
Pastor angeklagt, weil er Schild mit Bibelvers vor Abtreibungsklinik getragen hat24. Oktober 2023 in Prolife, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Niemand könne sich als frei bezeichnen, wenn es nicht erlaubt sei, ein Schild mit einem Vers des Psalms 139 in einer Straße in London zu tragen, warnt Stephen Green.
London (kath.net/LifeNews/jg)
Der christliche Prediger Stephen Green (72) wird angeklagt, weil er in einer Bannmeile um eine Abtreibungsklinik in London ein Schild mit einem Bibelzitat gehalten hat. Ihm drohen bis zu sechs Monate Haft und/oder eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 1.000 Pfund.
Auf dem Schild stand der Satz: „Psalm 139,13: Du selbst hast mein Innerstes geschaffen, hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter.“ Der Vorfall, der jetzt zur Anklage geführt hat, ereignete sich bereits im Februar und dauerte ungefähr eine Stunde. Ein Mitarbeiter der Abtreibungsklinik meldete Green und andere Personen, die sich vor der Klinik aufhielten, bei der Polizei. Die Polizei antwortete in einer Textnachricht, dass sie das Ereignis als „Notfall“ behandle. 
Green verließ den Bereich vor der Abtreibungsklinik noch bevor die Polizei eintraf. Die Mitarbeiter der Klinik berichteten der Polizei was vorgefallen war und sieben Monate nach dem Vorfall erhielt Green die Nachricht, dass er deswegen angeklagt worden sei.
Die Bannmeile ist seit April 2018 in Kraft und war die erste dieser Art im Vereinigten Königreich.
Green sieht in der Anklage einen Angriff auf die Bibel und die Redefreiheit. Niemand könne sich als frei bezeichnen, wenn es nicht erlaubt sei, ein Schild mit einem Vers des Psalms 139 in einer Straße in London zu tragen, warnt er.
Andrea Williams vom Christian Legal Center ist Greens Anwältin. Es sei besorgniserregend, wenn ein Mann über siebzig, der ein Schild mit einem Bibelvers hält, von der Polizei jetzt als Notfall betrachtet werde, sagt sie.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |