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Geldstrafe für christliche Hausschuleltern

28. Mai 2013 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Ehepaar will seine neun Kinder nicht in fremde Hände geben


Fritzlar/Homberg (kath.net/idea) Ein christliches Ehepaar aus dem nordhessischen Homberg kämpft seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht. Weil Thomas (51) und Marit Schaum (47) ihre Kinder gesetzwidrig zu Hause unterrichten, verurteilte das Amtsgericht Fritzlar sie am 22. Mai zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, weil es sich um Wiederholungstäter handele. Bereits zweimal zuvor waren die Eltern zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie begründen den Hausunterricht mit ihrem Glauben. Sie könnten es nicht verantworten, ihre Kinder in fremde Hände oder in die „zweifelhafte Umgebung“ einer Schule zu geben. Zudem kritisierte der Vater den frühkindlichen Sexualkundeunterricht und die Evolutionslehre im Biologieunterricht, die im Gegensatz zu den Aussagen der Bibel stehe.


Das Paar hat neun Kinder, davon drei im schulpflichtigen Alter. Die fünf ältesten sind zwischen 17 und 25 Jahre alt; das jüngste ist zwei Jahre alt. Auch die älteren Kinder wurden von den Eltern unterrichtet, haben dann jeweils das letzte Schuljahr besucht und mit Bestnoten den Haupt- oder Realschulabschluss gemacht.

Tochter Marit (25) findet das Verhalten ihrer Eltern „sehr gut“, sagte sie der Lokalpresse. Sie arbeitet als Verwaltungsfachangestellte im Homberger Rathaus und nimmt an einer Weiterbildung zur Fachwirtin teil. Wegen guter Leistungen erhält sie ein Stipendium.

Das Ehepaar kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen den Richterspruch vorgehen zu wollen: „Wir werden weitermachen wie bisher.“ Man wolle selbst über Bildungsziele und das Bildungsklima entscheiden.

Lenken staatliche Ämter ein?

In der Verhandlung hatte eine Mitarbeiterin des Schulamtes erklärt, dass ihr Amt wegen der Verletzung der Schulpflicht verpflichtet sei, Strafantrag zu stellen. Das Jugendamt hatte den Eltern dagegen schriftlich bescheinigt, das Kindeswohl nicht zu gefährden. Die Familie lebe in geordneten Verhältnissen. Auch der Hausunterricht orientiere sich an den schulischen Lehrplänen. Richterin Marion Riechers verlas ferner einen Brief des Jugendamtes an das Schulamt. Daraus geht hervor, dass beide Ämter die Eltern nicht weiter kriminalisieren wollen. Nach Angaben des Kultusministeriums in Wiesbaden unterrichten in Hessen drei Familien ihre Kinder aus religiösen Motiven zu Hause.


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