Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  5. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  10. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  11. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  12. „Das Ende von Maria 2.0“
  13. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  14. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  15. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin

Keine Ehe für Behinderten - hat der Bischof nicht richtig gehandelt?

10. Juni 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Keine Ehe für querschnittgelähmten Mann: Kirchenrechtsexperte Gero Weishaupt meint, dass man die Eheschließung bei Rechts- oder Tatsachenzweifel nicht so ohne weiteres verhindern darf, wenn nicht genau feststeht, dass eine Impotenz vorliegt


Italien (kath.net/RV)
Der italienische Bischof Lorenzo Chiarinelli hat einem querschnittgelähmten und daher impotenten Mann eine kirchliche Trauung verweigert, wie deutschsprachige Medien am Montag berichten. KATH.NET berichtete. Der bekannte Kirchenrechtsexperte und Diözesanrichter im niederländischen Roermond und s´Hertogenbosch, Gero Weishaupt, hat sich jetzt zu Wort gemeldet und gegenüber "Radio Vatikan" gemeint: „Wenn ich von dem ausgehe, was in den Medien steht, so muss ich sagen, dass der Bischof nicht richtig gehandelt hat. Denn man darf die Eheschließung bei Rechts- oder Tatsachenzweifel nicht so ohne weiteres verhindern, wenn nicht genau feststeht, dass eine Impotenz vorliegt. Das Recht auf Eheschließung ist ein Naturrecht und liegt in der menschlichen Person begründet.“


Zwar darf und sollte man im Zweifelsfalle um eine medizinische Untersuchung ersuchen, so der Kirchenrechtler. Doch wenn das Brautpaar dies verweigert, muss der Trauberechtigte sie dennoch zur Trauung zulassen. Die Medienberichte über den Fall in Viterbo präzisieren auch nicht, ob es um Impotenz oder Sterilität geht. Denn diese Unterscheidung ist für die Annerkennung oder Annullierung der Ehe wichtig. „Impotenz ist eine Beischlafsunfähigkeit – kirchenrechtlich „impotentia coeundi“ – und bedeutet, dass der Geschlechtsakt nicht vollzogen werden kann. Sterilität hingegen – also die „impotentia generandi“ – ist die Fortpflanzungsunfähigkeit, also d.h. die Unfähigkeit, Kinder zu zeugen. Impotenz und Sterilität sind zwei verschiedene Elemente, die man unbedingt auseinander halten muss, um nicht zu falschen Schlussfolgerungen zu kommen.“

Zwar sind Kinder ein Wesenselement der Ehe, doch ist die Ehe von ihrer Natur her auf die ehelichen Akte hingeordnet und nicht auf die tatsächliche Zeugung von Kindern, so Weishaupt. Notwendig ist freilich, dass der eheliche Akt so vollzogen wird, dass er immer offen bleibt für die Zeugung von Kindern. Dass die Ehe auf den ehelichen Akt hingeordnet ist, geht aus can. 1061 par. 1 hervor, der den kirchenrechtlichen Begriff des Ehevollzugs thematisiert.

Diskussion im Forum


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Behinderte

  1. Die erste Rechtsanwältin mit Down-Syndrom weltweit: Ana Victoria Espino de Santiago
  2. Mutter lehnt Abtreibung ab: ‚Er ist ein Geschenk Gottes’
  3. Die Realität aufzeigen
  4. Amsel Donata
  5. Eltern haben kein Risiko, Eltern haben die Chance
  6. Münchner Rollstuhlfahrerin wurde Baby weggenommen – Behördenversagen?
  7. Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts
  8. Behinderung wird zum Todesurteil
  9. Vatikan fordert offiziell Weiterversorgung von Komapatient
  10. „Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare“







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Den Willen Gottes für den Menschen bedenken und tun
  3. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  4. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  5. Französische Bischöfe: Papst Leo hat das Herz der Franzosen berührt
  6. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  7. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  8. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  9. Papst Leo erstaunt über hohe Zahl von Erwachsenentaufen in Frankreich
  10. Wo Begegnung zur Zivilisation der Liebe wurde. Die Armen als Fleisch Christi
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Junge Französin bekennt vor Papst: „Wie der heilige Paulus sagt: ‚Für uns ist Christus das Leben‘“
  13. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  14. „Wenn wir Eucharistie feiern, dürfen wir mit allem zu ihm kommen, was in uns unvollendet ist“
  15. Wenn das Nein nicht mehr zählt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz