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| ![]() Bidens Kandidatin für Obersten Gerichtshof: Pro-Abtreibung und milde Strafen bei Kinderpornographie23. März 2022 in Prolife, 5 Lesermeinungen Ketanji Brown Jackson setzte sich unter anderem für Teilgeburtsabtreibungen und Bannmeilen um Abtreibungskliniken ein. Bei der Anhörung im Senat kann Jackson keine Definition für das Wort "Frau" geben Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) US-Präsident Joe Biden hat seine Kandidatin für die vakante Stelle am Obersten Gerichtshof nominiert. Geht es nach dem Wunsch des Präsidenten, wird Ketanji Brown Jackson (51) Richter Stephen Breyer (83) nachfolgen, der in den Ruhestand tritt. Brown Jackson war von 1999 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin von Richter Stephen Breyer. Danach arbeitete sie bis 2003 als Anwältin. Zu ihren Klienten gehörte eine Reihe von Pro-Abtreibungs-Organisationen wie beispielsweise NARAL Pro-Choice America und Abortion Access Project of Massachusetts. Sie setzte sich unter anderem für so genannte „Schutzzonen“ um Abtreibungskliniken ein, in welchen Lebensschützer nicht einmal friedlich gegen Abtreibungen demonstrieren dürfen. Derzeit ist sie Richterin an einem US-Berufungsgericht. Im Wahlkampf 2020 stellte Joe Biden klar, dass er nur Personen für den Obersten Gerichtshof nominieren würde, die für legale Abtreibungen eintreten. Dies trifft auf Ketanji Brown Jackson zu. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Richter Breyer half sie, Teilgeburtsabtreibungen rechtlich zu verteidigen. Später wurde ein Bundesgesetz, das Teilgeburtsabtreibungen verbietet, beschlossen, unter anderem mit der Stimme des jetzigen Präsidenten Joe Biden. Senator Josh Hawley hat bei der ersten Senatsanhörung Bedenken gegen Brown Jackson geäußert, weil sie als Richterin äußerst milde Strafen bei Kinderpornographie verhängt hat. Er zählte insgesamt sieben Fälle auf, in denen die Strafen deutlich unter dem von den Richtlinien empfohlenen Strafausmaß lagen. Ketanji Brown Jackson muss vom Senat bestätigt werden, bevor sie zur Richterin am Obersten Gerichtshof ernannt werden kann. Dort hat sie gestern bei einer Anhörung im Senat es nicht geschaft, auf die Frage, was denn eine "Frau" definiere, eine klare Antwort zu geben. "Können Sie eine Definition für das Wort 'Frau' geben?", wurde sie gefragt. "Nein, ich kann das nicht. Ich bin keine Biologin"
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