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Britisches Gericht bestätigt: Abtreibung von Ungeborenen mit Down-Syndrom bis zur Geburt legal

9. Dezember 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
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Die Klägerin hält die legale Abtreibung Ungeborener mit einer Behinderung bis zur Geburt für eine ungerechtfertigte Diskriminierung.


London (kath.net/LifeNews/jg)

Der britische Court of Appeal, das oberste Berufungsgericht, hat entschieden, dass Babys mit Down-Syndrom legal bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen. Die Lebensschutzorganisation Society for the Protection of Unborn Children (SPUC, dt. „Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder) hat das Urteil als „grausam“ bezeichent.

In Großbritannien sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal. Wenn das Ungeborene eine Behinderung hat, ist nach britischem Recht eine Abtreibung bis zur Geburt erlaubt. Heidi Crowter (27), die selbst Down-Syndrom hat, möchte diese Bestimmung ändern. Sie argumentiert, dass es sich um einen Fall von Ungleichheit für Personen mit Down-Syndrom handelt. Dies sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.


Im September 2021 hat sie eine diesbezügliche Klage vor dem High Court verloren und beim Court of Appeal Berufung eingelegt. Diese wurde am 25. November dieses Jahres zurückgewiesen. Der Court of Appeal begründete sein Urteil mit dem Argument, dass das Parlament und nicht das Gericht diese Frage zu entscheiden hätte.

Crowter möchte den Fall nun dem Supreme Court, dem britischen Höchstgericht, vorlegen. Die SPUC unterstützt ihr Anliegen. Die Möglichkeit bis zur Geburt abgetrieben zu werden sei eine Diskriminierung behinderter Babys, stellt eine Sprecherin der Organisation fest. Sie hoffe, dass der Fall den Menschen die Augen öffne und zeige, dass jede Abtreibung eine Diskriminierung sei, „dass ein menschliches Wesen getötet werden kann, weil es nicht gewollt oder unbequem ist, das falsche Geschlecht hat oder einfach zu jung und verletzbar ist um sich zu schützen“, sagt sie wörtlich.

 


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Lesermeinungen

 unbedeutend 13. Dezember 2022 
 

In Österreich ist die Situation

meines Wissens nach § 97 StGB nicht anders.
(1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2.
wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung ... eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde,

Da gibt es keine zeitliche Einschränkung. Unabhängig davon, dass es nie das Recht auf Tötung irgendeines unschuldigen Menschen gibt.


0
 
 girsberg74 10. Dezember 2022 
 

Das hier waltende Prinzip liest sich bei C. S. Lewis so:

„Meine Liebe zu Dir und Deine Liebe zu mir gleichen sich wie ein Ei dem anderen … Der ganze Unterschied besteht darin, dass ich der Stärkere bin.“

C. S. Lewis:
„Dienstanweisung für einen Unterteufel“, Kapitel XXXI


0
 
 Bene16 9. Dezember 2022 
 

@Norbert Sch?necker

Gibt es Leben OHNE Behinderung?
Als Gottes Ebenbild sollten wir Liebende sein - Herr, erbarme Dich!


2
 
 Norbert Sch?necker 9. Dezember 2022 

Doppelmoral?

Einerseits feiert die Welt bei den Paralympics die Solidarität mit Behinderten und erweist ihnen Respekt (was ich sehr unterstütze)
- und gleichzeitig beschließt sie, dass ein Leben mit Behinderung weniger schützenswert ist als ein Leben ohne Behinderung. Nicht nur in Großbritannien, auch in Österreich.
Versteht das irgendjemand? Ich nicht!


3
 
 Taubenbohl 9. Dezember 2022 
 

Es ist ein merkwürdiger Gegensatz: Menschen mit Downsyndrom sind auf Plakaten und bei Kampagnen für mehr Inklusion sehr präsent - dabei gibt es immer weniger von ihnen. Nicht nur in Deutschland.

Ich zitiere Spiegel hier.....auch in Polen muss die Kirche schwer kämpfen und ständig Druck aushalten, auch von der PiS Regierung.


1
 
 Herbstlicht 9. Dezember 2022 
 

sogenannte "westliche Werte!"

Es ist nur noch schockierend und extrem deprimierend, was in unserer angeblich doch so "Werte-orientierten" Gesellschaft möglich ist!

Ist Leben nur kostbar, wenn es gesund ist?
Ein ungeborenes Kind, das voraussehbar krank ist (oder auch nur unerwünscht) darf problemlos beseitigt werden.
Gerichtlich erlaubt!
Behindertes Leben! - Wo landet es also?
Na klar!: Im Abfall!
Oder es endet allenfalls als "geeignetes Material" in den Forschungslaboren.

Sieht so der angebliche Werte-Westen aus?
Weit hat er es gebracht, sehr weit!
Der Weg führt geradewegs in den moralischen Abgrund!


3
 
 lesa 9. Dezember 2022 

Grauenvoll!


6
 

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