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Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab

21. April 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Oberlandesgericht erkennt das deutsche Ehepaar nicht als Eltern der Zwillinge an: „Kommerzielle Leihmutterschaft“ - Deutsches Ehepaar bezahlte in den USA einer Leihmutter einen sechsstelligen Betrag


Braunschweig (kath.net) Das deutsche Ehepaar hatte via Agentur mit der Leihmutter einen Vertrag geschlossen und ihr einen sechsstelligen Betrag bezahlt. Noch vor der Geburt der Zwillinge hatte der US-Bundesstaat Colorado das deutsche Ehepaar als rechtliche Eltern festgestellt. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Stellungnahme bekannt, dass es diese Elternschaft nicht anerkennt: „Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts“, so das OLG.

Das Oberlandesgericht erläuterte, dass nach deutschem Recht „die rechtliche Elternschaft“ nur durch „Abstammung und Adoption, nicht hingegen auf vertragliche Grundlage gestützt werden. Das Ehepaar habe durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft für sie erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.“ „Die vertraglich vereinbarte kommerzielle Leihmutterschaft verletze in ihrer konkreten Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht den vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern, womit gerade den Werteentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der Menschenwürde, des Lebens und der Wahrung des Kindeswohls in besonderer Weise Rechnung getragen werden sollte.“ Außerdem sei auch „der psychischen Bindung der Schwangeren zu ihren ausgetragenen Kindern nur unzureichend Rechnung getragen worden, da die Entscheidung des US- Gerichts in Colorado ohne Anhörung der Leihmutter und noch vor der Geburt ergangen war“. Wegen der Bedeutung dieses Falls wurde eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen.


Nach Angaben des NDR habe ein Sprecher des OLG erläutert, dass diese Entscheidung vorerst keine Auswirkungen auf das Zusammenleben der Familie habe, Vormund für die Zwillinge sei die Frau. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ schrieb, dass die beiden Jungen 2011 geboren sind und seit ihrem Geburtsjahr bei ihren genetischen Eltern in der Region Braunschweig leben.

Link zur Pressemeldung des Oberlandesgerichts Braunschweig: Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts


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Lesermeinungen

 elmar69 21. April 2017 
 

Merkwürdigkeit

Irgendwo muss da ein Detail verlorengegangen sein.

Es wird berichtet, dass das Ehepaar die genetische Elternschaft hat.

Daraus folgt unmittelbar, dass der Mann Vater der Kinder ist - wenn das gleich in der Geburtsurkunde so angegeben wurde, wird das niemand anzweifeln können.

Die Vereinbarung, dass die Kinder beim Vater leben sollen kann formlos erfolgen und es wird auch von keiner Anfechtung durch die Leihmutter berichtet.

Allein deshalb gibt es keinen Grund, die Kinder nach 5 Jahren aus der Familie des Vaters zu entfernen.


4
 

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