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DBK: Ja zur Pille danach, sofern sie keinen Embryo tötet

22. Februar 2013 in Deutschland, 31 Lesermeinungen
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Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Verabreichung der „Pille danach“ an Vergewaltigungsopfer durch katholische Krankenhäuser – DBK steht kritisch zum sukzessiven Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften


Trier (kath.net/DBK) Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz „hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu kann die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat. Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden.“ So entschied die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Trier über die derzeit öffentlich heftig debattierte Möglichkeit der Verabreichung der sogenannten „Pille danach“ an Vergewaltigungsopfer.

Zur Frage der Sukzessivadoptionen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erinnerte die Deutsche Bischofskonferenz daran, dass sich die Katholische Kirche „in der Vergangenheit stets kritisch zu einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geäußert“ habe.


Die Aussage der Deutschen Bischofskonferenz zur „Pille danach“ im Wortlaut:

Die Vollversammlung hat sich aus aktuellem Anlass mit den moraltheologischen Aspekten der Verabreichung der so genannten „Pille danach“ für Frauen, die einer Vergewaltigung zum Opfer gefallen sind, befasst. Kardinal Karl Lehmann (Mainz) als Vorsitzender der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Verfügbarkeit neuer Präparate mit geänderter Wirkweise die moraltheologische Bewertung der Verwendung einer so genannten „Pille danach“ dargestellt.


Kardinal Joachim Meisner (Köln) erläuterte die Hintergründe seiner im Anschluss an den aktuellen Fall der Abweisung eines Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in Ordensträgerschaft ergangenen Erklärung vom 31. Januar 2013, die er im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben abgab.

Die Vollversammlung hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu kann die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat. Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden.

Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt. Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.

Die Vollversammlung anerkennt die Notwendigkeit, neben ersten Stellungnahmen zur „Pille danach“ die weiteren Zusammenhänge der Fragestellung – auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen – vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen.

Die Bischöfe werden entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen Frauenärztinnen und -ärzten sowie mit Beraterinnen und Beratern führen.

Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zumUrteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 in Sachen Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:

Die Adoption soll Kindern ermöglichen, in einer vollständigen Familie aufzuwachsen. Ihnen sollen die gleichen Lebenschancen und Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden wie Kindern, die von ihren Eltern erzogen und gepflegt werden. Entscheidende Voraussetzung der Adoption eines Kindes ist daher die Erwartung, dass zwischen den Annehmenden und dem Angenommenen ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht und dass sie dem Kindeswohl dient.

Die Katholische Kirche hat sich in der Vergangenheit stets kritisch zu einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geäußert. Sie hat sich dabei von der Überzeugung leiten lassen, dass ein Aufwachsen mit Mutter und Vater für die Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist. Im Hinblick auf die Forderung, auch eine gemeinsame Kindesannahme („Fremdkindadoption“) oder eine Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner zuzulassen, halten wir an der Überzeugung fest, dass die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar grundsätzlich die besten Voraussetzungen für die Entwicklung des Kindes bietet.


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Lesermeinungen

 veruschka 25. Februar 2013 
 

@ Claudia Cäcilia: Das Problem, das die Bischöfe mit klaren Aussagen bezüglich Adoptionsrecht Homosexueller haben,ist, dass bei diesem Gesetz ja ausdrücklich betont wurde, dass "dass sich das Adoptionsrecht homosexueller Paare jedoch nicht aus dem Recht auf Ehe ableiten lässt." D.h., die Bischöfe, als offizielle Amtsträger, dürfen ja nicht einfach nur davon ausgehen, dass Homosexuelle, die zusammenleben, homosexuellen Verkehr haben. Es können ja zwei Menschen so zusammenleben und ein Kind adoptieren wollen. Und warum sollte man ihnen dann kirchlicherseits verweigern, ein Kind zu adoptieren, ohne dass die gleichgeschlechtlich Empfindenden allein wegen ihrer Empfindungen verurteilt würden? Ich möchte hier nur die Vorgehensweise der Bischöfe verteidigen, es geht mir nicht um die Sache. Aber die Bischöfe haben das Recht, das wir Katholiken auch alles tun, um sie zu verstehen.


0
 
 Agent 23. Februar 2013 

@Catolica

Auch eine "Pille davor" wirkt sehr wohl abtreibend - die Pille, die Spirale... diese Verhütungsmittel schimpfen sich eben deshalb so effizient, weil sie frühabtreibend wirken. Viele Mädchen, die die Pille schlucken, sind sich dessen gar nicht bewusst und erschrocken, wenn man es ihnen darlegt.


1
 
 catolica 23. Februar 2013 
 

Wieso haben sich die Bischöfe da überhaupt eingemischt?

Eine Pille danach ohne abtreibende Wirkung gibt es doch gar nicht, sonst wäre es eine Pille davor.
Einfach lachhaft--da handelt es sich um einen umstrittenen Einzelfall einer wohl nicht mal katholischen Frau und eine ganze Bischofskonferenz kuscht??? ich fass es nicht--und alle vielen tausend Lebensschützer haben nie von denen eine sichtbare Unterstützung bekommen...kopfschüttel.
Da lese ich,dass in China ein sack Reis umgefallen ist und prompt wird in Deutschland jedweder verkauf von Reis gestoppt. Gehts noch?


2
 
 Elija-Paul 23. Februar 2013 
 

Dank!

Vielen Dank an @Kathole für die wichtige Verlinkung.

Es sind also zwei Problembereiche - einmal der von Ihnen genannte und daß eine Informationspflicht für abtreibende Lösungen besteht. Wer verpflichtet hier? Es kann ja nur der Staat sein! Also wiederholt sich auf einer bestimmten Ebene die Sache mit der Schwangerenkonfliktberatung. Das habe ich befürchtet!


1
 
 Kathole 23. Februar 2013 
 

Für den Katholischen Krankenhausverband Deutschlands ist Nidationshemmung kein Problem

Der bekannte Vatikanist Andrea Tornielli von "Vatican Insider" weist darauf hin, daß
der Katholische Krankenhausverband Deutschlands die Verhinderung oder Hemmung der Einnistung eines bereits gezeugten menschlichen Embryos offenbar nicht als ethisch problematisch betrachtet.

Der Geschäftsführer des Katholischen Krankenhausverband Deutschlands, Thomas Vortkamp, hatte nämlich in einem Interview mit dem Kölner Domradio am 01.02.2013 erklärt:
"Wenn der Frau mit der Pille danach als Verhütung geholfen ist, wäre es gut. Aber wenn z.B. eine Einnistung schon stattgefunden hat, muss darüber gesprochen werden, wie weiter verfahren werden kann".

Demnach wäre jede Wirkung der Pille danach vor der Einnistung "gut". Das ist also der autorisierte Vertreter der "katholischen" Krankenhäuser, der die deutschen Bischöfe in ihrer gestrigen Erklärung das Leben der Ungeborenen in blindem Vertrauen überantwortet haben.

www.domradio.de/node/154276


3
 
 Elija-Paul 22. Februar 2013 
 

Komplexe Situation(2)

Ob dies dies den Bischöfen bewußt ist? Können sie das bei den Ärzten voraussetzen wenn es heißt: "Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt".
Offen gestanden, da bin ich mir nicht sicher. Ich würde dies verpflichtend machen, damit niemand das Risiko in der Verabreichung der Pille ohne Untersuchung auf sich nimmt! Dazu ist mir das Leben zu wichtig!
Doch ist die Sache noch komplexer. Man darf laut Kardinal Meisner ja auch über Methoden aufklären, die nicht dem katholischen Standpunkt entsprechen. Zwar wurde dies nun bei der DBK nicht eigens wiederholt, aber es ist gesagt worden und bisher nicht dementiert!!

Das wäre nun auch ein Form indirekter Mitbeteiligung an einem Tötungsorgang, wie auch wenn keine verpflichtende Untersuchung stattfinden würde. Alle Hilfe für vergewaltigte Frauen - aber keinerlei Mitwirkung an dem Tötungsv


2
 
 willibald reichert 22. Februar 2013 
 

Kathole

Diese schwammigen Erklärungen der sich
katholisch nennenden Bischöfe hängen mir
langsam zum Halse heraus. Wenn es so ist,
daß 99% der Frauenärzte in als katholisch
firmierenden Krankenhäusern so wie von
Ihnen geschildert verfahren(Diesen Eindruck hatte ich selber schon lange.),
dann wäre es konsequent, zu sagen:Wir
schließen alle Einrichtungen, weil eine
genuin katholische Vorgehensweise nicht
mehr gegeben ist. Es ist ein Mißbrauch
der katholischen Ethik vom Menschsein,
wenn man bei einer solchen Faktenlage
weiter wurschtelt wie bisher. Aber offen-
sichtlich ist die Konformität mit dem Staa-
te wichtiger als nach Gottes Geboten zu
handeln.


1
 
 Elija-Paul 22. Februar 2013 
 

Komplexe Situation(1)

Nach meinen Nachforschungen u.a. Austausch mit einer sehr kompetenten Hebamme und unterstützt von Urteilsvermögen von Fachleuten, die sich dem Erhalt des menschlichen Lebens verpflichtet wissen, ist bei der einfachen Abgabe der gegenwärtigen "Pille danach" in Deutschland immer das Risiko einer Abtreibung gegeben, weil man kaum den genauen Zyklus der Frau kennt. Die einzige Möglichkeit um sicherzugehen wäre wie @ iri schrieb eine eigene Untersuchung, um den Untersuchungsstand festzustellen. Es scheint da zwei Methoden zu geben. Die erstere muß für die Frau wie ein neues Schockerlebnis sein und ist praktisch sehr schwer durchführbar bei einer Frau nach einer Vergewaltigung. Bei der zweiten Methode habe ich nachgefragt ob sie sanfter ist.

Es müßten also die Ärzte in katholischen Krankenhäusern verpflichtet werden vor der Abgabe der "Pille danach" diese Untersuchung durchzuführen, denn ohne eine solche Untersuchung ist das Risiko der Abtreibung gegeben.


3
 
 Kathole 22. Februar 2013 
 

@frajo: Der Mogelbegriff "Notfallkontrazeption" beinhaltet keineswegs nur Kontrazeption

Aus der Sicht der generellen Befürworter der sog. "Emergency Contraception" oder "Notfallkontrazeption", und dazu zählen m.E. auch geschätzte 99% der Frauenärzte in Krankenhäusern katholischerTrägerschaft, ist mit diesem Mogelbegriff jegliche Maßnahme gemeint, die eine bleibende ungewollte Schwangerschaft infolge eines Sexualkontaktes vermeidet.

Dabei ist den Befürwortern der EC letztlich egal, weshalb die Hilfe suchende Frau befürchtet, schwanger werden zu können, sei es Vergessen oder Versagen der "Pille", spontaner "One Night Stand" oder der eher seltene Anwendungsfall nach einer Vergewaltigung.

Den typischen Befürwortern der EC ist letztlich auch egal, auf welchem Wege das Eintreten oder Fortbestehen einer evtl. Schwangerschaft verhindert wird, solange die staatlichen Gesetze ihnen hier keine Einschränkungen machen. In den USA etwa zählen sie deshalb auch eine chemische Abtreibung -weit nach der Einnistung- zu den EC-Methoden.

www.cecinfo.org/about/history/


4
 
 Claudia Caecilia 22. Februar 2013 
 

2. Teil

Ich möchte etwas zum 2.Teil der Verlautbarkeit schreiben, die offensichtlich hier nur am Rande zur Kenntnis genommen wird.
"Die kath. Kirche hat...stets kritisch" blablabla. Warum drücken unsere Bischöfe sich immer so schlaff aus. "Es ist gegen göttliches Gebot und wir können dem auf keinen Fall zustimmen", wäre Klartext, aber nein, das Rumgeeiere klingt viel diplomatischer und man will ja keinem auf die Füße treten, vor allem nicht der Homolobby. Schade, denn eigentlich haben wir gute Bischöfe.


4
 
 El Greco 22. Februar 2013 
 

Alles ganz einfach

In Ausnahmefällen ist alles erlaubt! Warum nicht gleich so.

Worin liegt nun der Unterschied, ob als Schutzmechanismus eine Verhütungspille regelmäßig geschluckt wird oder ob eine Aftereight, Verzeihung Afterpill, konsumiert wird. Wir können gespannt sein, bis die nächsten Ausnahmefälle konstruiert werden. Zum Einsatz kommen könnten dann Medikamente, die heilen aber möglicherweise auch töten, sozusagen bei Nebenwirkungen den Apotheker fragen.


3
 
 Siri 22. Februar 2013 
 

@Herr Annen

Sie schreiben: "Diese Aussage ist mir bekannt ... aber welche Frau weiß, an welchem Zyklusstand sie sich befindet?"

Das ist nach dem von mir verlinkten kath.net-Artikel ja durch eine Untersuchung feststellbar. Nur diese Untersuchung ergibt, dass eine abtreibende WIrkuung ausgeschlossen werden kann, ist die "Pille danach" erlaubt.

Im Übrigen stimme ich Ihnen zu. In dem Zeitraum, in dem das nicht ausgeschlossen werden kann, darf sie nicht herausgegeben werden.


1
 
 Ester 22. Februar 2013 
 

Klar, ja zum

Taschendiebstahl, wenn es dabei keine blauen Flecken gibt! (Ich dachte wir hätten Fastenzeit und nicht immer noch Karneval)


1
 
 stellamaris 22. Februar 2013 
 

Herr Annen,

ich glaube, Sie haben mich mit @siri verwechselt. Ich bin mit meiner Auffassung ganz bei Ihnen.


2
 
 frajo 22. Februar 2013 

Bitte um Aufklärung!

Was soll mit dieser Pille danach bewirkt werden? Soll damit etwa für den Fall einer neuerlichen Vergewaltigung innerhalb der Wirkungszeit dieser Pille vorgesorgt werden? Oder soll nur die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle in der Gebährmutter verhindert werden? Das ist doch bereits das Todesurteil für das Kind. Was verstehe ich dabei falsch?

Ist das Ganze nicht ein konstruierter Fall, um die Zustimmung zu dieser mörderischen Pille zu erhalten?


1
 
 Tonia 22. Februar 2013 
 

Gewissensentscheidung

Die Gewissensentscheidung der "abtreibungswilligen" Frau ist in jedem Fall zu respektieren, es darf kein Druck ausgeübt werden, sie muss gegebenenfalls an ein anderes Krankenhaus verwiesen werden, wenn sie zu einem Unrecht ein neuerliches hinzufügen will.
Was ist wenn die Gewissensentscheidung des Personals mit dem der Frau kollidiert? Wird laut KKK nicht jede Mitwirkung an einer Abtreibung mit Exkommunikation belegt? Ist der Hehler nicht so gut wie der Stehler? Auch Judas hat den Pharisäern "nur" gesagt wo sie Jesus finden könnten, um ihn zum Tode zu führen.


1
 
 Idemar 22. Februar 2013 
 

Auswirkung auf Abtreibung!

Die ethische Entscheidung der DBK: Ja zur Pille danach, sofern sie keinen Embryo tötet, ist von grundlegender Bedeutung, denn damit ist jede Tötung eines Embryos mit gleich welcher Indikation, zu welchem Zeitpunkt auch immer betroffen. Eine Berufung auf das Königsteiner Gewissen ist nicht mehr möglich. Daher ist auch die Beteiligung an der Beratungsscheinausgabe von Donum Vitae für Katholiken nicht mehr möglich, da mit dem Schein aus juristischer Sicht Beihilfe zum Mord geleistet wird, ein Verbrechen, das unser Staat allerdings nicht bestraft. Das ändert aber nichts am Faktum der Mordbeihilfe für denjenigen, der diesen Schein ausstellt, wenn die Abtreibung erfolgt.


1
 
 Günter Annen 22. Februar 2013 
 

stellamaris!

Diese Aussage ist mir bekannt ... aber welche Frau weiß, an welchem Zyklusstand sie sich befindet? Je nachdem ,wann die "Pille danach" eingenommen wird, verhindert sie eben nicht mehr den Einsprung , sodaß es zu einer Befruchtung kommen kann (diagnostisches Fenster!) In diesem Falle kann die Pille auch abortiv wirken, daß heißt: auf die Beweglichkeit des Eileiters und auf die Gebärmutterschleimhaut... und dadurch wird die Einnistung einer befruchteten Eizelle (erste Erscheinungsform eines Menschen) verhindert und der Mensch stirbt!!
Und wenn diese Möglichkeit nur ganz, ganz selten passiert ,,, dann ist die Einnahme der Pille nicht erlaubt. Ganz einfach. Jägerlatein:
Der Jäger darf nur dann schießen, wenn er sich zweifelsfrei sicher ist, daß es sich um ein Tier und nicht um einen Menschen handelt.
Unsere Bischöfe handeln indes anders:
Sie schießen zuerst und schauen später mal nach, was passiert ist.
Können Sie sich vorstellen, welche gesellschaftlichen Konsequenzen d


5
 
 Idemar 22. Februar 2013 
 

Noch einmal!

Zur Weltordnung des Lebens gehört der Tod. Der Mensch tritt ins Leben ein und muss es an seinem Ende verlassen. Welche außermenschliche Gewalt das Ende verursacht, spielt dabei für den lebensnotwendigen Tod keine Rolle. Wenn aber der Mensch einem Lebenden den Tod bringt, ist das gegen das göttliche Gebot: Du sollst nicht töten! Weder ein Kind im Mutterleib, noch einen für ein Menschenopfer, noch einen, um ihn auszuschlachten, noch um ihn für Verbrechen zu bestrafen. Kein Mensch darf das Leben eines anderen Menschen beenden, denn er ist Ebenbild Gottes."Somit ist eine Abtreibung ein Auflehnen gegen diese Weltordnung, ein Ungehorsam gegen den Willen Gottes" (Kathedra).Da gibt es für die kath. Kirche keine Berufungsmöglichkeit auf ein Königsteiner Gewissen. Denn nur Gott bestimmt das Ende eines Menschen, auf welche Weis auch immer!


3
 
 Waeltwait 22. Februar 2013 
 

Unser

deutsche Kardinäle und Bischöfe scheinen ganz schön naiv zu sein.


3
 
 Idemar 22. Februar 2013 
 

Königsteiner Gewissen kann nicht im kath. Krankenhaus "befriedigt" werden!!

@ Siri
Fehlschluss! Die Entscheidung der Frau FÜR eine Pille danach kann dadurch respektiert werden, dass man sie nach Unterrichtung über die Konsequenzen an ein anderes Krankenhaus verweist.


1
 
 lupusaureus 22. Februar 2013 
 

Alternativen zur Pille

also eine Bekannte von mir hat bei ihrer ersten Schwangerschaft trotz einer großen Notlage darauf verzichtet eine Pille danach zu nehmen bzw. abzutreiben. Sie hat eine Tochter geboren und zur Adoption freigegeben. Leider, leider wurde ihr das in dem pfälzischen Dorf sehr übel genommen. Sie wurde gemieden, bespuckt und auch von der Familie schlecht behandelt. Alles, weil sie nicht abtreiben wollte. Heute würde sie diese Alternative wshl. nicht mehr wählen, hat sie mir gesagt.


1
 
 Siri 22. Februar 2013 
 

@Perpetua79

Sas stimmt. Der Satz: "Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren." ist problematisch.

Er klingt, als dürfe - wenn sich die Frau dafür entscheidet - die Pille danach auch dann herausgegeben werden, wenn eine abtreibende Wirkung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.


5
 
 Siri 22. Februar 2013 
 

@ stellamaris, Herr Annen

Auch bei den beiden in Deutschland erhältlichen "Pillen danach" kann - je nach dem Stand des Zyklus der betroffenen Frau, der in einer Untersuchung festgestellt werden kann - in bestimmten Fällen eine abtreibende Wirkung ausgeschlossen werden! Kath.net hat zu Recht darüber berichtet: http://www.kath.net/detail.php?id=40127.


1
 
 Perpetua79 22. Februar 2013 
 

Der direkte Wortlaut lautet:

"Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt. Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren."

Was sagt das aus? Wäre ich Arzt würde ich daraus lesen: Es ist schön, wenn unsere moralischen Grundsätze Gehör finden, jedoch bleibt als letzte Entscheidungsinstanz nicht die kath. Lehre, sondern das, was das Vergewaltigungsopfer für sich als notwendig erachtet und dies darf auch die Pille danach sein, selbst dann offenbar, wenn diese eine abtreibende Wirkung hat, denn "Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren."

Oh ihr armen ungeborenen Kinder! Welch Leid kommt durch diese Entscheidung auf euch zu!


5
 
 dominique 22. Februar 2013 
 

Vielleicht sollte die DBK auch schon mal kundtun,

dass sie für den ideologischen Missbrauch seltenster Notsituationen von Frauen kein Verständnis aufbringen wird und dies auch immer kritisch anmerken wird. Wir hatten da mal den Fall der "sozialen Indikation", das fing auch mit bestimmten Notsituationen an, die dazu missbraucht wurden, um bestimmte ethische und rechtliche Grundsätze des Lebensschutzes auszuhebeln. Heute ist dieser Rechtsbegriff "soziale Indikation" nur noch ein juristischer Hohn, ein abartiges Krücken-Wort, das mal dazu benutzt wurde, Egoismen und Aberrationen gesellschaftsfähig zu machen. Der Umbau aller Werte - schaumerma, was dieser Prozess uns noch alles bringen wird.


3
 
 stellamaris 22. Februar 2013 
 

Nachdem ich die

verschiedenen medizinischen Ausführungen zur "Pille danach" gelesen habe, komme ich zu dem Schluss,dass die Deutsche Bischofskonferenz also eine Pille erlaubt, die es gar nicht gibt ?!? Wie salomonisch.


6
 
 Günter Annen 22. Februar 2013 
 

Was bezwecken die deutschen Bischöfe damit?

Die deutschen Bischöfe haben sich auf einen gemeinsammen Kurs bezüglich der "Pille danach" begeben. Die "Pille danach" soll somit auch in kath. Krankenhäusern an eine vergewaltigte Frau als "Notfallverhütung" abgegeben werden können. Voraussetzung: Die "Pille danach"hat keine abtreibende,nidationshemmende Wirkung.Ich verstehe nur nicht, warum die Bischöfe eine Pille freigegeben haben, die es so gar nicht gibt.Von mehreren Organisationen und Ärzteverbänden kamen Stellungsnahmen zu der Wirksamkeit der "Pille danach". Es existieren auch kleinere Studien dazu.Die Wissenschaftler und Ärztevereinigungen kommen, bis auf eine Ausnahme, alle zu dem Ergebnis, daß bei den derzeit auf dem Markt sich befindlichen "Pillen danach" (in Deutschland "PiDaNa" und "EllaOne") eine abtreibende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Und ausgerechnet die Studie des Pillenherstellers, durchgeführt von der Präsidentin der Abtreiber-Organisation FIAPAC, findet Gehör bei den Bischöfen. Quo vad


6
 
 JohnPaul 22. Februar 2013 

Ratio

Ich sehe die Ratio dieser Entscheidung und stimme ihr auch zu. Ich fürchte allerdings, dass die zentrale Einschränkung "sofern sie keinen Embryo tötet" in der Praxis absolut keine Rolle spielen wird. Die Pille danach ist erlaubt - das ist die Botschaft, die rüberkommt: im Fall mutmaßlicher Vergewaltigungen und in allen anderen Fällen auch.

Und noch eine Korrektur: Von einer "Abweisung eines Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in Ordensträgerschaft" kann, wie kath.net selbst berichtete, gar nicht die Rede sein - ist es in diesem Artikel aber ...


3
 
 tünnes 22. Februar 2013 
 

Schade nur

... das sich die Experten trefflich darüber streiten, ob es eine Pille die einzig und alleine auf einem NICHT abortiven Wirkprinzip beruht, überhaupt gibt!!!!
Schade auch, dass nicht so recht zu interessieren scheint, was wirklich geschah. http://www.notruf-koeln.de/richtigstellung-z-thema-ass/


3
 
 Athina 22. Februar 2013 

Und....Action

Vielleicht bin nicht nicht ausreichend informiert, aber ist es nicht so gewesen, daß weder diese Diskobesucherin noch ihre Ärztin eine Vergewaltigung zu 100% bestätigen konnten?
Und hat man sich eigentlich schon so sehr mit solchen Zuständen in diesem Land abgefunden, daß man sich gar keine Gedanken mehr darüber macht, wie man solche Vorkommnisse verhindern kann?
Stattdessen aber medienwirksam hurtig Stellungnahmen abgibt und nahezu inhaltslose Gespräche dazu führt?


4
 

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