihrer Bundesparteien auch auf Landesebene verfolgen und eine Liberalisierung der Abtreibungsregelungen verfolgen,“ so die Bundesvorsitzend Susanne Wenzel. „In Anbetracht der demographischen Entwicklung sollte die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die Frauen und Männer zur Gründung einer Familie ermutigen, anstatt die Tötung von ungeborenen Kindern zu erleichtern.“

Der Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Phasen gehört zur Kernaufgabe staatlichen Handelns. Mit der geltenden Beratungsregelung, die den Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten zwar als rechtswidrig kennzeichnet, ihn aber straflos stellt, ist ein absoluter Lebensschutz für die erste Phase des menschlichen Lebens nicht mehr gegeben. Eine große Zahl ungeborener Kinder kann aufgrund dieser Regelung nicht das Licht der Welt erblicken. Von den durch das Statistische Bundesamt erfassten über 100.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland entfallen 96 % auf die Beratungsregelung. Was als ein fairer und sinnvoller politischer Kompromiss dargestellt wird, ist, wenn man das einzelne Leben betrachtet, das es zu schützen gilt, alles andere als das.

Eine Mindestanforderung an Koalitionsverhandlungen ist es deshalb, dass es keine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes geben darf. Bei diesem Thema gibt es keinen Spielraum mehr für Verhandlungen. Umgekehrt sollten Lebensschutzthemen aktiv in die Koalitionsverhandlungen eingebunden werden. 


Zur Aufgabe des Lebensschutzes gehört auch das gesellschaftliche Umfeld. Ob Frauen die Kraft haben, zu einer auch ungewollten Schwangerschaft „ja“ zu sagen, hängt entscheidend von den familiären und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die gezielte Förderung von Familie sollte deshalb zentrales Kriterium für Koalitionsverhandlungen sein. Dies umfasst Hilfsangebote für schwangere Frauen und Familien und eine finanzielle Grundlage, die Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung ist.

Der Bundesvorstand der Christdemokraten für das Leben hat die wesentlichen Kriterien politischen Handelns in folgender Resolution zusammengefasst:
 
Resolution der Christdemokraten für das Leben zum Schutz des menschlichen Lebens in Koalitionsvereinbarungen
 
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) empfehlen der Christlich Demokratischen Union (CDU), den Landesverbänden der CDU und der Christlich-Sozialen Union (CSU) sowie deren Fraktionen auf Bundes- und Landesebene, den Lebensschutz entsprechend ihren Grundsatzprogrammen aktiv umzusetzen:
 
1. Konsequenter Schutz des menschlichen Lebens
Die CDL fordert die CDU und CSU auf, sich bei jeder Regierungsbeteiligung konsequent für den Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen – von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod – einzusetzen. Dieser Grundsatz soll als unverrückbare Priorität beider Unionsparteien schon bei Sondierungsgesprächen verankert werden.
 
2. „Rote Linien“ in Koalitionsverhandlungen
Bei Koalitionsverhandlungen ist als „rote Linie“ zu definieren, dass es in Bereichen des Lebensschutzes zu keiner Verschlechterung bestehender gesetzlicher Regelungen kommen darf, z. B. indem Abtreibungsmöglichkeiten ausgeweitet oder die Abtreibung legalisiert wird. Sollte eine potenzielle Koalitionspartei den konsequenten Schutz des Lebens nicht oder nur teilweise unterstützen, müssen CDU und CSU sicherstellen, dass bestehende Schutzmechanismen nicht geschwächt werden.
 
3. Einbindung von Lebensschutzthemen in Koalitionsvereinbarungen
Sofern eine Koalitionspartei in bestimmten Bereichen des Lebensschutzes, wie etwa beim Embryonenschutz (z. B. embryonale Stammzellforschung oder Präimplantationsdiagnostik), Übereinstimmungen mit den Positionen der CDU/CSU zeigt, sollen diese Themen aktiv in die Koalitionsverhandlungen eingebracht werden. Ziel ist es, konkrete Verbesserungen im Sinne des Lebensschutzes zu erreichen.
 
4. Förderung von Familien
Die CDL fordert, die gezielte Förderung von Familien als weiteres Kriterium für Koalitionsvereinbarungen zu verankern. Dies soll durch Maßnahmen wie finanzielle Unterstützung, verbesserte Familienpolitik und die Stärkung von Hilfsangeboten für schwangere Frauen und Eltern umgesetzt werden.
 
5. Alternative Maßnahmen bei fehlenden gesetzlichen Vereinbarungen
Sollten aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen den Koalitionsparteien keine gesetzlichen oder rechtlichen Verbesserungen im Bereich des Lebensschutzes erzielt werden können, sollen CDU und CSU auf anderen Ebenen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz des menschlichen Lebens zu fördern, wie etwa die Verbesserung der Hilfsangebote für schwangere Frauen und Eltern, die Förderung von Maßnahmen zur Suizidprävention und der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung.
 
6. Abstimmungsverhalten im Bundesrat
Die CDL betont die Bedeutung eines einheitlichen Abstimmungsverhaltens der Unions-Fraktionen im Bundesrat, da viele Lebensrechtsthemen auf Bundesebene entschieden werden und der Bundesrat diesen Entscheidungen zustimmen muss. In der Vergangenheit führten Enthaltungen von Landesregierungen mit Unions-Beteiligung im Bundesrat zu Zustimmungen zu Gesetzesvorhaben, die den Lebensschutz beeinträchtigen, wie etwa der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung und dem Verbot der Gehsteigberatung. Die CDL fordert daher, dass CDU und CSU in Bundesrat und Bundestag konsequent für den Lebensschutz eintreten und Enthaltungen zugunsten einer klaren Position vermeiden.
 
7. Schlussappell
Die Christdemokraten für das Leben appellieren an die CDU und CSU, den Schutz des menschlichen Lebens, zu dem sich beide Parteien in ihren Grundsatzprogrammen bekannt haben, als unverrückbares Prinzip auch in ihrer praktischen politischen Arbeit zu verankern. Diese Grundsätze sollen in Koalitionsverhandlungen als zentrale Kriterien gelten, um den Lebensschutz auf Bundes- und Landesebene nachhaltig zu stärken.


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