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| 13-jähriger Gymnasiast verweigert schulischen Moscheebesuch27. Oktober 2016 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Eltern sollen wegen Schulschwänzen 150 Euro Bußgeld bezahlen, legen Widerspruch ein Eltern und Kind gehören keiner Religionsgemeinschaft an Itzehoe (kath.net) Ein 13-jähriger Schüler aus Rendsburg nahm nicht am Schulausflug teil, um den gemeinsamen Moscheebesuch zu vermeiden. Die Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als Schulschwänzen, die Eltern sollten wegen dieser Ordnungswidrigkeit 150 Euro Bußgeld bezahlen. Darüber berichtete das Nachrichtenmagazin Focus. Weil die Eltern Widerspruch einlegten, hat sich die zuständige Staatsanwaltschaft Itzehoe eingeschaltet. Möglicherweise kommt es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht. Nach Darstellung der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung (SHZ) war der Siebtklässler aus weltanschaulichen Gründen im Juni dem Schulausflug ferngeblieben. Seine Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, befürchteten eine religiöse Indoktrination ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes, niemand dürfe gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, argumentieren sie, so die SHZ. Das Gymnasium Kronwerk war bis Montag offenbar für die SHZ nicht für eine Stellungnahme zu erreichen gewesen. Nach Angaben des Focus hat der Anwalt der Eltern im Internet eine Verteidigungsschrift veröffentlicht, in der er u.a. äußert, dass angesichts der Berichte über religiös motivierte Gewalt im Zusammenhang mit dem Islam die Eltern um Leib und Leben ihres Sohnes fürchten würden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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