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Wollen Abtreibung nicht finanzieren: Religiöse Organisationen kämpfen vor Gericht gegen New York

21. April 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
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Der Bundesstaat New York wollte sie dazu verpflichten, die Kosten für Abtreibungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.


Albany (kath.net/LifeNews/jg)
In Albany, der Hauptstadt des US-Bundesstaates New York, geht der Prozess einer Gruppe religiöser Organisationen gegen den Bundesstaat weiter. Anglikanische und katholische Nonnen, katholische Diözesen, christliche Gemeinschaften und religiöse Sozialeinrichtungen haben den Bundesstaat New York geklagt, nachdem dieser sie dazu verpflichtet hat, Kosten für Abtreibungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.

Nachdem die Gerichte in New York dem Bundesstaat Recht gegeben hatten, gingen die religiösen Organisationen vor den Obersten Gerichtshof der USA. Dieser hob die bisher gefällten Urteile im Jahr 2021 auf und verwies den Fall an eine niedrigere Instanz zurück mit der Auflage, ihn unter Berücksichtigung neuerer Judikatur, konkret den Fall „Fulton v. Philadelphia“, zu überprüfen. Er liegt jetzt beim Berufungsgericht von New York.


Die neue Judikatur, auf die sich der Oberste Gerichtshof bezieht, meint einen Fall in Philadelphia, in welchem die Stadtverwaltung nicht bereit war, Kinder an Pflegeeltern zu vermitteln, die mit einer katholischen Pflegeeinrichtung zusammenarbeiten, weil diese nicht mit gleichgeschlechtlichen Paaren zusammenarbeiten. Der Oberste Gerichthof entschied zugunsten der katholischen Pflegeeinrichtung und der mit ihnen zusammenarbeitenden Familien.

Als der Bundesstaat New York beschloss, die Kosten für Abtreibungen verpflichtend in die Krankenversicherungen aufzunehmen, wurden Ausnahmen für Arbeitgeber versprochen, die dies aus religiösen Gründen ablehnen. Tatsächlich waren Ausnahmen dann nur für eine geringe Zahl religiöser Arbeitgeber möglich, nämlich religiöse Organisationen, die sowohl Religion lehren als auch ihr Angebot in erster Linie den Angehörigen ihres Glaubens anbieten. Ein Altersheim, das von einem katholischen Orden betrieben wird, fällt nicht unter die Ausnahmeregelung, weil es Menschen unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung aufnimmt.

 


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