Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  3. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  4. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  5. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  6. „Warum bin ich Christ“
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  9. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  10. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  11. Was auch immer Synodalität sein soll
  12. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  13. Was eine Messe wiegt
  14. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  15. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'

EU-Parlamentarier wollen die Abtreibung europaweit weiter legalisieren

15. Oktober 2013 in Aktuelles, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Christdemokraten für das Leben (CDL) protestieren vehement gegen diesen geplanten Rechtsbruch. Ein Gastkommentar von Friederike Hoffmann-Klein


Straßburg (kath.net/CDL) Mit einer richtungsweisenden Entschließung über sexuelle und reproduktive Gesundheit will das Europaparlament Abtreibung europaweit legalisieren. Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein, Europarechtsexpertin der Christdemokraten für das Leben legt eine Stellungnahme der CDL vor:

"Nicht nur die Christdemokraten für das Leben sind angesichts dieses unerhörten Vorgehens alarmiert. Der unter der Federführung des Komitees für Frauenrechte und Geschlechter-Gleichstellung der EU entstandene Berichtsentwurf, über den das EU-Parlament kurzfristig schon am 22. Oktober abstimmen soll, unternimmt zudem gezielt den Versuch, den großen Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ zu neutralisieren. Vor dem Hintergrund, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hat und es nach wie vor Mitgliedstaaten gibt, in denen Abtreibung verboten ist (Irland, Malta und Polen), ergreift ausgerechnet das Europäische Parlament die Initiative, die Schutzpflicht der schwächsten Glieder der Gesellschaft durch ein sogenanntes "Frauenrecht" auf Abtreibung auszuhebeln.

Was wird gefordert?

Auf der Grundlage eines 40-seitigen Berichts über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (A7-0306/2013) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zugang zu Abtreibung durch einen „rechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Gesundheit oder des Familienstands“ sicherzustellen. Hinter dieser diffusen Ansammlung verbirgt sich die Forderung nach EU-weiter Legalisierung von Abtreibung als neuerem Menschenrecht. Mit einer Annahme dieses Entwurfs würde das Europaparlament empfehlen, „dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollen“.


Darüber hinaus fordert die Entschließungsvorlage eine Bestands- und Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen. Massiv in Gefahr durch den Entschließungsantrag ist auch das Menschenrecht der Gewissensfreiheit, dessen „missbräuchliche Inanspruchnahme“ der Entwurf anprangert.

Der Bericht erhebt den Vorwurf, dass aufgrund „voreingenommener Beratung“ dem angenommenen „Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch“ Hindernisse in den Weg gestellt werden.

Der Entwurf stellt einen massiven Angriff auf die Menschenwürde und das Recht auf Leben ungeborener Kinder dar.

Die mit dem Entwurf verfolgten Ziele stellen auch die eindeutigen Aussagen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Brüstle gegen Greenpeace (EuGH, Urteil v. 18.10.2011, Rs. C-34/10) auf den Kopf. Erstmals liegt mit diesem Urteil eine Definition des Embryo vor, die vom EuGH als „autonomes Konzept des Embryo“ bezeichnet wird, was bedeutet, dass sie europaweit Geltung hat. Ein „Recht auf Abtreibung“ verstößt demgegenüber in eklatanter Weise gegen nationales, europäisches und internationales Recht. So steht bspw. auch das ungeborene Kind unter dem Schutz des Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die häufige Praxis, dass Abtreibungen aus wirtschaftlichen und sozialen Zwängen erfolgen, steht darüber hinaus zu mehreren Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Widerspruch. Angesichts der Tatsache, dass 75 % der Abtreibungen in Europa aus wirtschaftlichen Zwängen heraus erfolgen, wäre es dringend geboten, die Mitgliedstaaten an ihre sozio-ökonomischen Verpflichtungen zu erinnern, die aus den genannten völkerrechtlichen Abkommen folgen.

Abtreibung ist kein Menschenrecht, während der Schutz des Lebens, der Würde und der körperlichen Unversehrtheit authentische Menschenrechte sind.

Gesundheit als „grundlegendes Menschenrecht“, wie der Entschließungsantrag formuliert, wird von niemandem in Frage gestellt. Hier geht es aber nicht um Gesundheit, sondern um ein „Recht auf Tötung ungeborener Kinder“. Unter dem irreführenden Begriff der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wird jedoch seit langem versucht, Abtreibungen „durch die Hintertür“ zu legitimieren.

Das Europaparlament würde mit der Annahme der Resolution, entgegen der in Anspruch genommenen Absicht, Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten, den Weg zu einer Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben ungeborener Menschen auf breiter Front ebnen. Es ist in höchstem Maße bedenklich, wenn das Europarlament Menschenrechte umdefiniert. Menschenrechte als universale Rechte können per definitionem nicht einer bestimmten Gruppe von Menschen (hier den ungeborenen) abgesprochen werden.

Die CDL ist eine politische Lebensrechtsinitiative mit 5.000 Mitgliedern, die auf Bundes- und Landesebene organisiert ist. Die CDL ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  2. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  3. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  4. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  5. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  6. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  7. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  8. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  9. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  10. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Arabische Jugendliche störten Abendmesse mit „Allahu Akbar“-Rufen in Wien
  3. Ukrainischer Bischof: Haben Russland nie um Hilfe gebeten
  4. Papst mahnt Studierende: Glaubenslehre nicht einseitig auslegen
  5. Messi: Ohne Gott wäre ich nie so weit gekommen
  6. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  7. Das Hochzeitsmahl und die Einladung Christi: das Verhältnis zwischen Gott, Christus und der Kirche
  8. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  9. Die Wintersonne der Vernunft
  10. Astrochemikerin Karin Öberg erhält Pius-XI.-Medaille von Papst Leo XIV.
  11. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  12. Präsident der Rabbinerkonferenz: Druck auf Juden in Europa steigt
  13. Wien: Über 3.000 Teilnehmende beim "Marsch fürs Leben"
  14. Frankreich: Jugendliche schänden Kirche und feiern islamistischen Rap-Song
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz