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EU-Parlamentarier wollen die Abtreibung europaweit weiter legalisieren

15. Oktober 2013 in Aktuelles, 33 Lesermeinungen
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Die Christdemokraten für das Leben (CDL) protestieren vehement gegen diesen geplanten Rechtsbruch. Ein Gastkommentar von Friederike Hoffmann-Klein


Straßburg (kath.net/CDL) Mit einer richtungsweisenden Entschließung über sexuelle und reproduktive Gesundheit will das Europaparlament Abtreibung europaweit legalisieren. Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein, Europarechtsexpertin der Christdemokraten für das Leben legt eine Stellungnahme der CDL vor:

"Nicht nur die Christdemokraten für das Leben sind angesichts dieses unerhörten Vorgehens alarmiert. Der unter der Federführung des Komitees für Frauenrechte und Geschlechter-Gleichstellung der EU entstandene Berichtsentwurf, über den das EU-Parlament kurzfristig schon am 22. Oktober abstimmen soll, unternimmt zudem gezielt den Versuch, den großen Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ zu neutralisieren. Vor dem Hintergrund, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hat und es nach wie vor Mitgliedstaaten gibt, in denen Abtreibung verboten ist (Irland, Malta und Polen), ergreift ausgerechnet das Europäische Parlament die Initiative, die Schutzpflicht der schwächsten Glieder der Gesellschaft durch ein sogenanntes "Frauenrecht" auf Abtreibung auszuhebeln.

Was wird gefordert?

Auf der Grundlage eines 40-seitigen Berichts über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (A7-0306/2013) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zugang zu Abtreibung durch einen „rechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Gesundheit oder des Familienstands“ sicherzustellen. Hinter dieser diffusen Ansammlung verbirgt sich die Forderung nach EU-weiter Legalisierung von Abtreibung als neuerem Menschenrecht. Mit einer Annahme dieses Entwurfs würde das Europaparlament empfehlen, „dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollen“.


Darüber hinaus fordert die Entschließungsvorlage eine Bestands- und Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen. Massiv in Gefahr durch den Entschließungsantrag ist auch das Menschenrecht der Gewissensfreiheit, dessen „missbräuchliche Inanspruchnahme“ der Entwurf anprangert.

Der Bericht erhebt den Vorwurf, dass aufgrund „voreingenommener Beratung“ dem angenommenen „Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch“ Hindernisse in den Weg gestellt werden.

Der Entwurf stellt einen massiven Angriff auf die Menschenwürde und das Recht auf Leben ungeborener Kinder dar.

Die mit dem Entwurf verfolgten Ziele stellen auch die eindeutigen Aussagen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Brüstle gegen Greenpeace (EuGH, Urteil v. 18.10.2011, Rs. C-34/10) auf den Kopf. Erstmals liegt mit diesem Urteil eine Definition des Embryo vor, die vom EuGH als „autonomes Konzept des Embryo“ bezeichnet wird, was bedeutet, dass sie europaweit Geltung hat. Ein „Recht auf Abtreibung“ verstößt demgegenüber in eklatanter Weise gegen nationales, europäisches und internationales Recht. So steht bspw. auch das ungeborene Kind unter dem Schutz des Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die häufige Praxis, dass Abtreibungen aus wirtschaftlichen und sozialen Zwängen erfolgen, steht darüber hinaus zu mehreren Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Widerspruch. Angesichts der Tatsache, dass 75 % der Abtreibungen in Europa aus wirtschaftlichen Zwängen heraus erfolgen, wäre es dringend geboten, die Mitgliedstaaten an ihre sozio-ökonomischen Verpflichtungen zu erinnern, die aus den genannten völkerrechtlichen Abkommen folgen.

Abtreibung ist kein Menschenrecht, während der Schutz des Lebens, der Würde und der körperlichen Unversehrtheit authentische Menschenrechte sind.

Gesundheit als „grundlegendes Menschenrecht“, wie der Entschließungsantrag formuliert, wird von niemandem in Frage gestellt. Hier geht es aber nicht um Gesundheit, sondern um ein „Recht auf Tötung ungeborener Kinder“. Unter dem irreführenden Begriff der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wird jedoch seit langem versucht, Abtreibungen „durch die Hintertür“ zu legitimieren.

Das Europaparlament würde mit der Annahme der Resolution, entgegen der in Anspruch genommenen Absicht, Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten, den Weg zu einer Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben ungeborener Menschen auf breiter Front ebnen. Es ist in höchstem Maße bedenklich, wenn das Europarlament Menschenrechte umdefiniert. Menschenrechte als universale Rechte können per definitionem nicht einer bestimmten Gruppe von Menschen (hier den ungeborenen) abgesprochen werden.

Die CDL ist eine politische Lebensrechtsinitiative mit 5.000 Mitgliedern, die auf Bundes- und Landesebene organisiert ist. Die CDL ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.


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