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Verleugnete Kinder

7. Februar 2019 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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„Dass die Tötung eines ungeborenen Kindes keine medizinische Dienstleistung ist, wie eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG, war die Grundlage für den § 219a.“ Gastkommentar von Prof. Manfred Spieker


Osnabrück (kath.net/pl) Gegner des § 219a StGB unterstellen Unionspolitikern und Kirchen im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen in § 219a StGB ein „erschreckendes Frauen- und Ärztebild“ und den Lebensschützern „Horrorgeschichten“. Die Hauptperson, um die es bei der Abtreibung geht, wird völlig ignoriert. Hauptperson ist das Kind, das bei einer Abtreibung getötet werden soll. Dass die Tötung eines ungeborenen Kindes keine medizinische Dienstleistung ist, wie eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG, war die Grundlage für den § 219a. Deshalb darf sie nicht in das Angebotsspektrum eines Arztes eingereiht werden. Sie ist eine Straftat, die nur durch den Beratungsschein einer anerkannten Beratungsstelle zu einer medizinischen Dienstleistung wird. Insofern ist und bleibt der Beratungsschein eine Tötungslizenz.


Der Kompromiss, den die Große Koalition nun beschlossen hat, ist freilich ein fauler Kompromiss. Denn nun soll der Arzt in den Informationen über sein Leistungsspektrum doch den Schwangerschaftsabbruch nennen dürfen. Dies widerspricht der Intention des § 219a. Nur die Einzelheiten über seine Abtreibungsmethoden darf er nicht nennen. Dies soll der Bundesärztekammer und anderen „neutralen Stellen“ vorbehalten bleiben. Wie notwendig dieses Verbot nach wie vor ist, zeigt ein Blick auf die Homepage der Gießener Ärztin Kristina Hänel, von deren Verurteilung der ganze Streit um den § 219a seinen Ausgang nahm. In der Beschreibung ihrer Abtreibungsmethoden werden die Kinder ebenfalls verleugnet. Stattdessen ist vom „Schwangerschaftsgewebe“ oder von der „Fruchtblase“ die Rede, die bei einer Abtreibung ausgestoßen würden. Mit Aufklärung hat das nichts zu tun.

Wenn Lebensschützer darauf hinweisen, dass seit der Legalisierung der Abtreibung und der Einführung der Abtreibungsstatistik 1974 bis zum 30.9.2018 6.051.325 Kinder im Mutterleib getötet wurden, dann ist das nur die Addition der offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, das nicht müde wird, auf die Unvollständigkeit seiner Zahlen hinzuweisen. Für ein realistisches Bild müssen diese Zahlen nahezu verdoppelt werden. Dies kann man durchaus eine „Horrorgeschichte“ nennen. Was schließlich die Beeinflussbarkeit von Schwangeren in einer Konfliktschwangerschaft betrifft, so ist dies keine Erfindung von Lebensschützern. Nach Untersuchungen des Deutschen Caritasverbandes in den 90er Jahren kommt mehr als ein Drittel der Schwangeren auf Druck von Ehemännern, Freunden, Eltern oder Arbeitgebern in die Beratungsstelle, um einen Beratungsschein abzuholen. Dies veranlasste eine Beraterin in Osnabrück einmal zu der Bemerkung, sie höre geradezu einen Stein aus dem Herzen der Schwangeren „plumpsen“, wenn sie die 12. Woche überschritten hat, weil sie nun ihrem drängenden Umfeld sagen könne, der Schein sei nutzlos, da Abtreibung nach der 12. Woche verboten ist.

Der Gastkommentar ist eine Reaktion auf den Beitrag von Stefanie Witte „Erschreckendes Frauen- und Ärztebild“ in der „Neue Osnabrücker Zeitung“ vom 30.1.2019.

Prof. Dr. Manfred Spieker (Foto) war Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück und ist jetzt emeritiert.


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Lesermeinungen

 lesa 9. Februar 2019 

Absolut verlässlich und kompetent. Danke!


0
 
 Rolando 7. Februar 2019 
 

Argumente sinnlos

In unserer Tageszeitung war mal ein Bericht über eine Spätabtreibung, in Berlin-Charlottenburg, eine Frau Dr. Brüning machte das. Ich rief sie an, als ich sie fragte, warum sie das Kind vorher tötet, da ja angegeben wurde, die Lebenserwartung wäre sehr kurz, rechtfertigte sie sich erregt, sie unterhalte sich mit Theologen, Ethikern usw. das wäre in Ordnung. Gerechtfertigt wird es mit dem irrigen lutherischen Gottesbildes, welches die darwinistische Evolutionstheorie und das legimitieren des „guten Tötens“ hervorbrachte.
Mehr in der Lesermeinung im obigen Artikel.


1
 
 Reichert 7. Februar 2019 
 

Warum regt sich kein Widerstand, wenn die Gießener Ärztin gegen jedwede wissenschaftliche Erkenntnis behauptet, bei der Tötung im Mutterleib handle es sich um Schwangerschaftsgewebe bzw. um die Fruchtblase. Hat sich Kardinal Marx als das Aushängeschild des deutschen Katholizismus hierzu eigentlich vernehmen lassen? Mir ist diesbezüglich nichts bekannt! Die "C"DU als Partei, die nur vor einer Wahl geschwurbelt vom christlichen Menschenbild spricht, hat seinerzeit unter Kanzler Kohl die geistig-moralische Wende mit der Verabschiedung des bis heute gültigen Kindertötungssetzes eingeleitet. Nach der NaSo-Zeit der zwölf Jahre wurden Ärzte für ihre Mitwirkung bei der Vernichtung von sogeanntem unwertem Leben belangt.Heutzutage wird die Tötung der unschuldigsten Wesen überhaupt euphemistisch als alleiniges Recht der Frau angesehen-der Vater hat seit der Kohl'schen Gesetzesänderung jedwede Mitsprache dabei verloren- und die Krankenkassen bezahlen dieses Tun wie eine normale ärztliche Leistung!


4
 
 Eva 1941 7. Februar 2019 
 

Professor Spieker,

wie immer hervorragend!
Ein unermüdlicher Kämpfer in Sachen Lebensschutz und darüber hinaus.


6
 
 girsberg74 7. Februar 2019 
 

Einfältig?

Vielleicht mag man der Auslöserin des Streits um das Werbeverbot – gemäß den Angaben auf ihrer Homepage und bei Ausschöpfung aller Argumente - zugute halten, dass sie es einfach nicht besser weiß.

Um hier kein Missverständnis hinsichtlich des „unterdrückten Geschlechts“ aufkommen zu lassen, ist das Obige auch für zustimmende Parlamentarier denkbar; bis hin zu „Mutti“. (Mildernde Umstände könnten für sie allerdings geltend gemacht werden, da sie in Physik promoviert hat und nicht in Medizin.)


2
 
 Eliah 7. Februar 2019 
 

Argumente stören nur

Professor Spieker hat gute Argumente gegen die Verharmlosung der Massentötung von Kindern im Mutterleib. Argumente sind aber etwas, das Abtreibungsbefürworter hassen wie der Teufel das Weihwasser. Die Gießener Ärztin Kristina Hähnel, die mit Abtreibungen gut verdient und die Debatte um Werbung für diese „Dienstleistung“ lostrat, hat von SPD-Frauen einen „Ehrenpreis“ für ihren „Mut“ bekommen. Sie jammert voller Selbstmitleid, weil sie wegen ihres bewussten Verstoßes gegen § 219a „verfolgt“ werde und genießt öffentliche Unterstützung durch die Gießener Oberbürgermeisterin. Kircherlicherseits scheinen Verstöße gegen geltendes Recht niemand zu stören. Auch der Pfarrer der größten katholischen Gießener Gemeinde lässt sich lächelnd mit Frau Oberbürgermeisterin, die seine Rotarier-Genossin ist, bei „guten Taten“ wie Spendenüberrechungen ablichten. Viele waschen ihre Hände in Unschuld. Die Frage, ob diese Hände mit Blut befleckt sind, würde da nur stören.


9
 

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