![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Schleswig-Holstein: Katholiken planen Volksinitiative15. Oktober 2014 in Deutschland, 7 Lesermeinungen Für Gottesbezug in der Verfassung Pressesprecher des Erzbistums Hamburg: Zur Zeit bereite man die Umsetzung der Kampagne vor. Unsere Kirchen und Gemeindehäuser werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Hamburg/Kiel (kath.net/idea) Nach der Ablehnung des Gottesbezuges in der neuen Landesverfassung Schleswig-Holsteins durch den Kieler Landtag gehen Protestanten und Katholiken getrennte Wege: Die katholische Kirche plant eine Volksinitiative, um das Thema erneut auf die Tagesordnung des Parlaments zu bringen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland will dagegen die Entscheidung akzeptieren. Dennoch hofft der Pressesprecher des Erzbistums Hamburg, Manfred Nielen, auf breite Unterstützung durch die evangelische Bevölkerungsmehrheit. Ich bin zuversichtlich, die notwendigen Unterschriften zusammenzubekommen. Wir planen keine katholische Aktion, sagte Nielen der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Zur Zeit bereite man die Umsetzung der Kampagne vor. Unsere Kirchen und Gemeindehäuser werden dabei eine wichtige Rolle spielen, so Nielen. Er geht davon aus, dass auch viele Protestanten einen Gottesbezug in der Landesverfassung begrüßen. Schließlich ist Schleswig-Holstein das Bundesland mit der größten protestantischen Bevölkerungsmehrheit, so Nielen. 53 Prozent der 2,8 Millionen Einwohner sind evangelisch, sechs Prozent katholisch. Nielen rechnet damit, dass auch Juden und Muslime die Kampagne unterstützen. Notwendig sind 20.000 Unterschriften. Dann müsste der Landtag die Gottesfrage erneut debattieren. Hielte das Parlament an seiner Entscheidung fest, könnte nach einem Volksbegehren mit mindestens 80.000 Unterschriften ein Volksentscheid folgen. Bischof: Entscheidung des Parlamentes akzeptieren Unterdessen hat sich der Bischof des Sprengels Schleswig und Holstein der Nordkirche, Gothart Magaard (Schleswig), gegen eine Volksinitiative gewandt. Sie stehe nicht zur Debatte. Die Nordkirche habe stets betont, das Votum des Parlaments zu akzeptieren. Ich werde diese Haltung nach dem Nein des Landtags zum Gottesbezug in der Verfassung nicht aufgeben. Zugleich bedauerte Magaard die Entscheidung des Parlaments: Es hätte gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen. Bei der Reform der Verfassung hatte die Aufnahme des Gottesbezugs (...in Verantwortung vor Gott und den Menschen) nicht die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Hamburg
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |