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Deutsche Bischofskonferenz: 'Ethisch-rechtlicher Tabubruch'

4. Februar 2016 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Bischof Fürst (DBK-Bioethikkommission) warnt vor Genmanipulationen an menschlichen Embryonen, dies verändere gezielt Keimzellen des betreffenden Menschen sowie Genstruktur nachfolgender Generationen - „Verbrauchende Embryonenforschung“


Stuttgart-Bonn (kath.net/DBK) Vor „gravierendsten ethischen Probleme“ warnt Bischof Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) in der DBK-Stellungnahme zur Genehmigung an eine britische Forschergruppe, künftig das Erbgut von Embryonen verändern zu dürfen. Fürst äußerte sich in seiner Funktion als der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz. Zum einen seien „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ „aus Sicht der katholischen Kirche moralisch nicht erlaubt“, „sie verändern gezielt nicht nur die Keimzellen des betreffenden Menschen, sondern auch die Genstruktur nachfolgender Generationen“. Außerdem ist vorgesehen, „dass die genetisch manipulierten Embryonen nach wenigen Tagen vernichtet und nicht in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt werden dürfen. Dies veranschaulicht deutlich, dass es sich hier um verbrauchende Embryonenforschung und damit um die Tötung menschlichen Lebens handelt. Auch der künftige Anwendungsbereich, die In-vitro-Fertilisation, hat die Selektion und Verwerfung menschlicher Embryonen zur Folge.“


kath.net dokumentiert die Stellungnahme des Vorsitzenden der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), zur Genehmigung an eine britische Forschergruppe, künftig das Erbgut von Embryonen verändern zu dürfen, in voller Länge:

Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind aus Sicht der katholischen Kirche moralisch nicht erlaubt. Sie verändern gezielt nicht nur die Keimzellen des betreffenden Menschen, sondern auch die Genstruktur nachfolgender Generationen.

Auch wenn es sich im Rahmen des britischen Forschungsprojekts zunächst um Grundlagenforschung und wissenschaftliche Erkenntnis handelt und damit langfristig die Effizienz der künstlichen Befruchtung verbessert werden soll, wirft ein solches Verfahren gravierendste ethische Probleme auf. Die Auflage der britischen Behörde HEFA (Human Fertilisation and Embryology Authority) sieht vor, dass die genetisch manipulierten Embryonen nach wenigen Tagen vernichtet und nicht in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt werden dürfen. Dies veranschaulicht deutlich, dass es sich hier um verbrauchende Embryonenforschung und damit um die Tötung menschlichen Lebens handelt. Auch der künftige Anwendungsbereich, die In-vitro-Fertilisation, hat die Selektion und Verwerfung menschlicher Embryonen zur Folge.

Die in Großbritannien zum Einsatz kommende Crispr Cas9-Methode ermöglicht eine hohe technische Präzision und Sicherheit im Bereich der Gentechnik. Damit wächst die Gefahr, dass künftig die genetisch veränderten Embryonen auch für die Fortpflanzung genutzt werden. Das aber wäre ein ethisch-rechtlicher Tabubruch.

PRO LIFE: EWTN-Gespräch mit Bischof Dr. Gebhard Fürst über Lebensschutz u.a.



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