Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  5. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  6. Die große Täuschung
  7. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  8. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  9. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  10. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  11. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  12. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  13. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  14. Studie zur US-Spaltung: Nicht die Rechten, sondern die Linken rückten ab
  15. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?

Mexiko: Oberster Gerichtshof bestätigt Abtreibungsverbot

2. August 2020 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Frauen- und Bürgerrechtsorganisationen des mexikanischen Bundesstaates Veracruz wollten Abtreibung aus dem Strafrecht streichen lassen.


Mexico Stadt (kath.net/LifeNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat für die Beibehaltung des Abtreibungsverbotes im Bundesstaat Veracruz entschieden. Vier der fünf Höchstrichter lehnten das Urteil eines Gerichtes niedrigerer Instanz ab, welches den Bundesstaat verpflichtet hätte, das Abtreibungsverbot aus dem Strafrecht zu streichen.

 

Abtreibung ist in Veracruz nur bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr für die Mutter legal. Mehrere Frauen- und Bürgerrechtsorganisationen hatten gegen das Abtreibungsverbot geklagt, weil es nach ihrer Ansicht Frauen einseitig diskriminiere. Ein Gericht in Veracruz gab dem Antrag Recht, Im Zuge einer Überprüfung durch ein Gericht zweiter Instanz wurde die Frage schließlich an den Obersten Gerichtshof weiter gereicht.


 

Die katholische Bischofskonferenz von Mexiko hat sich in einer Stellungnahme vor Verkündigung des Urteils klar gegen die Aufhebung des Abtreibungsverbotes ausgesprochen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes habe „direkte Auswirkungen auf den rechtlichen Schutz des grundlegenden Rechts auf Leben, insbesondere in seinen frühen Stadien“, heißt es in der Stellungnahme vom 24. Juli.

 

In den Tagen vor dem Gerichtsurteil hatten im ganzen Land Pro-Life-Bewegungen Demonstrationen gegen die Gefahr der Liberalisierung der Abtreibung organisiert, wie die Nuova Bussola Quotidiana berichtet. 20.000 protestantische Kirchen haben einen entschiedenen Protest an Präsident Obrador gerichtet. Auch die oppositionelle christdemokratische Partei PAN hat sich gegen jede Liberalisierung und mögliche Verletzung der Rechte der einzelnen Bundesstaaten der mexikanischen Föderation ausgesprochen.

Die Forderung nach Liberalisierung war von Pro-Abtreibungs-Bewegungen gekommen, die von der seit zwei Jahren amtierenden linken Obrador-Regierung unterstützt wurden.

 

In dem Land mit knapp 130 Millionen Einwohnern gibt es zwei Bundesstaaten, in denen eine Abtreibung bis zur zwölften Woche immer möglich ist (Mexiko-Stadt und Oaxaca); in den anderen 29 Bundesstaaten, wie in Veracruz, nur im Fall von Vergewaltigung, wobei Ärzte sich aus Gewissengründen weigern dürfen. Im Staat Veracruz ist Abtreibung zudem bei Todesgefahr für die Mutter oder bei Missbildung des Fötus erlaubt. Liegen die genannten Gründe nicht vor, ist Abtreibung für Arzt und Mutter strafbar (zwischen sechs Monaten und vier Jahren). Die Verfassung des Staates Veracruz enthält in Artikel 4 den „Schutz des Lebens vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Influencerin: Entscheidung für Abtreibung war einfacher als Bestellung bei McDonalds
  2. ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘
  3. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  4. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
  5. USA: Republikanische Politiker wollen Abgabe von Abtreibungspillen strenger regulieren
  6. Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken
  7. Nun läutet auch in Italien die erste Glocke „Stimme der ungeborenen Kinder“

Mexiko

  1. 30 Priesterweihen in der mexikanischen Erzdiözese Guadalajara
  2. Mexikos Bischöfe verurteilen Massaker an pfarrlicher Jugendgruppe
  3. "Mein Kampf ist für das Leben. Mein Kampf ist für die Freiheit"
  4. Mexikos Bischöfe stellen Abtreibungs-Urteil infrage
  5. Mexikanische Feministin räumt ein: Zahl der Opfer illegaler Abtreibungen übertrieben
  6. Mexikanische Diözese: keine Kommunion an Pro-Abtreibungs-Politiker
  7. "Figur der Pachamama ist eine Figur des Antichristen"






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  8. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  9. Die große Täuschung
  10. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  11. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  12. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“
  13. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Fünfmal Mary: Eine US-Familie und ihre ungewöhnliche Namenstradition

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz