Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Sadomasochistische Gruppe auf dem Katholikentag in Würzburg
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  4. GAME OVER! - Vatikan erteilt deutschem Segnungs-Leitfaden am Mittwoch nochmals eine klare Absage!
  5. „Bestellt wie eine Ware“: Scharfe Kritik an Leihmutterschafts-Fall in der CDU
  6. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe
  7. Kommen kirchenrechtliche Sanktionen für deutsche Bischöfe?
  8. Kirche wirke oft wie ein 'woker Diskutierverein'
  9. Priester sagt, in seiner Gemeinde gebe es viele religiöse Menschen, aber nur wenig Christen
  10. Vom Segen Gottes und dem Fake-Segen dieser Welt
  11. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  12. Paukenschlag in der Klimadebatte: KlimaGuru Al Gore warnt plötzlich vor neuer Eiszeit
  13. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  14. Ein Moment zum Schämen
  15. Pompei: Keine irdische Macht wird die Welt retten!

Keine Ehe für Behinderten - hat der Bischof nicht richtig gehandelt?

10. Juni 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Keine Ehe für querschnittgelähmten Mann: Kirchenrechtsexperte Gero Weishaupt meint, dass man die Eheschließung bei Rechts- oder Tatsachenzweifel nicht so ohne weiteres verhindern darf, wenn nicht genau feststeht, dass eine Impotenz vorliegt


Italien (kath.net/RV)
Der italienische Bischof Lorenzo Chiarinelli hat einem querschnittgelähmten und daher impotenten Mann eine kirchliche Trauung verweigert, wie deutschsprachige Medien am Montag berichten. KATH.NET berichtete. Der bekannte Kirchenrechtsexperte und Diözesanrichter im niederländischen Roermond und s´Hertogenbosch, Gero Weishaupt, hat sich jetzt zu Wort gemeldet und gegenüber "Radio Vatikan" gemeint: „Wenn ich von dem ausgehe, was in den Medien steht, so muss ich sagen, dass der Bischof nicht richtig gehandelt hat. Denn man darf die Eheschließung bei Rechts- oder Tatsachenzweifel nicht so ohne weiteres verhindern, wenn nicht genau feststeht, dass eine Impotenz vorliegt. Das Recht auf Eheschließung ist ein Naturrecht und liegt in der menschlichen Person begründet.“


Zwar darf und sollte man im Zweifelsfalle um eine medizinische Untersuchung ersuchen, so der Kirchenrechtler. Doch wenn das Brautpaar dies verweigert, muss der Trauberechtigte sie dennoch zur Trauung zulassen. Die Medienberichte über den Fall in Viterbo präzisieren auch nicht, ob es um Impotenz oder Sterilität geht. Denn diese Unterscheidung ist für die Annerkennung oder Annullierung der Ehe wichtig. „Impotenz ist eine Beischlafsunfähigkeit – kirchenrechtlich „impotentia coeundi“ – und bedeutet, dass der Geschlechtsakt nicht vollzogen werden kann. Sterilität hingegen – also die „impotentia generandi“ – ist die Fortpflanzungsunfähigkeit, also d.h. die Unfähigkeit, Kinder zu zeugen. Impotenz und Sterilität sind zwei verschiedene Elemente, die man unbedingt auseinander halten muss, um nicht zu falschen Schlussfolgerungen zu kommen.“

Zwar sind Kinder ein Wesenselement der Ehe, doch ist die Ehe von ihrer Natur her auf die ehelichen Akte hingeordnet und nicht auf die tatsächliche Zeugung von Kindern, so Weishaupt. Notwendig ist freilich, dass der eheliche Akt so vollzogen wird, dass er immer offen bleibt für die Zeugung von Kindern. Dass die Ehe auf den ehelichen Akt hingeordnet ist, geht aus can. 1061 par. 1 hervor, der den kirchenrechtlichen Begriff des Ehevollzugs thematisiert.

Diskussion im Forum


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Behinderte

  1. Die erste Rechtsanwältin mit Down-Syndrom weltweit: Ana Victoria Espino de Santiago
  2. Mutter lehnt Abtreibung ab: ‚Er ist ein Geschenk Gottes’
  3. Die Realität aufzeigen
  4. Amsel Donata
  5. Eltern haben kein Risiko, Eltern haben die Chance
  6. Münchner Rollstuhlfahrerin wurde Baby weggenommen – Behördenversagen?
  7. Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts
  8. Behinderung wird zum Todesurteil
  9. Vatikan fordert offiziell Weiterversorgung von Komapatient
  10. „Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare“






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Sadomasochistische Gruppe auf dem Katholikentag in Würzburg
  4. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  5. GAME OVER! - Vatikan erteilt deutschem Segnungs-Leitfaden am Mittwoch nochmals eine klare Absage!
  6. Kommen kirchenrechtliche Sanktionen für deutsche Bischöfe?
  7. Priester sagt, in seiner Gemeinde gebe es viele religiöse Menschen, aber nur wenig Christen
  8. „Bestellt wie eine Ware“: Scharfe Kritik an Leihmutterschafts-Fall in der CDU
  9. Paukenschlag in der Klimadebatte: KlimaGuru Al Gore warnt plötzlich vor neuer Eiszeit
  10. Kennen Sie schon das Martinshorn-Gebet?
  11. Goldenstein-Nonnen nach Romreise wieder in Salzburg eingetroffen
  12. Kirche wirke oft wie ein 'woker Diskutierverein'
  13. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  14. Erste Enzyklika von Papst Leo XIV. wird Mitte Mai erwartet
  15. Festnahme nach Angriff auf Nonne in Jerusalem

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz