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Europaparlament: Knappes 'Nein' zur 'Ehe' für Homosexuelle

16. Jänner 2003 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Nichteheliche Partnerschaften sollen der Ehe gleichgesetzt werden - Frauen sollen künftig auf den Athos dürfen, fordert das EU-Parlament.


Straßburg (www.kath.net)
Mit einer äußerst knappen Mehrheit von 274 gegen 269 Stimmen (bei 14 Enthaltungen) hat das Europäische Parlament am Mittwoch einen Bericht über die Grundrechte der EU im Jahr 2001 angenommen. Ein wesentlicher Punkt des Berichts des niederländischen Europa-Abgeordneten Joke Swiebel von der PES (Sozialdemokratische Partei): Die Ehe zwischen Homosexuellen lehne das Parlament ab, da dieses Thema die Grundrechtecharta nicht unmittelbar tangiere. Allerdings soll die Rechtsform der nichtehelichen Partnerschaft auch homo- und heterosexuellen Paaren offen stehen und der Ehe gleichgesetzt werden. Wörtlich heißt es außerdem: "Die Abgeordneten begrüßen die Änderungen des Artikels 209 des Österreichischen Strafgesetzbuches zur Vermeidung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung."

Im Bericht wurden ausgehend von der Grundrechtecharta zahlreiche Defizite bei der Beachtung von Grundrechten in der EU im Jahr 2001 festgestellt. Unter anderem wurde die Diskriminierung der Roma vor allem in Griechenland und Italien genannt sowie die schlechte Asylpolitik. Als Fluchtgründe sollen künftig auch die nichtstaatliche Verfolgung sowie die sexuelle Orientierung anerkannt werden. Die Abgeordneten stellten auch Fehlverhalten von Polizeikräften und unwürdige Haftbedingungen in Gefängnissen und Polizeistationen "in fast allen Mitgliedstaaten" fest und fordern "konsequente Bestrafung der Täter".

Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Weiterhin sind Gegenstand des Berichts die Verweigerung von Bürgerrechten der in einem anderen EU-Staat lebenden EU-Bürger, zum Beispiel in Bezug auf die Teilnahme am öffentlichen Leben und an Wahlen, die hohe Zahl der Abtreibungen, der Menschenhandel zwecks Prostitution und ausbeuterischer Arbeit, die Beschränkung der journalistischen Freiheiten, die Beschränkung der Demonstrationsfreiheit bei EU-Gipfeln sowie selbst das Verbot für Frauen, den für orthodoxe Christen heiligen Berg Athos (Griechenland) zu betreten. Artikel 6 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Frauendiskriminierung muss Rechnung getragen werden."



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