Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  2. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  3. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  4. Skandal in München
  5. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  6. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  7. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
  8. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. Unfassbar! Lebensschützer wegen Embryomodellen von evangelischen Kirchentag verbannt
  11. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  12. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  13. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  14. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  15. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf

DBK: Ja zur Pille danach, sofern sie keinen Embryo tötet

22. Februar 2013 in Deutschland, 31 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Verabreichung der „Pille danach“ an Vergewaltigungsopfer durch katholische Krankenhäuser – DBK steht kritisch zum sukzessiven Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften


Trier (kath.net/DBK) Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz „hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu kann die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat. Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden.“ So entschied die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Trier über die derzeit öffentlich heftig debattierte Möglichkeit der Verabreichung der sogenannten „Pille danach“ an Vergewaltigungsopfer.

Zur Frage der Sukzessivadoptionen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erinnerte die Deutsche Bischofskonferenz daran, dass sich die Katholische Kirche „in der Vergangenheit stets kritisch zu einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geäußert“ habe.


Die Aussage der Deutschen Bischofskonferenz zur „Pille danach“ im Wortlaut:

Die Vollversammlung hat sich aus aktuellem Anlass mit den moraltheologischen Aspekten der Verabreichung der so genannten „Pille danach“ für Frauen, die einer Vergewaltigung zum Opfer gefallen sind, befasst. Kardinal Karl Lehmann (Mainz) als Vorsitzender der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Verfügbarkeit neuer Präparate mit geänderter Wirkweise die moraltheologische Bewertung der Verwendung einer so genannten „Pille danach“ dargestellt.


Kardinal Joachim Meisner (Köln) erläuterte die Hintergründe seiner im Anschluss an den aktuellen Fall der Abweisung eines Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in Ordensträgerschaft ergangenen Erklärung vom 31. Januar 2013, die er im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben abgab.

Die Vollversammlung hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu kann die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat. Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden.

Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt. Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.

Die Vollversammlung anerkennt die Notwendigkeit, neben ersten Stellungnahmen zur „Pille danach“ die weiteren Zusammenhänge der Fragestellung – auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen – vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen.

Die Bischöfe werden entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen Frauenärztinnen und -ärzten sowie mit Beraterinnen und Beratern führen.

Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zumUrteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 in Sachen Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:

Die Adoption soll Kindern ermöglichen, in einer vollständigen Familie aufzuwachsen. Ihnen sollen die gleichen Lebenschancen und Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden wie Kindern, die von ihren Eltern erzogen und gepflegt werden. Entscheidende Voraussetzung der Adoption eines Kindes ist daher die Erwartung, dass zwischen den Annehmenden und dem Angenommenen ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht und dass sie dem Kindeswohl dient.

Die Katholische Kirche hat sich in der Vergangenheit stets kritisch zu einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geäußert. Sie hat sich dabei von der Überzeugung leiten lassen, dass ein Aufwachsen mit Mutter und Vater für die Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist. Im Hinblick auf die Forderung, auch eine gemeinsame Kindesannahme („Fremdkindadoption“) oder eine Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner zuzulassen, halten wir an der Überzeugung fest, dass die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar grundsätzlich die besten Voraussetzungen für die Entwicklung des Kindes bietet.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutsche Bischofskon

  1. Kritik am Bericht der Deutschen Bischofskonferenz an die Weltsynode
  2. Augsburger Bischof Bertram Meier in Kiew zum mehrtägigen Besuch in der Ukraine
  3. "Auf dem Berg Golgota ist es nicht unsere Aufgabe, einen Stuhlkreis zu machen“
  4. Ablehnung der AfD? - „Eine wenig überzeugende Einstimmigkeit der Deutschen Bischofskonferenz“
  5. Gericht verbietet Falschbehauptung! - Müssen deutsche Bischöfe AfD-Papier zurückziehen?
  6. ‚Polithetze gegen die einzige Opposition’ – AfD kritisiert Grundsatzpaper der deutschen Bischöfe
  7. Wenn Jesus gar kein Thema mehr ist
  8. Suizidbeihilfe? – „Diese Sichtweise widerspricht der Position der katholischen Kirche“
  9. „Letztlich geht es um die neue Evangelisierung“
  10. Deutsche Bischofskonferenz kritisiert Entwicklung in der Hagia Sophia-Frage







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  5. Skandal in München
  6. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  7. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  8. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  11. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  12. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  13. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf
  14. Konklave: Schwarzer Rauch erst um 21.00 Uhr
  15. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz