Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. Tantum ergo Sacramentum
  4. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  5. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  6. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  7. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  13. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  14. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  15. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich

Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes sollte zu denken geben

29. Oktober 2018 in Kommentar, 11 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Richter in Erfurt haben der Kirche und der Gesellschaft auf der einen Seite einen Bärendienst erwiesen - Der Montagskick von Peter Winnemöller


Berlin (kath.net)
Konfessionslosigkeit ist für das Bundesarbeitsgericht kein Grund für eine Nichtanstellung bei kirchlichen Stellen. Das Urteil rief in der vergangenen Woche Kritik in der Kirche aber auch bei Arbeitsrechtlern hervor. Das Urteil steht keineswegs im luftleeren Raum. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte in ähnlicher Weise.

Noch liegt für Deutschland kein höchstrichterliches Urteil vor, dennoch ist es hoch an der Zeit einmal über die Kirche als Arbeitgeber nachzudenken. Zwar ging es hier um eine evangelische Dienststelle, doch äquivalent gilt der Fall auch für die katholische Kirche in Deutschland.

Allein die Caritas in all ihren Gliederungen zusammengefasst ist einer der größten Arbeitgeber im Land. Rechnet man noch die Pfarreien mit Schulen und Kindergärten dazu, nimmt die Orden mit Alten-, Pflege- und Krankenhäusern hinzu, dann kommt man auf einen kirchlichen Komplex, der in jedem Falle bei der Anzahl der Arbeitsplätze in unserem Land ganz vorne mitspielt. Bildung, Pflege, Soziales, Betreuung und vieles anderes mehr wird von der Kirche qualifiziert angeboten. Die Kirche ist zudem ein Beratungsunternehmen in allen Lebenslagen. Zu all dem kommt noch ein Projektbetrieb für alle möglichen Ausnahmesituationen.
Nach wie vor hat die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht. Das ist im Konkordat, einem völkerrechtlichen Vertrag, so festgelegt. Ganz so leicht, wie sich manch ein Linker, Grüner oder Kampfatheist das denkt, wird das nicht zu beseitigen sein.


Völkerrechtliche Verträge lassen sich nur im Konsnes lösen. Trotzdem läßt sich nicht leugnen, daß auf nationaler wie auf internationaler Ebene die Rechtsprechung mit dem Mittel der Antidiskriminierung mehr und mehr kirchliches Arbeitsrecht selber aushöhlt.

Auf diesem Wege lassen sich tatsächlich Veränderungen am Staatskirchenrecht vorbei etablieren. Ob das legitim ist, steht auf einem anderen Blatt.
Für die Kirche stellt sich noch ein anderes Problem. Mehr und mehr ergeben sich überhaupt Probleme, Stellen mit bekennenden und praktizierenden Gläubigen zu besetzen. Pfarrer, die einen katholischen Kindergarten betreiben, reden zuweilen davon, daß sie froh sind, wenn sie eine Erzieherin im Team haben, die sie auch Sonntags in der Kirche sehen. Wie soll man so noch katholische Kindergartenarbeit machen?

Ähnliches gilt für Schulen, Altersheime, Kinderheime und ähnliches in katholischer Trägerschaft. Die Zahl der Katholiken nimmt rapide ab. Die Zahl der gläubigen und praktizierenden Katholiken sinkt mit noch weitaus höherer Geschwindigkeit.
Sowohl daraus als auch aus der immer weniger kirchenfreundlichen Rechtsprechung gilt es Konsequenzen zu ziehen. Die Kirche wird auf Dauer ihre Dienstleistungen so nicht mehr aufrecht erhalten können. Viele soziale Dienste werden von staatlichen oder privaten Unternehmen nicht schlechter gemacht, die kein kirchliches Arbeitsrecht haben. Da kann man überlegen, ob es sinnvoll ist, in dem Maße mitmachen zu müssen, wie bisher. An anderen Stellen wird man nur umso sorgfältiger auf den Glauben und die daraus resultierende Ethik achten müssen. Fortschreitende Technik in der Medizin wird es z.B. unbedingt nötig machen, daß Ärzte in katholischen Krankenhäusern zumindest in leitender Stelle die Vorstellungen der Kirche teilen. An anderen Stellen wird man differenzieren müssen, was man ggf. ausgliedert und was man erhält.
Die Kirche kann und darf kein Sozialkonzern im Dienst des Staates werden. Jede Caritas fließt aus der Eucharistie heraus und mündet wieder dort. Darum steht der Diakon am Altar leicht nach hinten versetzt neben dem Priester und reicht ihm die Hostienschale bei der Gabenbereitung. Der Kern des Dienstes der Kirche ist sakramental und entzieht sich deshalb dem weltlichen Zugriff von Staat und Justiz, wirkt aber dennoch in deren Bereich hinein. Das ist seit Bestehen der Kirche ein stetiger Akt von Abwägen. Bei den sozialen Errungenschaften unserer Zeit ist es der Erfolg der Kirche im Bewußtsein der Menschen diese Veränderung herbei geführt zu haben, der die Herkunft des caritativen / sozialen Denkens unterm Strich wieder verleugnen will.

Die Richter in Erfurt haben der Kirche und der Gesellschaft auf der einen Seite einen Bärendienst erwiesen. Auf anderen Seite könnte es ein dringend nötiger Weckruf sein, kirchliches Engagement aktiv zu überdenken, sich aus der falschen Umarmung des Staates zu befreien und die Aktivitäten an die wirklichen Notwendigkeiten unserer Gesellschaft anzupassen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Montagskick

  1. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  2. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  3. Die Krise des Bischofsamtes
  4. Der Bischof und der Denunziant
  5. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  6. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  7. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  8. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  9. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  10. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum







Top-15

meist-gelesen

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  3. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  4. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  5. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  6. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  7. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  8. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  9. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  10. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben
  11. Britische Regierung will ein Verbot für katholische Premierminister aufheben
  12. Tantum ergo Sacramentum
  13. Stift Heiligenkreuz unter neuer Leitung
  14. '40 Tage für das Leben' in Wien
  15. Akademie Johannes Paul II. begrüßt Ablehnung des britischen Euthanasiegesetzes

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz