
Angeblich ‚Billigung einer Straftat‘: 1.800 Euro Strafe für drei Daumen nach obenvor 7 Stunden in Deutschland, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einen Strafbefehl gegen eine Frau, die einen Bericht über die Tötung eines Vergewaltigers durch das Opfer mit drei ‚Daumen hoch‘-Emojis kommentiert hatte.
Kassel (kath.net/jg)
Eine Frau aus Hessen hat am 26. Oktober einen Beitrag auf X mit drei Emojis „Daumen hoch“ kommentiert. Der Beitrag enthielt einen Bericht über eine 15-Jährige aus Schweden, die ihren Vergewaltiger, einen Mann mit Migrationshintergrund, gemeinsam mit ihrem Freund und dessen Brüdern erhängt hatte. Ein User hatte den Bericht mit den Worten „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ kommentiert. Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einige Monate später einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro gegen die Frau, berichtet Apollo News. 
Die Staatsanwaltschaft interpretierte die drei „Daumen hoch“-Emojis als „öffentlich einsehbare“ Zustimmung der 64-Jährigen zu einer Straftat, nämlich der vorsätzlichen Tötung „im Wege unberechtigter Selbstjustiz“. Die Justizbehörde ging außerdem davon aus, dass sich die Frau besonders daran erfreut habe, dass die Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden sei. Weiters habe sie sich die Aussage bezüglich der „77 Jungfrauen“ zu eigen gemacht und auf diese Weise versucht, den Getöteten zu verhöhnen, heißt es in dem Strafbefehl.
Die Frau kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.
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Lesermeinungen | Burchard vor 6 Stunden | | | Unverständlicher Beitrag Mir erschließt sich weder der Sinn dieses Beitrags noch des Kommentars von Versusdeum.
Wenn die Tat etwas anderes als die Billigung von Straftaten im Sinne von § 140 StGB sein soll, mag die Angeklagte Einspruch einlegen und ihre Verfahrensrechte wahrnehmen. Wenn der Tatbestand hingegen verwirklicht ist, ist es nur korrekt, wenn die Staatsanwaltschaft eine Straftat auch verfolgt.
Das ist auch schon alles. Wo das Berichtenswerte liegen soll bleibt ebenso unklar wie die eher von Ahnungslosigkeit geprägten Reflexe über antiweißen Rassismus (was immer das mit dem Artikel zu tun haben soll) oder vermeintliche Kuschelstrafen. |  1
| | | Versusdeum vor 7 Stunden | | | Indem das Gericht das unterstellt / feststellt, betont es gleichzeitig, dass, im Gegensatz dazu, antiweißer Rassismus keine Straftat ist oder zumindest nicht strafverschärfend gewertet wird. Andererseits gibt es zumindest in Deutschland für Asylzuwanderer reihenweise Utzidutzi-Kuschel"strafen", selbst bei Gewalt- oder Sexualstraftaten, während man bei den Eingeborenen schon bei einem falschen Daumen keine Gnade kennt?
Offensichtlich sind nicht nur wir Deutschen Menschen zweiter Klasse im eigenen Land, dieser ideologisch motivierte investierte Rassismus ist offensichtlich weit in die dekadenten und sich selbst hassenden westlichen Gesellschaften eingedrungen. |  0
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