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’Jeder durfte deutsche Mädchen vergewaltigen’

6. August 2008 in Chronik, keine Lesermeinung
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Der am Montag verstorbene Literat Alexander Solschenizyn war "Anwalt der Opfer eines der größten Verbrechen der Menschheit".


Göttingen (kath.net) Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) würdigt Alexander Solschenizyn als Anwalt der "Opfer des Archipel Gulag". Es zeichnet Solschenizyn weiters aus, dass er scharfe Kritik an den furchtbaren Massenvergewaltigungen übte, die an den nicht geflüchteten ostdeutschen Frauen und Mädchen begangen wurden. Dafür wurde er mit der achtjährigen Verbannung in den Gulag bestraft.

"Der tapfere Einsatz des großen russischen Dichters und späteren Literaturnobelpreisträgers sollte
nicht nur in Deutschland immer in Erinnerung bleiben", sagte GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch.


Realistische Schätzungen gehen von bis zu zwei Millionen Vergewaltigungsopfern aus, 240.000 von ihnen überlebten das Verbrechen nicht. Alexander Solschenizyn, damals ein junger Hauptmann der Roten Armee, schildert den Einmarsch seines Regiments in Ostpreußen im Januar 1945 und behauptete, jeder hätte deutsche Mädchen vergewaltigen und danach erschießen dürfen, und es hätte fast als kriegerische Tat gegolten..."

In seiner Dichtung "Ostpreußische Nächte" beschreibt er eine beklemmende Szene in Neidenburg:
"Zweiundzwanzig, Höringstraße./ Noch kein Brand, doch wüst, geplündert./ Durch die Wand gedämpft - ein Stöhnen:/ Lebend finde ich noch die Mutter./ Waren`s viel auf der Matratze?/ Kompanie? Ein Zug? Was macht es!/ Tochter - Kind noch, gleich getötet./ Alles schlicht nach Parole:/ Nichts zu vergessen! Nichts verzeih’n!/ Blut für Blut! - Und Zahn für Zahn.

Wer noch Jungfrau, wird zum Weibe,/ und die Weiber - Leichen bald./ Schon vernebelt, Augen blutig,/ bittet: "Töte mich, Soldat!"/ Sieht nicht der getrübte Blick?/ Ich gehör doch auch zu jenen!"

Die GfbV hat später bedauert, dass Alexander Solschenizyn den Genozid in Tschetschenien entschuldigt hat. Massenvertreibung ist immer und überall ein Verbrechen.


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