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Pfarrer erteilt Leitendem Bischof der VELKD Kanzelverbot

6. Mai 2016 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
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Eklat in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands: Gerhard Ulrich darf wegen Lehrdifferenzen nicht in der Martin-Luther-Kirche in Vöhringen predigen


Vöhringen/Schwerin (kath.net/idea) Paukenschlag in Bayern: Ein Geistlicher hat dem Leitenden Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin), untersagt, auf der Kanzel der Martin-Luther-Kirche in Vöhringen/Iller zu predigen. Der dortige Pfarrer Jochen Teuffel begründet dies mit einer „Osterbotschaft“, die der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in der Evangelischen Zeitung (EZ) für Schleswig-Holstein und Niedersachsen (Ausgabe vom 27. März) veröffentlicht hatte. Darin schrieb er unter anderem: „Jesus, der Gottesmann und Meister, ist tot. Sein Leib wird vergehen wie jeder Menschenleib. Aber das, was in ihm göttlich war, seine Sache, seine Leidenschaft für das wahre Leben, das ist mitnichten tot. Es lebt – wenn sie, die Nachfolger und Nachfolgerinnen, es wollen.“


Teuffel hat nach eigenen Angaben den Landesbischof mehrfach in Briefen darauf hingewiesen, dass diese Verkündigung „im Widerspruch zum Evangelium sowie zu den Lehrbekenntnissen unserer Kirche steht“. Er habe Ulrich aufgerufen, die Äußerungen „als christliche Falschaussage in aller Form zurückzunehmen und sich zur Unauflöslichket der Menschwerdung des Gottessohnes zu bekennen“.

Vorwurf: Landesbischof Ulrich bricht Ordinationsversprechen

Der Landesbischof sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen und habe damit zum Ausdruck gebracht, dass er sich nicht länger seinem Ordinationsversprechen bzw. dem Lehrkonsens der Kirche verpflichtet wisse. Teuffel: „Folglich habe ich Herrn Ulrich nicht nur das Kanzelrecht entzogen, sondern darüber hinaus auch ein explizites Kanzelverbot ausgesprochen.“

Zur Begründung verweist der Pfarrer auf das für die lutherische Kirche maßgebliche Augsburger Bekenntnis, in dem es heißt: „Wenn die Bischöfe aber etwas gegen das Evangelium lehren, festsetzen oder einrichten, haben wir Gottes Befehl, in einem solchen Fall nicht gehorsam zu sein.“ Der Leitende Bischof der VELKD hat laut deren Verfassung das Recht, „auf allen Kanzeln der Vereinigten Kirche zu predigen“. Zu ihr gehören sieben Landeskirchen mit zusammen rund 9,5 Millionen Mitgliedern.

Die Äußerungen Ulrichs waren bereits im März auf heftige Kritik theologisch konservativer Christen gestoßen. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in der Nordkirche, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), stehen die Aussagen in völligem Gegensatz zum Auferstehungsglauben, wie er in der Bibel bezeugt sei. Der Landesbischof bezweifle die leibliche Auferstehung Jesu. Ulrich spreche genauso wie Beerdigungsredner, wenn sie sagten: „Solange wir an den Verstorbenen denken, ist er nicht tot.“ Pfarrer Teuffel hatte bereits mit seinem 2014 erschienenen Buch „Rettet die Kirche. Schafft die Kirchensteuer ab.“ (Fontis-Verlag Basel) Aufsehen erregt.


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