Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  8. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  9. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  10. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  11. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  12. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  13. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  14. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  15. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela

Französischer Priester verliert Klerikerstand wegen Missbrauchs

7. Juli 2019 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Fall des heute 74-jährigen Bernard Preynat bewegt bereits seit einigen Jahren die französische Öffentlichkeit und führte zuletzt auch zum Rückzug von Kardinal Barbarin.


Paris (kath.net/ KAP)
Ein Kirchengericht hat einen französischen Priester des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen für schuldig befunden und aus dem Klerikerstand entlassen. Es gehe um Sexualstraftaten und den Missbrauch von Pfadfindern in der Erzdiözese Lyon in den Jahrzehnten vor 1991, teilte die Französische Bischofskonferenz nach dem Urteil vom 4. Juli mit. Der Ausschluss aus dem Klerus ist die höchstmögliche Strafe für Priester im Kirchenrecht. Das Gericht will laut der Mitteilung noch die Ansprüche der Opfer auf finanzielle Entschädigung prüfen. Der betroffene Priester könne zudem binnen einem Monat Berufung bei der Glaubenskongregation einlegen, hieß es.

In dem Fall geht es um den heute 74-jährigen Bernard Preynat, dessen Causa bereits seit einigen Jahren die französische Öffentlichkeit bewegt. Wie nun auch das Kirchengericht in seinem Urteil festhielt, missbrauchte der Priester über einen langen Zeitraum etliche Minderjährige, die sich als Pfadfinder unter seiner Obhut befanden.


Gegen Preynat läuft auch ein staatliches Verfahren. Der Gerichtsprozess hat allerdings noch nicht stattgefunden. Im vergangenen Februar kam ein Film von Regisseur Francois Ozon unter dem Titel "Grace a Dieu" über Missbrauch in der Kirche in die französischen Kinos, dessen Geschichte auch Berichte der mutmaßlichen Opfer im Fall Preynat zugrunde liegen.

Der Skandal um den Priester führte jüngst auch zum vorläufigen Rückzug des Erzbischofs von Lyon, Kardinal Philippe Barbarin. Der Kardinal war im März von einem Gericht wegen der Nichtanzeige der sexuellen Übergriffe zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden; er legte jedoch Berufung ein. Erstinstanzlich wurde der seit 2002 als Lyoner Erzbischof amtierende Barbarin für schuldig befunden, 2014 die seit etlichen Jahren bekannten Missbrauchsvorwürfe gegen Preynat nicht offiziell bei den Behörden angezeigt zu haben. Das Berufungsverfahren zum Urteil gegen Barbarin soll Ende November stattfinden. Bis zum endgültigen Urteil leitet Bischof Michel Dubost als vom Papst eingesetzter Administrator die Erzdiözese Lyon.

In Frankreich ist seit einer Gesetzesänderung im August 2018 die Nichtanzeige sexueller Übergriffe zeitlich unbegrenzt strafbar. Er habe vor Gericht nicht versucht, sich reinzuwaschen, sondern erklärt "was ich wann und warum getan habe", erklärte der Kardinal nach Verkündung des Urteils im März. Im Prozess hatte er angegeben, eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfer des Priesters Preynat 2014 getroffen zu haben. Die Informationen nach der Begegnung seien jedoch "vage" gewesen, so Barbarin. Und er habe nicht an eine Meldung bei der Justiz gedacht, "da die Fälle verjährt waren und das Opfer selbst bestätigt hat, dass es nichts mehr ändern könne".

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 9. Juli 2019 
 

@ elmar69 - Nach Umkehr und Vergebung wird das wieder aufgehoben.

Erstens weiß man, dass die meisten Täter keine Reue ob ihrer Taten empfinden, sondern vielmehr noch frech sich um ein Schuldeingeständnis drücken und zweitens ist die Beichte längst zu einem billigen Ablass verkommen.

In der frühen Kirche war der Weg steinig, der wieder in die kirchliche Gemeinschaft führte. Das war aber keine Schikane sondern eine notwendige Reinigung.

Heute spaziert man in den Beichtstuhl, erklärt salopp, das man seine Tat bereue und schon ist die Sache geritzt.

Letztlich ist das eine Pervertierung dessen, was unter Umkehr eigentlich zu verstehen ist.


0
 
 elmar69 8. Juli 2019 
 

@Bernhard Joseph

Man sollte sich davor hüten, mit zweierlei Maß zu messen. Die Exkommunikation ist für anhaltendes Fehlverhalten vorgesehen, beispielsweise wenn jemand in einem ehebrecherischen Verhältnis lebt. Nach Umkehr und Vergebung wird das wieder aufgehoben.

Ob die Taten hier nicht längst in der Beichte vergeben sind, steht da nicht und das weiß hier auch niemand. Letztendlich kann und sollte man das Urteil darüber bei Gott belassen.

Durch die Taten hat sich der Mann als für das Priesteramt ungeeignet erwiesen, daran ändert auch Reue, Umkehr und Vergebung nichts.


0
 
 Bernhard Joseph 8. Juli 2019 
 

Laisierung ist für solche Priester nicht ausreichende

Solche Täter müssten exkommuniziert werden!


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Frankreich

  1. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  2. Muslimische Organisation: ‚In 45 Jahren wird Frankreich wieder katholisch‘
  3. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  4. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  5. Papst Leo XIV. trifft Missbrauchsbetroffene in Lourdes
  6. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  7. Papst Leo zu den Bischöfen: „Die Kirche in Frankreich liegt dem Papst sehr am Herzen!“
  8. Buße, Hoffnung, ewiges Leben: Lourdes ruft zur Umkehr
  9. Er ist der dritte amtierende Papst in der Grotte von Massabielle/Lourdes: Leo XIV.
  10. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Erschütterndes Historiendrama: Netflix-Serie „Fauda“ verarbeitet den Terror des 7. Oktober
  5. Muslimische Organisation: ‚In 45 Jahren wird Frankreich wieder katholisch‘
  6. Frankreichs neue „Generation Leo“: Warum die Jugend plötzlich wieder zum Papst strömt
  7. „Er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen“ (Psalm 91)
  8. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. Thérèse von Lisieux und die ‚Süßigkeit‘ eines Buches über die Apokalypse
  11. Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘
  12. 'Jesus macht alles und ich nichts'
  13. UN-Bevölkerungsfonds berichtet über das Leid der Frauen in Gaza
  14. Rosenkranzmonat Oktober steht im Zeichen des Friedens
  15. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz