Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Timmerevers will ‚neues Denken‘ der Kirche beim Gender-Thema
  2. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  3. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  4. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  5. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  6. Synodalismus ist die Folge eines theologischen Irrtums
  7. Pfarrer protestiert gegen Abtreibungs-Aktivismus des BDKJ München
  8. Missbrauchsvorwürfe: Abt von westschweizer Kloster tritt zurück
  9. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  10. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  11. Erneuert Euer ‘JA zu Gott und seinem heiligen Volk’
  12. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  13. Wenn die ganze Schönheit und Chance der Weltkirche in einer einzigen Pfarrgemeinde präsent wird
  14. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“
  15. Minus in der Papstkasse trotz gestiegener Spenden

Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten

6. Dezember 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Salzburger Erzbischof in Wochenzeitung "Tagespost" zu Tiroler Gerichtsentscheid: Argumentation nur mit Kindeswohl ist unzureichend - Kirchliche Experten warnen vor "Leihmutterschaft durch die Hintertür"


Wien (kath.net/KAP) In Österreich wurde infolge eines Tiroler Gerichtsurteils die höchst umstrittene Praxis der Leihmutterschaft "durch die Hintertür" eingeführt: Davor haben kirchliche Experten in der Wochenzeitung "Tagespost" (aktuelle Ausgabe) gewarnt. Auch der Salzburger Erzbischof Franz Lackner kann den Richterentscheid nicht nachvollziehen: "Wenn Leben zur Ware wird, bleiben Menschenrechte auf der Strecke", wird der in der Bischofskonferenz für den Bereich "Ehe und Familie" sowie auch für Lebensschutz zuständige Bischof darin zitiert.

Leihmutterschaft ist in Österreich wie auch in den meisten anderen westeuropäischen Ländern gesetzlich verboten. Erst vor kurzem hat jedoch ein Tiroler Bezirksgericht die Elternschaft eines österreichischen Paares, das in der Ukraine - wo die Praxis legal ist - ein Kind von einer sogenannten "Leihmutter" austragen ließ, rechtskräftig anerkannt. Das Kindeswohl spreche für die "Zuordnung zu den Wunscheltern", wobei das allgemeine Interesse an der Verhinderung von Leihmutterschaften nachrangig zu beurteilen seien, befand der Richter.

Erzbischof Lackners Kritik an dem Urteil: Nicht das "umfassende Ganze der Menschenwürde" und die Menschenrechte seien dabei im Blick gewesen, sondern "nur Teilaspekte". Sofern das Recht und die Würde aller oberstes Entscheidungsprinzip seien, müsse Leihmutterschaft verboten bleiben, verlangte der österreichische Familienbischof. Auf dem Spiel stünden sonst einerseits die Identität und Herkunft der über Leihmutterschaft gezeugten Kinder, ebenso jedoch auch die Rechte von "ökonomisch und sozial Schwachen". Damit sprach Lackner das Geschäft mit Leihmutterschaft an, bei der vor allem Frauen aus ärmeren Regionen für den Kinderwunsch wohlhabender Paare ausgenutzt werden.


"Moderner Kinderhandel"

Dass Leihmutterschaft nie ethisch vertretbar sein könne, erklärte gegenüber der "Tagespost" die Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer. "Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden", so die Ethikerin, die auch betonte: "Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware".

Durch das Urteil werde eine Frau, die das Kind weder ausgetragen noch geboren hat, als rechtliche Mutter eines Kindes anerkannt, fasste das Institut für Ehe und Familie (IEF) in seiner Stellungnahme die Situation zusammen. Angesichts dieser "Schwachstelle des Rechtssystems" bestehe "dringender Handlungsbedarf" für die Absicherung des Leihmutterschafts-Verbotes, forderte Johannes Reinprecht, Direktor der Facheinrichtung der Bischofskonferenz. Leihmutterschaft bedeute "immer Kinderhandel und sehr oft die Ausnützung von Frauen".

Kritik auch an "altruistischer" Variante

Wiewohl Leihmutterschaft in den meisten westeuropäischen Staaten verboten ist, gilt dies nicht für Länder wie die Tschechische Republik, Irland und Zypern, wo Bestimmungen dazu schlichtweg fehlen. In der kommerziellen Vollform erlaubt ist die höchst umstrittene Praxis in Griechenland, Russland, der Ukraine, Georgien, Südafrika und manchen Bundesstaaten der USA. Doch auch in Portugal, Großbritannien, Schweden, Indien, Kanada und Australien ist Leihmutterschaft legal, und zwar in einer sogenannten "altruistischen" Version, welche derzeit auch in Deutschland diskutiert, von Fachexperten jedoch ebenfalls stark hinterfragt wird.

Zur "altruistischen" Leihmutterschaft hatte sich zuletzt Eva Maria Bachinger, Autorin des Buches "Kind auf Bestellung", in der Wochenzeitung "Die Furche" (Ausgabe 28. November) klar geäußert: "Altruismus" sei in der Reproduktionsmedizin immer nur ein "Kaschieren von gutem Geschäft", und in jedem Fall, ob mit Bezahlung oder nur mit Aufwandsentschädigung, würden Kinder "verkauft", so die Publizistin. Das vereinbarte Honorar werde nur bei der "Lieferung" des Kindes ausgezahlt, das dann "selbstverständlich nicht-behindert" sein müsse. Nicht außer Acht lassen dürfe man zudem die epigenetische Prägung eines Kindes durch die austragende Frau während der Schwangerschaft; die genetische Mutter könne nicht einfach von der leiblichen getrennt werden.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto Erzbischof Lackner (c) Erzdiözese Salzburg/Sulzer


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  2. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  3. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  4. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  5. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  6. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  7. Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab
  8. Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft
  9. EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen
  10. Erleichterung über Europarats-Entscheid gegen Leihmutterschaft






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  3. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  4. Synodalismus ist die Folge eines theologischen Irrtums
  5. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  6. Pfarrer protestiert gegen Abtreibungs-Aktivismus des BDKJ München
  7. Bischof Timmerevers will ‚neues Denken‘ der Kirche beim Gender-Thema
  8. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  9. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  10. Wenn die ganze Schönheit und Chance der Weltkirche in einer einzigen Pfarrgemeinde präsent wird
  11. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  12. 'Christus ist heute auf der Erde, lebendig auf tausend Altären'
  13. Rote Karte mit Maria von Guadalupe
  14. Nach Anschlag mit 200 toten Christen in Nigeria: ZDF gibt Klimawandel die Schuld
  15. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz