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Verleugnete Kinder

7. Februar 2019 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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„Dass die Tötung eines ungeborenen Kindes keine medizinische Dienstleistung ist, wie eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG, war die Grundlage für den § 219a.“ Gastkommentar von Prof. Manfred Spieker


Osnabrück (kath.net/pl) Gegner des § 219a StGB unterstellen Unionspolitikern und Kirchen im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen in § 219a StGB ein „erschreckendes Frauen- und Ärztebild“ und den Lebensschützern „Horrorgeschichten“. Die Hauptperson, um die es bei der Abtreibung geht, wird völlig ignoriert. Hauptperson ist das Kind, das bei einer Abtreibung getötet werden soll. Dass die Tötung eines ungeborenen Kindes keine medizinische Dienstleistung ist, wie eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG, war die Grundlage für den § 219a. Deshalb darf sie nicht in das Angebotsspektrum eines Arztes eingereiht werden. Sie ist eine Straftat, die nur durch den Beratungsschein einer anerkannten Beratungsstelle zu einer medizinischen Dienstleistung wird. Insofern ist und bleibt der Beratungsschein eine Tötungslizenz.


Der Kompromiss, den die Große Koalition nun beschlossen hat, ist freilich ein fauler Kompromiss. Denn nun soll der Arzt in den Informationen über sein Leistungsspektrum doch den Schwangerschaftsabbruch nennen dürfen. Dies widerspricht der Intention des § 219a. Nur die Einzelheiten über seine Abtreibungsmethoden darf er nicht nennen. Dies soll der Bundesärztekammer und anderen „neutralen Stellen“ vorbehalten bleiben. Wie notwendig dieses Verbot nach wie vor ist, zeigt ein Blick auf die Homepage der Gießener Ärztin Kristina Hänel, von deren Verurteilung der ganze Streit um den § 219a seinen Ausgang nahm. In der Beschreibung ihrer Abtreibungsmethoden werden die Kinder ebenfalls verleugnet. Stattdessen ist vom „Schwangerschaftsgewebe“ oder von der „Fruchtblase“ die Rede, die bei einer Abtreibung ausgestoßen würden. Mit Aufklärung hat das nichts zu tun.

Wenn Lebensschützer darauf hinweisen, dass seit der Legalisierung der Abtreibung und der Einführung der Abtreibungsstatistik 1974 bis zum 30.9.2018 6.051.325 Kinder im Mutterleib getötet wurden, dann ist das nur die Addition der offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, das nicht müde wird, auf die Unvollständigkeit seiner Zahlen hinzuweisen. Für ein realistisches Bild müssen diese Zahlen nahezu verdoppelt werden. Dies kann man durchaus eine „Horrorgeschichte“ nennen. Was schließlich die Beeinflussbarkeit von Schwangeren in einer Konfliktschwangerschaft betrifft, so ist dies keine Erfindung von Lebensschützern. Nach Untersuchungen des Deutschen Caritasverbandes in den 90er Jahren kommt mehr als ein Drittel der Schwangeren auf Druck von Ehemännern, Freunden, Eltern oder Arbeitgebern in die Beratungsstelle, um einen Beratungsschein abzuholen. Dies veranlasste eine Beraterin in Osnabrück einmal zu der Bemerkung, sie höre geradezu einen Stein aus dem Herzen der Schwangeren „plumpsen“, wenn sie die 12. Woche überschritten hat, weil sie nun ihrem drängenden Umfeld sagen könne, der Schein sei nutzlos, da Abtreibung nach der 12. Woche verboten ist.

Der Gastkommentar ist eine Reaktion auf den Beitrag von Stefanie Witte „Erschreckendes Frauen- und Ärztebild“ in der „Neue Osnabrücker Zeitung“ vom 30.1.2019.

Prof. Dr. Manfred Spieker (Foto) war Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück und ist jetzt emeritiert.


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