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CDL: „EU-Parlament entscheidet ein weiteres Mal gegen das Recht auf Leben“

vor 2 Stunden in Prolife, 1 Lesermeinung
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Die Christdemokraten für das Leben äußern Grundsatzkritik: Mit dieser „Entscheidung hat das Europaparlament einmal mehr seine lebensfeindliche Haltung gegenüber Kindern im Mutterleib dokumentiert.“


Brüssel-Straßburg (kath.net/CDL) Das EU-Parlament hat in seiner gestrigen (17.12.25 ) Sitzung eine Entschließung zur Unterstützung der Forderungen der pro-Abtreibung-Initiative „My Voice, my Choice“ verabschiedet. Danach sollen u. a. künftig Mittel aus EU-Steuergeldern bereitgestellt werden, um Frauen Abtreibungen in einem anderen Mitgliedsland zu ermöglichen. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL)  Susanne Wenzel kommentiert den Beschluss wie folgt:

„Die Mitgliedsstaaten haben im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt, dass die EU auch in gesundheitspolitischen Belangen, die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen und zu achten hat. (Art. 168 Abs.7 AEUV). Die Kompetenzen der EU in diesem Bereich sind ausdrücklich auf unterstützende Maßnahmen beschränkt. (Art. 6)

Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der Abtreibung, die auch die ethische und gesellschaftliche Grundhaltung der Gesellschaften der Mitgliedsstaaten widerspiegeln, drohen nun unterlaufen zu werden.


Die Abtreibungsbefürworter im Parlament, die in der bereits gestern geführten Parlamentsdebatte wie schon in vergangenen Debatten durch ihre ungeheure Aggressivität auffielen, bringen Frauen in Deutschland konkret in die Gefahr, künftig von der wichtigen Beratung und den angebotenen Hilfsmöglichkeiten abgeschnitten zu werden. Mit der heutigen Entscheidung hat das Europaparlament einmal mehr seine lebensfeindliche Haltung gegenüber Kindern im Mutterleib dokumentiert.

Die Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil im Konzept zum Schutz von Kindern vor der Geburt, da sie Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigen sowie den Frauen im Schwangerschaftskonflikt Schutz und Hilfe bieten soll. Durch die Einführung eines „Abtreibungstourismus“ würde das Beratungsangebot in Deutschland unterlaufen und wir können Frauen im Schwangerschaftskonflikt so nicht mehr erreichen. Studien haben nachgewiesen, dass Frauen in den meisten Fällen im Schwangerschaftskonflikt unter einem enormen Druck stehen, auch ausgelöst durch Partner bzw. das Umfeld. Eine wirklich „freie und verantwortungsbewusste Entscheidung“, welche die Entschließung ausdrücklich schützen will, ist so nahezu unmöglich, ebenso können den Frauen in der Konfliktlage keine adäquate Hilfen mehr angeboten werden. Frauen brauchen in dieser so elementaren und existenziellen Krise  Hilfen für sich und ihre vorgeburtlichen Kinder. Die Erleichterung von Abtreibungen, wie sie das EU-Parlament hier unterstützt, ist ganz sicher nicht die Lösung.

Die EU-Kommission hat gestern ihre Entscheidung über die Forderungen von „My Voice, My Choice“ für den 2. März 2026 angekündigt. Sie ist dabei nicht an die Entschließung des Parlamentes gebunden, dennoch ist die Entschließung des Parlaments ein fatales Signal an die von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführte Kommission.

Die Kommission sollte sich bei ihren Abwägungen vergegenwärtigen, dass tatsächlich weitaus mehr als eine weitere Verletzung der Souveränität der EU-Staaten auf dem Spiel steht: Sollte die Kommission dem Anliegen folgen und gegen die Regelungen und vor allem die Werte der EU verstoßen, würde dies auch zu einer weiteren Entfremdung bei vielen Bürgern beitragen.

Ein Eingreifen der EU in die nationale Gesetzgebung in dieser bedeutenden Frage liefe nicht nur den EU-Verträgen zuwider, sondern auch der Europäischen Grundrechtecharta, die Europa verpflichtet, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art.1 ) und das Recht auf Leben festschreibt (Art. 2).

Es wäre überdies das historische politische Vermächtnis einer christdemokratischen Kommissionspräsidentin, die zudem selbst Mutter und darüber hinaus auch noch Fachärztin für Gynäkologie ist, also um die Risiken der Abtreibungen für die Frauen weiß, wenn die Abtreibung unter ihrem Vorsitz in den EU-Mitgliedsstaaten weiter etabliert würde.


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Lesermeinungen

 girsberg74 vor 1 Stunden 
 

Wenn ich den letzten Absatz des Beitrages richtig verstehe,

dann wäre die weitere Etablierung von Abtreibung ein historisches Vermächtnis.

Fragt sich, was alles unter Vermächtnis verstanden werden kann; ich müsste mein Verständnis von "Vermächtinis" revidieren.


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