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Sri Lanka: Katholische Kirche besorgt über Anti-Bekehrungs-Gesetz

29. April 2005 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Das Gesetz schränke die Menschenrechte ein und gefährde die Mission, berichten Beobachter vor Ort.


Colombo (www.kath.net / Fidesdienst) Die verschiedenen christlichen Glaubensgemeinschaften in Sri Lanka, darunter auch die Katholiken, sind besorgt über ein Anti-Bekehrungs-Gesetz, das demnächst im Parlament abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf würde eine radikale Änderung der Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften des Landes mit sich bringen und die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Menschenrechte einschränken, wie Beobachter aus Kreisen der Ortskirche dem Fidesdienst berichten.

Paradoxerweise, so der Beobachter, werde das Gesetz, über das in den kommenden Tagen im Parlament abgestimmt werden soll, als Maßnahme zum Schutz der Religionsfreiheit dargestellt, seine Auswirkungen würden jedoch wohl genau das Gegenteil verursachen. Das Gesetz verbietet praktisch die Konversion von einer Religion zur anderen unter als „nicht ethisch“ oder illegal bezeichneten Umständen.

Dabei sind im Falle eines Verstoßes sind Strafen in Höhe von 500.000 Rupies (5.000 Dollar) und Haft bis zu sieben Jahren vorgesehen. Im Einzelfall soll ein Richter darüber entscheiden, ob der Wechsel von einer Religion zur anderen legal ist oder ob es sich um Betrug oder Proselytismus handelt. Sorge bereitet der katholischen Kirche insbesondere das Konzept der Proselytismus – unter diesen Begriff fällt auch das Engagement von katholischen Priestern, Ordensleuten und Laien im karitativen und sozialen Bereich oder die Tätigkeit christlicher Nichtregierungsorganisationen.

Der Gesetzentwurf wurde von buddhistischen Mönchen eingebracht, die als Mitglieder der „Jathika Hela Urumaya“-Partei als Abgeordnete in das Parlament gewählt wurden. Die buddhistische Partei mit fundamentalistischer Prägung hatte den Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr vorgelegt. Der Oberste Gerichtshof hatte ihn jedoch zunächst in einigen Teilen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Trotzdem wurde er jetzt erneut ohne grundlegende Veränderungen ein weiteres Mal vorgelegt.

Die Regierung des Landes und Präsidentin Chandrika Kumaratunga überlassen die Abstimmung dem Gewissen der Abgeordneten. Nach Ansicht von Beobachtern wollte die Präsidentin aus politischen Gründen eine Konfrontation mit den buddhistischen Parteien vermeiden. Damit wird der Gesetzentwurf mit großer Wahrscheinlichkeit verabschiedet werden, da rund 80 Prozent der Parlamentarier Buddhisten sind.

Die katholischen Bischöfe des Landes hatten den Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr offiziell abgelehnt. In einer vor kurzem veröffentlichten Stellungnahme bekräftigen sie diese Position und warnten vor einem Angriff auf die grundlegenden Freiheiten der Person, den dieses Gesetz nach Ansicht der Bischöfe mit sich bringen würde.



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