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‚Aufruf zum Dschihad muss wieder strafbar sein!‘

21. August 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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„Wir brauchen sowohl ein Verbot von Symbolen und Fahnen der IS als auch wieder eine Verschärfung des Gesetzestextes, um auch gegen die Unterstützerszene der salafistischen Extremisten vorgehen zu können“, fordert CDU-Politiker Ismail Tipi.


Wiesbaden (kath.net) „Wir können direkt und ganz konkret etwas gegen die Verharmlosung der salafistischen Terroristen machen, indem wir die Sympathiewerbung für Terrorgruppen wieder als Straftat in den Gesetzestext aufnehmen. Die gravierenden handwerklichen Fehler der rot-grünen Regierung in ersten Jahren des neuen Jahrtausends machen sich heute leider deutlich bemerkbar. Damit hat man der inneren Sicherheit in Deutschland und der Sicherheit unserer Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen“. Dies kritisierte Ismail Tipi (Foto), CDU-Politiker und Abgeordneter des Hessischen Landtages. Gemäß einer Presseaussendung seines Büros wies der türkischstämmige Integrations- und Extremismusexperte der hessischen CDU-Fraktion darauf hin, dass die Fahne der terroristischen IS auch auf den Kundgebungen der Salafisten in Deutschland wehe. Hinzu kämen etliche Symbole, die die Gewalt und Brutalität der salafistischen Extremisten verniedlichten, verherrlichten und damit indirekt zum Dschihad aufrufen würden. Tipi sieht in der deutschen Rechtsprechung aktuell deutlichen Handlungsbedarf. Er warnt schon seit Jahren vor den Gefahren des Salafismus.


Der Bundesgerichtshof hatte in Folge der Gesetzesänderung in seiner Begründung mitgeteilt, dass ein allgemein gefasster Aufruf, sich an nicht näher bezeichneten terroristischen Aktivitäten zu beteiligen, nicht mehr als Straftat ausreiche, erläuterte die Pressemeldung weiter. Dasselbe gelte für die Aufforderung, sich am Dschihad zu beteiligen. Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass bis zu den Änderungen in den Jahren 2002 und 2003 jede Art der Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar war - was beispielsweise in den 70er Jahren die so genannte Sympathisantenszene der ,,Roten Armee Fraktion“ ins Visier der Ermittler brachte. Denn nach der früheren BGH-Rechtsprechung konnte damit bereits die zustimmende Darstellung von Terroraktivitäten als Unterstützung einer Organisation gewertet werden, mit einer Höchststrafe von zehn Jahren.

„Wir brauchen daher sowohl ein Verbot von Symbolen und Fahnen der IS als auch wieder eine Verschärfung des Gesetzestextes, um auch gegen die Unterstützerszene der salafistischen Extremisten vorgehen zu können“, forderte Tipi, der inzwischen für seine Vorschläge auch aus dem Lager der SPD Zustimmung bekam.

Foto Ismail Tipi (c) www.ismail-tipi.de


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