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In der Praxis soll nach Down-Syndrom-Kindern gefahndet werden

20. März 2022 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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ALfA kritisiert fast vollendete Aufnahme von NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen – Kaminski: Ausweitung des Einsatzes ist bereits absehbar.


Berlin (kath.net/ pm)

Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages (21.3.) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

 

«Die bevorstehende Aufnahme der seit 2012 als IGel-Leistung erhältlichen nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen bleibt ein Skandal. Keine der kunstvoll gewundenen PR-Girlanden über den vermeintlichen Nutzen der Tests vermag darüber hinwegzutäuschen, dass in der Praxis mit NIPT in aller erster Linie nach Kindern mit Down-Syndrom gefahndet wird und ihre entsprechende ‘Markierung’ in den allermeisten Fällen einem Todesurteil gleichkommt.


Die allein noch ausstehende Einigung der Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen mit den niedergelassenen Ärzten auf eine Abrechnungsziffer ‘adelt’ daher de facto die Selektion von Menschen mit besonderen Merkmalen als eine Tat, welche die Unterstützung der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten verdiene. Wie das mit Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz – ‘Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden’ – in Einklang zu bringen sein soll, dürfte das Geheimnis des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bleiben.

Schon jetzt ist absehbar, dass das Einsatzspektrum von NIPT ausgeweitet werden wird. Dies umso mehr, als die vermeintlich enge Beschränkung auf ‘Risikoschwangere’ keineswegs an klar definierte Risikoprofile gekoppelt wurde. Die Türen für die spätere Ausweitung wurden also bereits jetzt eingebaut. An ‘Pfadfindern’, die – aus welchen Motiven auch immer – schwangeren Frauen und Paaren Wege durch diese Türen zeigen werden, wird auch diesmal kein Mangel herrschen.

Ferner werden mit der Aufnahme von NIPT in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen die nach wie vor nur unzureichend eingelösten Versprechen einer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie einer ‘inklusiven Gesellschaft’ ad absurdum geführt und durch Schaffung entgegengesetzter Fakten gewissermaßen als ‘bloße Rhetorik’ verhöhnt.»

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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