Schleswig-Holstein: Katholiken planen Volksinitiative

15. Oktober 2014 in Deutschland


Für Gottesbezug in der Verfassung – Pressesprecher des Erzbistums Hamburg: Zur Zeit bereite man die Umsetzung der Kampagne vor. „Unsere Kirchen und Gemeindehäuser werden dabei eine wichtige Rolle spielen“.


Hamburg/Kiel (kath.net/idea) Nach der Ablehnung des Gottesbezuges in der neuen Landesverfassung Schleswig-Holsteins durch den Kieler Landtag gehen Protestanten und Katholiken getrennte Wege: Die katholische Kirche plant eine Volksinitiative, um das Thema erneut auf die Tagesordnung des Parlaments zu bringen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland will dagegen die Entscheidung akzeptieren. Dennoch hofft der Pressesprecher des Erzbistums Hamburg, Manfred Nielen, auf breite Unterstützung durch die evangelische Bevölkerungsmehrheit. „Ich bin zuversichtlich, die notwendigen Unterschriften zusammenzubekommen. Wir planen keine katholische Aktion“, sagte Nielen der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Zur Zeit bereite man die Umsetzung der Kampagne vor. „Unsere Kirchen und Gemeindehäuser werden dabei eine wichtige Rolle spielen“, so Nielen. Er geht davon aus, dass auch viele Protestanten einen Gottesbezug in der Landesverfassung begrüßen. „Schließlich ist Schleswig-Holstein das Bundesland mit der größten protestantischen Bevölkerungsmehrheit“, so Nielen. 53 Prozent der 2,8 Millionen Einwohner sind evangelisch, sechs Prozent katholisch. Nielen rechnet damit, dass auch Juden und Muslime die Kampagne unterstützen. Notwendig sind 20.000 Unterschriften. Dann müsste der Landtag die Gottesfrage erneut debattieren. Hielte das Parlament an seiner Entscheidung fest, könnte nach einem Volksbegehren mit mindestens 80.000 Unterschriften ein Volksentscheid folgen.

Bischof: Entscheidung des Parlamentes akzeptieren

Unterdessen hat sich der Bischof des Sprengels Schleswig und Holstein der Nordkirche, Gothart Magaard (Schleswig), gegen eine Volksinitiative gewandt. Sie stehe nicht zur Debatte. Die Nordkirche habe stets betont, das Votum des Parlaments zu akzeptieren. „Ich werde diese Haltung nach dem Nein des Landtags zum Gottesbezug in der Verfassung nicht aufgeben.”

Zugleich bedauerte Magaard die Entscheidung des Parlaments: „Es hätte gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen.“ Bei der Reform der Verfassung hatte die Aufnahme des Gottesbezugs („...in Verantwortung vor Gott und den Menschen“) nicht die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden.


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