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Trump: Abtreibung soll von Bundesstaaten geregelt werden

26. April 2023 in Prolife, keine Lesermeinung
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Lebensschützer kritisieren den Ex-Präsidenten: Lebensschutz muss für alle Ungeborenen gelten. Trumps Vizepräsident Mike Pence spricht sich für ein Verbot von Abtreibungspillen aus.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die Wahlkampforganisation von Donald Trump hat bekannt gegeben, dass der ehemalige US-Präsident die Ansicht vertritt, dass der Lebensschutz nur auf Ebene der US-Bundesstaaten geregelt werden sollte. Marjorie Dannenfelser von der Lebensschutzorganisation Susan B. Anthony Pro-Life America hält diesen Standpunkt für nicht akzeptabel.

In einem Interview mit der Washington Post wollte ein Vertreter der Wahlkampforganisation von Trump keine Stellungnahme zum Abtreibungsverbot bei Herzschlag abgeben, welches der Bundesstaat Florida vor kurzem beschlossen hat. Trump sei der Ansicht, Abtreibung sei ein schwieriges Thema für Republikaner und keines auf welches er sich derzeit konzentrieren solle, sagte der Vertreter Trumps.

Trump sei der Meinung, die Richter hätten richtig entschieden, indem sie die Regelung der Abtreibung den Bundesstaaten überlassen hätten. Die Republikaner hätten seit fünfzig Jahren versucht, diese Entscheidung herbeizuführen. Trump, der als der beste Lebensschützer unter den US-Präsidenten gelte, habe es geschafft, sagte Steven Cheung, der Sprecher der Wahlkampforganisation von Trump.


In der Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ hat Höchstrichter Samuel Alito herausgearbeitet, dass sowohl der Kongress als auch die Bundesstaaten Gesetze zum Schutz der Ungeborenen erlassen können. Die Verfassung enthalte keine Bezüge zur Abtreibung, es gebe daher auch kein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung. Die Verfassung sei weder für noch gegen Abtreibungen. Sie überlasse es den gewählten Vertretern des Volkes, diese Frage in einem demokratischen Prozess zu regeln.

Trumps Position entspreche nicht dem Sinn der Entscheidung „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ und sei für einen Lebensschutz-Präsidenten nicht haltbar, sagte Dannenfelser. Das Lebensrecht sei eine Frage der Menschenrechte, nicht der Rechte der Bundesstaaten. Wer sagt, Abtreibung solle von den Bundesstaaten entschieden werden, sei mit Abtreibung bis zur Geburt in Bundesstaaten wie Kalifornien, Illinois, New York und New Jersey einverstanden, kritisierte sie.

 

Ex-Vizepräsident Pence gegen Abtreibungspillen

 

Trumps Vizepräsident Mike Pence hat gefordert, dass Abtreibungspillen vom Markt genommen werden sollten. Sie töten Babys und schaden Frauen, sagte Pence.

Mit der Zulassung des Abtreibungspräparates Mifepriston habe die für die Zulassung von Medikamenten zuständige Behörde Food and Drug Administration ihre Zuständigkeit überschritten.

Die Stellungnahme von Pence ist vor dem juristischen Streit um die mögliche Aufhebung der Zulassung von Mifepriston durch US-Gerichte zu sehen. Ein Bundesgericht in Texas hat die Zulassung aufgehoben. Ein Berufungsgericht hat diese Entscheidung großteils rückgängig gemacht, aber das Verbot des Versandes von Abtreibungspillen in Kraft gelassen. Gegen diese Entscheidung gibt es einen Einspruch der Regierung Biden. Die Entscheidung wird der Oberste Gerichtshof der USA treffen. Kritiker werfen der FDA vor, bei der Zulassung von Mifepriston wichtige Daten nicht berücksichtigt zu haben.

 

Gesundheitsministerium finanziert Telefondienst für Abtreibungen

 

Das US-Gesundheitsministerium hat angekündigt, einen Telefondienst für Abtreibungen zu finanzieren. Die Kosten dafür werden mit 1,5 Millionen US-Dollar beziffert. Der Telefondienst soll Frauen über ihre „legalen Möglichkeiten im Bereich reproduktiver Gesundheitsversorgung“ informieren, heißt es in einer Pressemeldung des Gesundheitsministeriums. Präsident Biden habe versprochen, alle Möglichkeiten der Bundesregierung zu nützen um den Zugang zu Abtreibungen nach der Aufhebung von „Roe v. Wade“ auszuweiten. Mehr als zwei Dutzend Bundesstaaten hätten Abtreibungen verboten oder stark eingeschränkt, heißt es in der Pressemeldung.

 

 


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